Hallo,
ich habe bei ebay als gewerblicher Verkäufer eine Ware verkauft und per Einwurf-Einschreiben geliefert. Käufer hat bezahlt (erst nach 3 Wochen) und die Ware wurde 4 Tage nach Geldeingang geliefert. Ich dachte, ich wäre aus dem Schneider. Der Käufer behauptet nun, nichts erhalten zu haben und droht in jeder Mail mit Anwalt und Anzeige. Ich habe die Sendung nachforschen lassen und sie kam an, unterschrieben von einem Postboten.
Wie sieht es rechtlich aus? Ich habe doch meine Pflicht erfüllt? Mir scheint es eher so, dass der Käufer Ware + Geld will.
Käufer behauptet, keine Ware erhalten zu haben
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Hi,
ein Einwurfeinschreiben reicht eben leider nicht in jedem Fall, so wie es Powerseller schreibt. Dieses ist zwar bereits ein gutes Argument vor Gericht, aber mehr auch nicht. Der gewerbliche VK haftet so lange bis der private K den Kaufgegenstand in seinen Händen hält! Dies ist mit einem Einwurfeinschreiben aber noch lange nicht bewiesen. Wenn mehrere Personen leicht Zugriff auf auf den Briefkasten haben oder dieser sogar von Passanten leicht geöffnet werden kann, dann würde ich mich, anstelle des VK, nicht auf ein Gerichtsverfahren einlassen. Ich verschicke prinzipiell alles nur als Paket, so daß der K den Empfang quittieren muß. Diesen Versand würde ich als Lehrgeld verbuchen.
Viele Grüße, Michael
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--- editiert vom Admin
'Der bestätigte Einwurf in den Briefkasten des Käufer gilt generell als zugestellt'
Generell ja, aber eben nicht unbedingt vor Gericht
'Der Argumentationsvorteil liegt hier eindeutig beim Verkäufer'
Dem stimme ich zu
'Die Argumentation das jemand etwas aus dem Briefkasten gefischt hat, ist mehr als lächerlich und unwahrscheinlich. Oder hat hier jemand bei sich so etwas jemals beobchtet? Ich glaube nicht.'
Das ist Quatsch! Natürlich wird oft Post aus Briefkästen geklaut, gerade in Wohnsiedlungen mit vielen vielen Briefkästen im Eingangsbereich. Es ist zwar schon viele Jahre her, aber als ich selbst noch in solch einem Wohnblock gewohnt hatte, gab es öfter mal Diebstähle aud den Briefkästen, vor allem an Ostern und Weihnachten.
'Wenn sie mit Paket argumentieren sieht es ebenfalls schlecht aus wenn der Käufer behauptet das es nicht seine Unterschrift ist, oder der Nachbar das Paket angenommen hat. Schliesslich hat er es nicht in den Händen gehalten.'
Stimmt, so ist es auch. Wenn die Unterschrift gefälscht ist, haftet immer noch der VK
'jegliche anderweitige Argumentation ist abwegig'
Quatsch!
Viele Grüße, Michael
Zwei authentische Fälle zur Unterschriftenfälschung innerhalb von drei Jahren bei Zustellung an denselben Empfänger:
1. Paket wurde im Garten des Empfängers abgelegt; Zusteller fälschte die Unterschrift des Nachbarn. Dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt auf Ibiza auf.
2. Paket wurde wiederum im Garten abgelegt; Zusteller fälschte diesmal die Unterschrift des Empfängers.
In beiden Fällen lag Verbrauchsgüterkauf vor.
Der Verkäufer/Unternehmer musste erneut versenden. In beiden Fällen erkannte DHL sofort nach Fälschungsvorwurf den Anspruch an und zahlte Schadenersatz.
Na toll, dann kann der Käufer auch behaupten, dass er die Ware beim Empfang /(nach dem der Postbote wegging) aus den Händen fallen ließ. Dann kann wieder der gewerbliche Verkäufer blechen, der kaum Rechte hat. So langsam finde ich es ziemlich übertrieben, dass fast nur der Käufer immer im Recht ist.
Was kann der VK dafür, wenn Sendungen aus dem Briefkasten geklaut wird? Ist er etwa die Versicherung?
Der VK müsste auch dafür haften, wenn der Käufer beim Treppenhochsteigen von den Treppen fällt?
Oder: Der Sohn (z. B. 8 Jahre alt) nimmt die Ware an und verschlampt oder beschädigt sie. Dann muss der VK auch haften?
@Juergenm
Ignoriere die Drohungen vom Käufer. Er muss sich selbst um seinen Briefkasten kümmern.
Ihre Einwände liegen neben der Sache.
Der VK trägt lediglich das Risiko bis zur Übergabe an den K. Und gegen das Transportrisiko ist er auch noch versichert!
Verletzt der Spediteur seine Pflicht aus dem Transportvertrag, so kann der VK Schadenersatz vom Spediteur verlangen.
Eine Pflichtverletzung liegt auch dann vor, falls der Zusteller an eine Person im Haushalt des Empfängers übergibt, die erkennbar nicht zum Empfange berechtigt ist.
Bekundet der Zusteller glaubhaft (dies würde im vorliegenden Falle eines Einwurfeinschreibens vor Gericht ausreichen), dass er das Einschreiben in den intakten Briefkasten eingeworfen hat, so gilt die Ware als zugestellt.
Damit fiele ein Diebstahl aus diesem Briefkasten auch nicht mehr in den Haftungsbereich des Spediteurs.
-- Editiert von Letzte-Instanz am 30.01.2007 14:04:03
@keinname123
Was schreibst du denn da für einen Blödsinn?
Deinen Post sollte jeder ganz schnell vergessen. Wenn die unsere Gesetze nicht passen, dann wandere halt aus.
Viele Grüße, Michael
Ja, ich bin jetzt in Uganda
*Ja, ich bin jetzt in Uganda*
Schön wärs! Bist du sicher, daß du weißt, wo das liegt?
Hallo,
danke für Ihre Antworten. Der Käufer meldet den Nicht-Erhalt der Ware genau an dem Tag, an dem die Ware angekommen ist. Mir kommt das alles sehr komisch, zumal er 3 Wochen gebraucht hat zu zahlen und 1 Woche nach Auktion in der ersten Mail gedroht hat. Da schrieb ich ihm, dass er nicht gezahlt habe. Er hatte sich bei der Bankverbindung vertippt.
--- editiert vom Admin
Aus der Schilderung von jurgenm vermute ich, dass der Käufer versucht zu betrügen.
Und jetzt?
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