Käufer behauptet Artikel sei Defekt - technisches Ersatzteil für ein Auto

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2012 16:34:56
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Käufer behauptet Artikel sei Defekt - technisches Ersatzteil für ein Auto

Hallo, ich habe einen Artikel bei eBay verkauft (220391821167 ), dabei handelt es sich um technisches Zubehör/Ersatzteil für ein Auto.

Ich habe dieses INFO Display vor dem Verkauf geprüft und das auch mit Zeugen und es war Voll Funktionsfähig.

Der Verkäufer schrieb mich an und meinte es sei ein Schwarzer Streifen zu sehen.


Aussehen sollte es aber so!


Jedoch zweifele ich dies an, entweder ist es durch den Transport passiert, wobei diese Pixelfehler meist durch
über/unterspannung entstehen oder durch verpolung, selbst wenn Stoß die Ursache sein sollte, war das Paket zu gut verpackt.

Ich bin mir derzeit Unsicher was ich von dieser Situation halten soll, entweder ist es die Beliebte Masche Alt gegen Neu oder er hat es Fallen lassen oder wie schon oben erwähnt falsch angeschlossen.

Bitte um Rat, wie ist die Rechtliche Situation, wie muss ich mich jetzt verhalten.

Habe bei Hermes vorab schon mal eine Schadensmeldung gestellt.

Grüße

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0-8-1-5
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Hi,
ich kenn solche Käufer. Habe eine Xbox verkauft. Diese wurde von mir schon einmal geöffnet. Ich habe das Siegel unbeschädigt wieder angebracht. 5 Tage nach erhalt der Xbox ist diese angeblich defekt. Er hat sie mir zurückgeschickt und was sehe ich, das Siegel ist beschädigt. Er behauptet, das dies von mir verursacht wurde. Jetzt blinkt die Xbox mit drei roten leds. Toll oder? Das komische ist nur, das die Box bei mir ohne Probleme funktioniert hat. Außerdem ist diese erst 5 Tage nach erhalt defekt, aber ich bin ja ich schuld weil ich die Box schon einmal geöffnet habe und angeblich dadurch das Siegel beschädigt wurde obwohl ich sogar ein Foto in der Auktion mit einem unbeschädigten Siegel hatte. Komisch, komisch. Ich habe jetzt ersteinmal um Stellungnahme gebeten, denn ich fühle mich total verarscht.

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#2
 Von 
basis55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Die gelieferte Ware muss den Eigenschaften des Angebotes entsprechen. Wenn das Gerät Fehler zeigt dann muss man sich mit dem Kunden einigen oder die Ware gegen Erstattung zurück nehmen. Erfahrene Verkäufer versiegeln Ihre Ware vor dem Versand, damit der Käufer nicht nur seine defekten Innereien austauscht und du kannst es nicht beweisen. Kannst Du die Schuld dem Käufer nicht nachweisen, dann hat er im Zweifel Recht. Aus Fehlern lernt man. Ich denke im Zweifel zurück nehmen testen und mit korrekter Beschreibung neu versteigern. Vor Gericht bekommt meist der Käufer Recht und du hast die Kosten zu bezahlen. Hermes als Zusteller wird sich nichts annehmen, ausser es ist grobes Verschulden nachzuweisen. Das hätte man an einer demolierten Verpackung gesehen und der Empfänger hätte das sofort oder unverzüglich melden müssen, was nicht geschehen ist. Im Allgemeinen muss die Ware so sicher verpackt sein dass ein fall aus 1,10 m Höhe keinen Schaden an der Ware verursacht (z.B. Porzellan). Lese die Geschäftsbedingungen von DHL oder Hermes.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Die gelieferte Ware muss den Eigenschaften des Angebotes entsprechen. Wenn das Gerät Fehler zeigt dann muss man sich mit dem Kunden einigen oder die Ware gegen Erstattung zurück nehmen
**
Falsch!

Die Ware muss bei Gefahrübergang der Beschreibung entsprechen. Das Risiko des Transports trägt beim Privatverkauf der Käufer (§ 447 BGB ).
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Kannst Du die Schuld dem Käufer nicht nachweisen, dann hat er im Zweifel Recht. Aus Fehlern lernt man.
**
Genau umgekehrt. Der Käufer hat die Beweislast dafür, dass der Artikel bei Gefahrübergang NICHT der Beschreibung entsprach.
*****

> Hermes als Zusteller wird sich nichts annehmen, ausser es ist grobes Verschulden nachzuweisen. Das hätte man an einer demolierten Verpackung gesehen und der Empfänger hätte das sofort oder unverzüglich melden müssen, was nicht geschehen ist. Im Allgemeinen muss die Ware so sicher verpackt sein dass ein fall aus 1,10 m Höhe keinen Schaden an der Ware verursacht (z.B. Porzellan). Lese die Geschäftsbedingungen von DHL oder Hermes.
**
Es ist immer eine Nebenpflicht, die Ware angemessen zu verpacken. Egal ob Hermes, DHL oder andere, alle Versandunternehmen behaupten immer, dass die Ware nicht angemessen verpackt war, ohne überhaupt die Verpackung zu prüfen.

Zumal noch zweifelhaft ist, ob der Käufer alle Verpackungsteile vorgelegt hat. So einfach ist es also nicht. Aber auch hier ist es letztlich Sache des Käufers, ein Versandunternehmen zu verklagen...
*****
> Vor Gericht bekommt meist der Käufer Recht und du hast die Kosten zu bezahlen.
**
Die Chancen eines Käufers vor Gericht sind eher sehr gering, insbesondere bei technischen Geräten. Nur wenn ein Gutachter zweifelsfrei (!!!) zu dem Schluss kommt, dass das Gerät schon bei Gefahrenübergang defekt war, wäre der Verkäufer haftbar zu machen. Hat er die Gewährleistung ausgeschlossen und ist keine Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsvereinbarung heranzuziehen, müsste ihm noch Arglist nachgewiesen werden, was die Chancen praktisch auf Null reduziert.
*****

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#4
 Von 
0-8-1-5
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Witz ist ja, das die Xbox mit einem Siegel versehen ist. Und als ich die Box zurück bekommen habe war das Siegel beschädigt. Da ich aber die Box schon einmal geöffnet habe, wurde das Siegel ja schon mal entfernt. Und darauf beruft sich der Käufer. Fakt ist aber, dass ich das Siegel unbeschädigt entfernt habe und demnach wieder unbeschädigt angebracht habe. Das Gerät wurde ja sogar mit dem unbeschädigten Siegel fotografiert und als Bild der Auktion beigefügt. Aus diesem Grund fühle ich mich ja verar...t. Und wie gesagt, die Box funktionierte bei mir einwandfrei und zurück kam eine defekte Box. Der Käufer bleibt jedoch stur und beruht darauf, dass das Siegel durch mich beschädigt wurde, da ich die Box ja schon einmal geöffnet haben. Wäre die Box mit einem intakten Siegel zurückgekommen, dann wäre das für mich kein Thema (ist zwar auch keine Garantie dass nicht trotzdem was manipuliert wurde aber nicht so offensichtlich). Und vom Transport kann meiner Meinung so etwas nicht passieren und ich glaube auch kaum das Hermes das etwas erstatten würde.

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