Käufer behauptet Gutschein wäre ungültig.

17. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
go317968-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet Gutschein wäre ungültig.

Hallo. Ich habe bei Ebay 5 Gutscheine für ein großes deutsches Onlinewarenhaus verkauft. Die Auktion lief unter Privat.
Die Gutscheine hatten einen Wert von 80 Euro und wurden jeweils für circa 60 Euro verkauft.
Nach drei Monaten (! ) meldet sich nun die dritte Verkäuferin und sagt dass der Ihr zugeschickte Gutscheincode nicht funktionieren würde ( alle andern hatten den Gutschein am selben Tag eingelöst und auch gleich Postiiv bewertet. Der Gutscheincode wäre über ein Jahr gültig gewesen weshalb ich mich umgehend an das Versandhaus gewendet habe.
Nach Rücksprache mit dem Versandhaus wird mir mitgeteilt das der Gutschein schon eingelöst wurde. Natürlich haben Sie mir nicht mitgeteilt von wem und wann ( Datenschutz).
Da der Gutschein von mir definitiv nicht eingelöst wurde bleiben nur zwei Alternativen:
1.) Meine Käuferin hat das Ding eingelöst ( selbst oder Freund / Bekannte oder ähnliche)
2.) Der Gutschein wurde von einem Dritten eingelöst ( die Gutscheine sind sehr variable und somit kaum fälschbar, jedenfalls schafft es das Warenhaus circa 400.000 Gutscheine zu verkaufen ohne das ein Allgorithmus erkennbar ist.
Meine Frage nun: Die Verkäuferin will natürlich Ihr Geld zurück. Ich würde Ihr das Geld auch zurückgeben jedoch wird es ja wohl möglich sein rauszufinden WER diesen Gutschein eingelöst hat ( irgendwohin müssen die Artikel ja geliefert worden sein).
Meint ihr es macht Sinn der Käuferin einen Brief zuzuschicken indem sie Bestätigt den Gutschein nicht eingelöst zu haben ( sowas im Sinne von ner Eidesstaatlichen Erkärung – auch wenn ich als Privatperson sowas wohl eher nicht verlangen kann). Wenn doch wie sollte ich den Brief formulieren. Werde alle Porokosten bezahlen auch den Einschreibeneinwurf an meine Adresse zurück. Die Käuferin soll somit auch gleich sehen das ich sehr gründlich arbeite und sehr gewissenhaft allem nachgehe.
Danke für eure Hilfe.
Gruß


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
jedoch wird es ja wohl möglich sein rauszufinden WER diesen Gutschein eingelöst hat


Denkbar. So ohne weiteres wird der Anbieter diese Information aber nicht herausrücken, Stichwort Datenschutz.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Durch solche Aktionen geben Sie der Käuferin Angriffspunkte. Die Käuferin will etwas von Ihnen und wird auch beweisen müssen, daß der Gutschein nicht von ihr eingelöst wurde. In einem eventuellen Verfahren würde das Gericht das feststellen, und demgegenüber würde der Anbieter sicher die Daten des Einlösers herausgeben.

Von einem Brief der Käuferin haben Sie gar nichts. Wollen Sie ihr das Geld zurückgeben, tun Sie es einfach, ohne feierliche Erklärungen zu verlangen.

Der Gutschein ist dann wieder Ihrer. Wollen Sie unbedingt Detektiv spielen, erstatten Sie Strafanzeige gegen unbekannt (den Einlöser) wegen Betrugs. Im Rahmen der Ermittlungen wird festgestellt, wer das ist, und woher er Ihren Gutscheincode hat.

Möglicherweise sinkt das Interesse der Käuferin an einer Rückgabe, wenn Sie einfließen lassen, daß Sie nach der Rückabwicklung Anzeige erstatten werden gegen den unbekannten Dritten, der den Gutschein eingelöst hat.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#3
 Von 
go317968-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

naja das der anbieter die daten nicht rausrück ist mir klar hat er ja in seiner ersten support mail auch gleich gesagt.

habe der käuferin jetzt geschrieben dass sie mir ihre kontonummer zuschicken soll und ich ihr den geldbetrag überweisen werden habe aber auch erwähnt das ich anzeige gegen unbekannt erstatte weil irgend eine dritte person den gutschein eingelöst haben muss.
will nicht das schlechte im mnesch sehen aber das jemand nen trojaner auf mein lappy zieht und genau ein gutscheincode kopiert halte ich aus verschiedenen gründen für die geringste variante und sonst hat keine person zugang zu dem computer.
ich vermute sie fordert mich auf ihr den gesamten gutscheinWERT zu überweisen oder sie zieht alles zurück weil evt irgendjemand aus ihrer family das ding verbraten haben könnte. das mit dem schreiben an sie wäre echt unnötig gewesen. mal sehen was sie antowrtet. mit so ner plötzlichen zahlungsäußerung hat sie wohl selbst nicht gerechnet.

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#4
 Von 
go317968-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

meine mail an die käuferin:

"Guten Tag,

der Gutscheincode welchen ich Ihnen zugeschickt habe ist schon eingelöst worden.
XXXXXX hat mir dies auf Mail-Nachfrage mitgeteilt.
Wer den Gutschein eingelöst hat konnte/durfte XXXXXXX aus Datenschutzgründen zur Zeit nicht sagen.
Der XXXXXXX Support hat mir aber empfohlen Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt ( der unbekannte Einlöser ) zu erstatten, was ich diese Woche abends bei meiner örtlichen Polizeibehörde auch machen werde.

Nichtsdestotrotz ist Ihnen ein Schaden entstanden welchen ich natürlich nun ausgleichen werde. Ich bitte Sie mir Ihre Kontonummer Bankleitzahl und Kontoinhaber zu nennen ich werde umgehend die Rücküberweisung des von Ihnen bezahlten Betrages veranlassen. Sollte die Anzeige bei der Polizei erfolg bringen werde ich Ihnen den Gutschein erneut anbieten zum gleichen Preis anbieten.

Mit freundlichen Grüßen"

1 stunde später antowrt von der käuferin:

"Ich habe alle meine Kontoauszüge durchgeblättert.....In unserem Haushalt sind nur zwei Personen (ich und mein Mann, der nie im Internet bestellt). Also keine fremden Personen, die einlösen konnten."

2 stunden später:
"Halt!!! das kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Ich habe zweimal bei XXXXX bestellt ungefähr in gleicher Zeit. Vielleicht habe ich die Nummer eingelöst. *******! Wissen Sie zufällig ob ich diese Information bekommen kann (ist doch schließlich mein Kundenkonto). Ich versuche morgen nachmittag die Sache zu klären und melde mich auf jedem Fall.
Es tut mir leid. Ich bin letzte Zeit so chaotisch.
Gruß"

4 stunden später:
"Ich konnte nicht einschlafen. Habe nochmals meine Unterlagen durchgeblättert. Sie haben mir am 09.06.2001 zugeschickt. Das bedeutet, daß ICH selbst den Gutschein eingelöst habe.
Es tut mir wirklich leid. Es war keine Absicht. Ich sollte zuerst in meinem Papierkramm gucken. Ich bitte tausend Mal um Entschuldigung für unnötige Sorgen und Unannehmlichkeiten.
Gute Nacht


:) naja. ein versuch von der käuferin wars wert.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

*lach*

Es geschehen Wunder: Erinnerungen kehren zurück, nichteexistierende "Unterlagen" materialisieren sich. :-)

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#6
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

lol
OMG.
Was für ne blöde "Betrüger-Nudel". looooool

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da sich ein eingelöster Gutschein leicht nachweisen lässt und jeder Verkäufer nicht einfach den Wert zurückzahlen würde ohne den Einlöser (über die Polizei zu ermitteln) kann man der Käuferin eine Betrugsabsicht nur unterstellen, wenn man sie gleichzeitig für dumm hält (dazu passt dann aber der Stil ihrer Mails nicht).

Manche Leute sind wirklich chaotisch.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Manche Leute sind wirklich chaotisch.


Ganz ehrlich?
Wie kann man denn vergessen, dass man den Gutschein eingelöst hat?
Sicher gibt es chaotische Menschen aber in diesem Fall glaube ich nicht daran. ;-)


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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Stefan:

Es gibt schon Leute, die darauf spekulieren, daß der Verkäufer keine Anzeige macht bzw. die Möglichkeit nicht in Betracht ziehen (und ohne Anzeige kann er nicht rausfinden, wer eingelöst hat).

Man kann zugunsten der Käuferin maximal annehmen, daß sie die erfolgte Einlösung tatsächlich vergessen hat. In dem Fall schaut man aber erstmal in seine Unterlagen und fordert nicht der Einfachheit halber das Geld vom Verkäufer zurück. Daß erst die Ankündigung der Strafanzeige entsprechende Aktivitäten auslöst hat mir "chaotisch" wenig zu tun.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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