Käufer behauptet, ich hätte ihm Plagiat verkauft.

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
Käufer behauptet, ich hätte ihm Plagiat verkauft.

Hallo.
Ich habe auf Ebay ein defektes Apple iphone 5s angeboten.

Hier der Link der Auktion

Ich habe das Gerät selber als defekt bei ebay Kleinanzeigen gekauft. Ich dachte, es ist nur ein einfacher Softwarefehler. Da habe ich mich wohl überschätzt . Kurzum, nach kurzem Probieren stellte ich fest, dass ich damit nicht zurecht kam.
ich habe den Artikel dann wieder, so wie ich ihn bekommen habe, bei Ebay eingestellt.
ich habe ausdrücklich mehrfach erwähnt, dass ich ein defektes Gerät an Bastler verkaufe. Zudem habe ich als Privatverkäufer zusätzlich eine Rücknahme ausgeschlossen.
Der Artikel wurde nun verkauft und per PayPal bezahlt.
Ich habe dann das Iphone sofort verpackt und wie verabredet als versichertes Paket verschickt.
Jetzt nach ungefähr 1,5 Wochen hat der Verkäufer bei Ebay einen Fall geöffnet und behauptet, dass ich ihm eine Fälschung verkauft habe.
Paypal hat darauf das Geld eingefroren und der Käufer drängt nun auf Rücknahme, bzw. Nachbesserung der Vertrages.
Ich habe wirklich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ich habe über 350 positive Bewertungen und noch nie etwas gefälschtes verkauft.
ich habe nun Angst, dass eventuell mein verkauftes iphone vom Käufer zurückbehalten wird, um mir dann ein Plagiat unterzuschieben.
Was sagt Ihr zu dem Fall?
Wie soll ich weiterverfahren und welche Chancen hat der Käufer mit seiner "Masche" durchzukommen?
Ich bedanke mich schon mal vielmals für die Mühe.

Mit Freundlichen Grüßen
S.Peter

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Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich habe über 350 positive Bewertungen und noch nie etwas gefälschtes verkauft.
Die Anzahl würde ich etwas relativieren, 55 positive und eine Negative Etwa 300 positive als K und nicht als VK, die spielen dann nicht mit rein!

quote:
Was sagt Ihr zu dem Fall?
Nie wieder PP nutzen, damit hast du dem K Tür und Tor geöffnet sowas durchzuziehen...



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Foto von Rückseite (IMEI) und Screenshot von "Einstellungen" > "Allgemein" > "Info" (IMEI, Serienummer etc.) vorhanden?



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe nur die Rückseite des Kartons als eine der Artikel Fotos noch auf meinem Rechner. Darauf ist die Imei-nummer zu erkennen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Dann sollten sie prüfen, ob es sich schon mal um eine originale Verpackung handelt. Dass sie ein Plagiat verkauft haben, kann das immer noch nicht ausschließen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe nur die Rückseite des Kartons als eine der Artikel Fotos noch auf meinem Rechner. Darauf ist die Imei-nummer zu erkennen. <hr size=1 noshade>

Schade, das ist kein wirklicher Nachweis.

Wenn der Käufer nun ein Plagiat - woher auch immer er das haben mag - zurücksendet, wird man das Gegenteil nicht beweisen können.



Aber erstmal liegt die volle Beweislast beim Käufer.
Das Problem: ohne Gerichtsverfahren wird man an das Geld nicht herankommen. Und da hat man ein entsprechendes Prozess- und Kostenrisiko.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Paypal hat darauf das Geld eingefroren


Nummer 1 Regel bei Paypal!
Das Geld auf dem Paypal muss man sich sofort nach der Gutschrift auf sein Girokonto überweisen lassen.

Wie ich das hier sehe, ist das Geld für immer verloren.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

So,
Ebay hat nun tatsächlich zu Gunsten des Käufers entschieden.
Grundlage dafür war wohl ein Schreiben eines Apple Stores in Hamburg, das belegt, dass ein gefälschtes Handy vorliegt.
Allerdings stand auf dem Schriftstück ein falsches Kaufdatum aus dem Jahre 2013 und ausserdem stand noch eine falsche Seriennummer des Gerätes drauf.
Ebay reichte das aber wohl scheinbar, ließ das Geld zurück überweisen und schloss den Fall.
Einspruch meinerseits wurde nicht anerkannt.

Das war vor ca. 2 Wochen.
Ich habe den Käufer mitlerweile mehrfach angeschrieben und ihn um die Rücksendung des iphones gebeten.
Bis heute gab es keine Reaktion.
Der Anruf beim Ebay Kundenservice brachte mich auch nicht weiter.
Jetzt ist wohl das eingetreten, was ich von Anfang an vermutet habe.....Ich wurde beschissen!!!
Ich weiss nun leider echt nicht mehr, was ich noch tun kann. Man stösst ja eh überall nur auf taube Ohren.
Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar!!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wieso hat Ebay Zugriff auf Dein Konto?
Willst Du eBay weiterhin nutzen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

so ganz verloren ist das Geld nicht.

Ihr habt einen Kaufvertrag, Deinen Teil, nämlich die Lieferung des Vertragsgegenstandes hast Du erfüllt.

Paypal mag für den Käufer eine feine Sachs sein, verleitet sie aber auch oft den vermeintlich einfachen Weg zu gehen, der sich als Bumerang erweisen kann.

Wenn Paypal nun dem Käufer sein Geld zurück erstattet, hat er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Also den Käufer unter Fristsetzung anschreiben und die Zahlung des Kaufpreises einfordern. Passiert nichts, ab zum Anwalt.

Wenn der Käufer behauptet Du hättest ihm ein Plagiat geliefert, muss er das letztendlich beweisen.

In dem Schreiben an den Käufer würde ich gleich noch die Seriennummer des gelieferten Gerätes aufführen und darauf hinweisen, dass diese nicht mit der Seriennummer des Gerätes, welches Apple wohl überprüft hat, übereinstimmt.

Ob du letztenendes bereit bist das Ganze vor Gericht auszufechten, musst du selbst entscheiden. Aber die Entscheidung von Ebay und Paypal zugunsten des Käufers hat rechtlich keinerlei Relevanz.

Und wenn Paypal den Kaufbetrag endgültig von deinem Konto zurückerstattet hat, ist der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug.



-- Editiert catwelatze am 27.01.2015 12:48

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