hallo
vor einiger Zeit hatte bei ebay 4 Gutscheine im Wert von 800,00€ verkauft.
hatte angegeben per versicherten Versand zu verschicken.
in beisein meiner Mutter und meinem Sohn hatten wir die Gutscheine in einen Luftpost Briefumschlag gemacht und mit Klammern noch extra versiegelt.
Wir brachten den Umschlag gemeinsam zur Post und verschickten dies mit Einschreiben Einwurf an die angegebene Adresse.(Einlieferungsbeleg vorhanden)
Eine Woche später bekam ich eine Email vom Käufer, er hätte einen leeren Briefumschlag bekommen und er wolle sein Geld zurück haben und er würde mich anzeigen wegen Betrug.
Da nahm ich Kontakt zu Ihm auf und fragte ihn wie der Umschlag aus gesehen hatte wo ihn bekam.
Er meinte er war ganz normal und es seien Klammern dran gewesen.
Muss ich dem Käufer sein Geld zurück überweisen?
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich habe Zeugen und ein Einlieferungsbeleg
Käufer behauptet keine Ware bekommen zuhaben auf ebay Gutscheinverkauf
22. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2017 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet keine Ware bekommen zuhaben auf ebay Gutscheinverkauf
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:12
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
NeinZitatMuss ich dem Käufer sein Geld zurück überweisen? :
Jeglichen Kontakt zum K einstellen.ZitatWie soll ich mich jetzt verhalten? :
Sehr gut!ZitatIch habe Zeugen und ein Einlieferungsbeleg :
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:37
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 895x hilfreich)
Zitathatte angegeben per versicherten Versand zu verschicken :
Zitatund verschickten dies mit Einschreiben Einwurf :
Kann man ein Einschreiben für 800€ versichern?
gruß charly
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:48
Von
Status: Schüler (394 Beiträge, 276x hilfreich)
Zeugen die die Mutter und der Schon sind, schon komisch in welchen Situationen es immer Familientreffen gibt.
#4
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:56
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Ja, als Wertbrief.ZitatKann man ein Einschreiben für 800€ versichern? :
#5
Antwort vom 22. Februar 2017 | 15:10
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 55x hilfreich)
800 Euro und Einwurf Einschreiben - dümmer gehts halt nicht !!
Einschreiben mit Rückschein, oder einfach ein Paket und keine Probleme.
-- Editiert von sbsdh am 22.02.2017 15:12
#6
Antwort vom 22. Februar 2017 | 15:20
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Spielt hier aber doch gar keine Rolle. Der Empfänger hat ja bereits bestätigt, dass der Brief ankam. Der Empfänger soll halt zur Post und reklamieren, dass der Inhalt gestohlen wurde. Da ja wohl eine Versicherung, als Wert National, besteht sehe ich das nicht als tragisch an.Zitat800 Euro und Einwurf Einschreiben - dümmer gehts halt nicht !! :
#7
Antwort vom 23. Februar 2017 | 12:31
Von
Status: Wissender (15489 Beiträge, 8971x hilfreich)
Zitat:Da ja wohl eine Versicherung, als Wert National, besteht sehe ich das nicht als tragisch an.
Das ist ja die spannende Frage.
"normale Einschreiben" sind ja nur bis 25€ versichert. Eine höhere Versicherung kostet extra ("Wertbrief").
Es war versicherter Versand vereinbart. D.h. der Absender hätte mit 800€ versichern müssen.
Hat der Absender nicht mit 800€ (Wertbrief) versichert, sondern nur mit 25€ (normales Einschreiben), dann wird der Absender haften müssen.
#8
Antwort vom 23. Februar 2017 | 12:44
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Na dann wäre der Absender aber ganz schön dumm wenn er von der vereinbarten Versandart abgewichen wäre. Ich hoffe ja mal nicht, dass er auf die vereinbarte Versicherung verzichtet hat um die 2,5€ zu sparen.ZitatHat der Absender nicht mit 800€ (Wertbrief) versichert, sondern nur mit 25€ (normales Einschreiben), dann wird der Absender haften müssen. :
Da bin ich noch nicht so ganz bei dir. Der K muss erstmal nachweisen, dass kein Gutschein bei ihm ankam, denn der VK hat ja Zeugen dafür, dass er den Gutschein versendet hat und der K hat anscheinend ja auch zugegeben, dass das Einschreiben unversehrt angekommen ist. Ich interpretiere die Aussage aus dem ersten Post so, dass der Versender die Klammern angebracht hat.ZitatHat der Absender nicht mit 800€ (Wertbrief) versichert, sondern nur mit 25€ (normales Einschreiben), dann wird der Absender haften müssen. :
#9
Antwort vom 23. Februar 2017 | 13:36
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1371x hilfreich)
Zitat:Ja, als Wertbrief.ZitatKann man ein Einschreiben für 800€ versichern? :
Nö, kann man schon lange nicht mehr. Heute endet die versicherte Summe bei 100,- Euro, wenn es Geld ist und bei 500,- Euro, wenn es Sachwerte sind.
https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national/so-funktioniert-s.html
#10
Antwort vom 23. Februar 2017 | 13:51
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 708x hilfreich)
Man hätte den Versand der Gutscheine aufteilen müssen. Es ist jedoch auch in den AGB der Post und DHL ausgeschlossen, dass man zwei Wertbriefe oder Pakete an denselben Empfänger mit Werten zusammen über 500 Euro am selben Tag versendet.
#11
Antwort vom 23. Februar 2017 | 15:16
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Ups, war mir bisher nicht bekannt.Zitat.....und bei 500,- Euro, wenn es Sachwerte sind. :
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