Käufer bekam gekauften Artikel und sein Geld

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
NatsuLovesLucy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer bekam gekauften Artikel und sein Geld

Ich hatte eine Ps4 versteigert. Der Verkäufer wohnt in Armenien, somit lief alles weitere nicht über ebay.de sondern ebay.com und damit ging die Tragödie los. Ich hatte mir keine Gedanken über das Lieferdatum gemacht. Das hatte sich der Verkäufer zu nutze gemacht und dann nach 2 Wochen ebay geschrieben das die Konsole noch nicht da ist und er deshalb sein Geld zurück haben möchte. Da es wirklich noch auf dem Weg war war ja auch richtig, allerdings nach Armenien sind es über 4000km und der Zoll spielt da ja auch noch mit bevor es überhaupt da weitergeschickt wird. Ebay gab dem Käufer also recht und ihm sein Geld wieder. Super, denn die Konsole konnte ich jetzt nicht stoppen oder sonst was machen. Der Käufer musste nur noch etwas warten und bekam jetzt auch die Konsole. Machen kann man jetzt anscheinend nichts da der Fall ja für ebay.com abgeschlossen ist und ebay.de da nichts machen kann. Habe auch schon bei ebay.de angerufen, die sich darum kümmern wollten, jedoch werde ich da wohl so oft anrufen können wie ich will und werde nichts erreichen. Und ebay wirbt hier auch noch mit ihrem ach so tollen Verkäuferschutz!!! Werde mir mein Geld wohl auf die selbe Art und Weise wiederholen. Ist für ebay anscheinend kein Problem. Oder kann man doch noch was machen das auch was bewirkt? Sind immerhin 224€ die mir jetzt fehlen

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von NatsuLovesLucy):
Werde mir mein Geld wohl auf die selbe Art und Weise wiederholen.

Man will nach Armenien ziehen um 224 EUR zu ergaunern? Milchmädchenrechnung...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 428x hilfreich)

Zitat (von NatsuLovesLucy):
Ebay gab dem Käufer also recht und ihm sein Geld wieder.
Und wo ist das Problem, wenn eBay meint irgendeinem Armenier 224€ schenken zu wollen?

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 123x hilfreich)

Zitat:
Da es wirklich noch auf dem Weg war war ja auch richtig, allerdings nach Armenien sind es über 4000km und der Zoll spielt da ja auch noch mit bevor es überhaupt da weitergeschickt wird.


Innerhalb von 2 Wochen haben mich schon Sendungen aus China erreicht, ebenfalls inkl. aller Zollformalitäten.


Zitat:
Das hatte sich der Verkäufer zu nutze gemacht und dann nach 2 Wochen ebay geschrieben das die Konsole noch nicht da ist und er deshalb sein Geld zurück haben möchte.


Der Käufer hat also bei ebay einen Fall bzgl. eines nicht gelieferten Artikels eröffnet.
Soweit alles richtig. Würde ich als Käufer auch machen wenn mein bezahlter Artikel nach 2 Wochen noch nicht geliefert wurde. Wie hast Du hier reagiert? Hast Du ebay einen Versandnachweis erbracht? Sendungsnummer? etc? Wie war die Reaktion seitens ebay?
Oder hast du es als Päckchen ohne Tracking verschickt oder verschwitzt eBay eine Rückmeldung zu geben?

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 428x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Wie hast Du hier reagiert? Hast Du ebay einen Versandnachweis erbracht? Sendungsnummer? etc? Wie war die Reaktion seitens ebay?
Oder hast du es als Päckchen ohne Tracking verschickt oder verschwitzt eBay eine Rückmeldung zu geben?
Das spielt bezogen auf das dt. Recht alles keine Rolle.

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 123x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Das spielt bezogen auf das dt. Recht alles keine Rolle.

In puncto Kaufvertrag und Erfüllung gebe ich Dir Recht. Es wurde bezahlt, die Ware wurde verschickt und nun wird das Geld plötzlich wieder zurückgebucht. Sprich: Der Käufer ist noch immer den Kaufpreis schuldig. Ob man den nach deutschem Recht in Armenien einklagen kann und möchte wage ich zu bezweifeln.

Aus diesem Grund würde ich den Mittelsmann "eBay" einschalten der hier eingreifen kann.
Genau für solche Fälle gibt es doch den Kundensupport ;o) Wenn man den Versand nachweisen kann und auch der Trackingstatus des Pakets noch immer zeigt das dieses unterwegs ist wird eBay kein Geld zurückbuchen. Also nochmal das Gespräch mit dem Support suchen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Wieso sollte der TE in Armenien klagen? Juckt doch niemanden wenn eBay meint geltendes Recht mit Füssen zu treten.

Einfach eBay ein "nö" senden und das Problem ist gelöst. Die werden zwar meckern aber wen kümmert das?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 428x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
wird eBay kein Geld zurückbuchen
Der TE lässt uns ja leider im Dunkeln stochern. eBay ist meines Wissens nach nicht bei der BaFin als Bank registriert, entsprechend unklar ist mir noch, wie sie es geschafft haben wollen vom TE Geld zurückzubuchen. Mir kommt da nur spontan in den Sinn, dass eBay dem Käufer aus eigenem Antrieb irgendein Geld überweist und dies nun dem Verkäufer meint in Rechnung stellen zu wollen. Was uns wiederum hierzu führt:
Zitat (von mepeisen):
Einfach eBay ein "nö" senden und das Problem ist gelöst.


Zitat (von Start4u):
wird eBay kein Geld zurückbuchen.
Erfahrungsgemäß sieht der eBay-Algorithmus das manchmal anders.

-- Editiert von Guruhu am 13.05.2019 18:23

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