Käufer beleidigt

27. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
123dis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer beleidigt

Hallo,

bin privater Verkäufer bei ebay (350 Bewertungen in 3 Jahren). Habe kürzlich 9 neue Markenjeans bei ebay verkauft. Eine davon wurde auf Wunsch des Käufers als Maxibrief verschickt. Ein versicherter Versand wäre angeboten gewesen. Der Brief ist angeblich nicht angekommen. Die Käuferin beschuldigt mich die Hose nie verschickt zu haben. Sie beleidigt mich in emails usw. Sie sagt sie wäre beim Anwalt gewesen und anschließend bei der Polizei. Ich bin immer sehr freundlich und sachlich geblieben, wurde aber selber aufs übelste beschimpft. Als Pirvatverkäufer trage ich bei Verlust ja kein Risiko. Jetzt meint diese ich wäre gewerblich weil ich mehrere von diesen Hosen verkauft hätte. Aus ihrem Bewertungsprofil und ihren laufenden Auktionen, habe ich erfahren dass sie selber bei ebay Neuware kauft und es dann weiterverkauft.
Wie sieht das alles rechtlich aus? Habe einmal 9 neue Hosen verkauft. Verkaufe sonst nur gebrauchtes.
Und muss ich der Dame ihr Geld zurück geben?

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

9 neue Markenjeans bei ebay verkauft

Als Pirvatverkäufer

Das kann man auch anders sehen.

Im übrigen muß man auch als Privat-VK beweisen können, die Ware verschickt zu haben. Deswegen sollte man als VK *immer* versichert versenden. Sie sehen ja, jetzt ist Geiz auf einmal nicht mehr so geil, oder?

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#2
 Von 
123dis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das weiß ich. Habe ehrlich gesagt überhaupt nicht darüber nachgedacht. Habe diese 9 Hosen aber verkauft. Kann es nicht rückgängig machen. Ich weiß das man das als gewerblich bezeichnet. Nachträglich kann ich wohl kaum ein Gewerbe anmelden. Aber jetzt verkaufe ich ja keine Neuware mehr. Es waren diese Hosen. Der Rest ist gebraucht.
Achso, wir waren zu zweit bei der Post. Ich hätte also einen Zeugen. Zählt das?

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ein Zeuge sollte zählen, denn man kann bei unversicherten Versendungen schwer beweisen, ob die Ware verschickt wurde. Ein Standardbeleg würde wahrscheinlich nicht ausreichen.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nachträglich kann ich wohl kaum ein Gewerbe anmelden.

Nö, aber Widerrufsrecht und Gewährleistung geben müssen. ;)

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#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nachhaltigkeit hat man enorm schnell. Wenn die 9 Hosen nicht en bloc in einer Auktion (keine Powerauktion!) angeboten wurden, ist die Nachhaltigkeit schon gegeben.
Oder wann beginnt die Ihrer Meinung nach? Bei Hose 10? Nach 2 Wochen Hosenverkauf? Nach 6 Monaten?

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#7
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

tut aber keiner beim FA

Was das Finanzamt *tut* oder auch nicht,ist steuerechtlich interessant,nicht aber wettbewerbsrechtlich.
Letzteres ist aber doch gerade das entscheidende bei solchen Fällen.
Entscheidungen darüber werden im Zweifel von Gerichten,nicht von Finanzbeamten gefällt.
Und wie die ausfallen können,hat man ja schon wiederholt mit Erstaunen zur Kenntnis genommen....


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Tja, wen frage ich, um abgesichert zu sein?

Egal,es gibt keine absolute Sicherheit.(wie fast überall im Leben)
Erst recht nicht bei Sachen,deren Definition schwammig ist und bleiben wird.
Wenn 9 Hosen schon *nachhaltig* sind,dann können es ja wohl auch 2 schon sein,oder?




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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Tja, wen frage ich, um abgesichert zu sein?

Einen Anwalt, der für die Qualität seines Rates haftet vielleicht? ;)

Wenn 9 Hosen schon *nachhaltig* sind,dann können es ja wohl auch 2 schon sein,oder?

Es ist immer eine Einzelfallentscheidung anhand aller Umstände.

Unstrittig ist z.B., daß jemand, der zwei (!) seltene Neuwagen (z.B. McLaren SLR) zwecks Wiederverkauf kauft, schon gewerblich handelt.

Für Nachhaltigkeit ist nicht unbedingt ein längerer Zeitraum erforderlich - ansonsten könnte ich, überspitzt formuliert, das gesamte Neckermann-Lager aufkaufen und auf einen Schlag bei eBay einstellen und wäre immer noch Privat-VK. ;)

Dazu wäre im Einzelfall zu fragen, ob der Threaderöffner alle Hosen in einer Auktion eingestellt hat oder in 9 Auktionen. Im letzteren Fall kann man die Nachhaltigkeit durchaus bejahen.

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#12
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*für einen blinden Richter KÖNNTE er es sein.*

Womit das Urteil das bisherige Extremurteil von 39 Verkäufen in 5 Monaten als gewerblich ablösen würde. Dann könnten alle Hilfs-Sheriffs dieses dann zitieren und 50% alle ebay-User auf einen Schlag gewerblich machen.

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#14
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Unstrittig ist z.B., daß jemand, der zwei (!) seltene Neuwagen (z.B. McLaren SLR) zwecks Wiederverkauf kauft, schon gewerblich handelt.

Daraus könnte man ja glatt schlußfolgern,dass die Sachlage bei *2 neuen Hosen* strittig ist...?!
Immerhin.

Einen Anwalt, der für die Qualität seines Rates haftet vielleicht?

Ob es da viele gibt?

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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