Käufer beschädigt Ware und verlangt Erstattung

17. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Käufer beschädigt Ware und verlangt Erstattung

Hallo,

ich hoffe mir kann hier geholfen werden, da ich grade ziemlich überfordert bin in meiner Situation.

Undzwar handelt es sich um einen über eBay Kleinanzeigen vereinbarten Privatverkauf. Da ich nicht weiß ob man das ganze explizit nennen darf/sollte, nehmen wir hypothetisch an es handelt sich um Verkäufer Y und Käufer X.

Also folgendes: Verkäufer Y und Käufer Y einigen sich am 03.04. auf einen Verkauf eines intakten und gut erhaltenen Satzes Scheinwerfer für 260€. Als Zahlungsmethode wird Paypal gewählt. Der Käufer überweist am selbigen Tag das Geld an den Verkäufer Y. Am 07.04. bestätigt der Verkäufer den versicherten Versand per DHL.

Am 17.05. (44 Tage nach Zahlung) schreibt der Käufer bei Paypal den Käufer an, mit der Forderung einer Rückerstattung des Kaufpreises, da das Innere eines Scheinwerfer zerbrochen ist. Käufer X konnte das Paket erst an diesem Tag öffnen, da er geschäftlich unterwegs gewesen sei.

Nun hat Käufer X den Fall bei Paypal gemeldet, sodass der Verkäufer innerhalb 10 Tagen Stellung nehmen soll. Der Verkäufer, der die Ware unbeschädigt versendet hat, hat (soweit ich es verstehe) zwei Möglichkeiten.
1. Er erstattet den Kaufpreis gegen Rückversand der Ware, und schließt den Fall.
2. Er stimmt der Rückerstattung nicht zu und nimmt Stellung dazu. Dann hat der Käufer X die Pflicht ein Gutachten über den genannten Artikel zu beschaffen, in dem der Defekt bestätigt wird. Gelangt dieses Gutachten zu Paypal, wird zugunsten des Käufers entschieden und er darf sowohl Ware und auch das Geld behalten.



Meine Fragen sind jetzt:
-Was sollte der Verkäufer am besten tun, wenn er die Ware wirklich und ehrlich unbeschädigt versendet hat?
-Ist es nicht auffällig, dass der Käufer die Ware 44 Tage nach Überweisung versucht zurückzuerstatten? (Ab dem 45. Tag würde es Paypal bezogen keine Rechte mehr für ihn geben).

Hoffe ihr könnt mir helfen. Weiß nicht mehr weiter...

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Merke: Nie nie niemals PayPal als Zahlungsmittel akzeptieren, denn der K bekommt dort immer sein Geld zurück, wenn er das möchte.
Und der VK schaut dann in die Röhre und darf sein Geld auf dem Rechtsweg vom K, der sich mit etwas Glück noch mit falschen Daten bei PP angemeldet hat, einklagen.

Was der VK jetzt macht ist daher auch relativ egal, nimmt er Stellung und sagt "Scheinwerfer bei Versand ok" steht Aussage gegen Aussage und da entscheidet PP immer zugunsten des K.

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#2
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die flotte Antwort

Ja das hab ich nun auch gelernt. Also besteht keine Hoffnung für den Verkäufer? (Was ist Paypal dann bitteschön für ein Dreck... Tut mir Leid. Bin nur grad in einer ziemlich misslichen Lage...)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

Eigentlich bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Dem Käufer wird der Nachweis schwerfallen, dass die Ware schon bei Ankunft defekt war. Das Paket war schließlich 44 Tage in seinem Einflussbereich - selbst wenn er geschäftlich unterwegs war, so muss dennoch jemand das Paket für ihn angenommen haben und auch Beschädigungen durch diese Person muss er sich zurechnen lassen.

Selbst wenn er diese Hürde nimmt, so müsste er noch nachweisen, dass der Schaden durch mangelhafte Verpackung verursacht wurde oder dass Du defekte Ware versendet hast. Ein Versandschaden trotz korrekter Verpackung würde zu seinen Lasten gehen.

Dummerweise wird das alles PayPal vermutlich nicht die Bohne interessieren. Also leere sofort das PayPal-Konto und nutze es nicht mehr. PayPal wird versuchen, die Forderung über Inkasso/Anwalt und evtl. noch über einen gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern, eine realistische Chance das auch gerichtlich durchzusetzen haben sie aber nicht.

Wenn das Schreiben vom Inkasso kommt, dann widersprichst Du denen gegenüber der Forderung und untersagst die Einmeldung an Auskunfteien sowie die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme. Das möglichst auf zwei Wegen, also bspw. E-Mail + Einschreiben oder Brief und Fax. Danach ignorierst Du die komplett, auch wenn es vom Anwalt kommt (aber bitte abheften)..

Erst wenn ein gelber Umschlag mit dem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte, musst Du diesem binnen 14 Tagen widersprechen (ist nur ein Kreuz).

Anschließend kommen vielleicht noch böse Briefe, aber die hören auch irgendwann auf. Das PayPal-Konto wird dann aber vermutlich gesperrt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#4
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Das klingt achon ziemlich ernst was du da schreibst... wollte es eigentlich gern ohne Anwälte klären, da ich keine Rechtsschutzversicheeung habe.

[PayPal wird versuchen, die Forderung über Inkasso/Anwalt und evtl. noch über einen gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern, eine realistische Chance das auch gerichtlich durchzusetzen haben sie aber nicht.]

Naja theoretisch haben sie ja eine Chance undzwar zu sagen das ich es kaputt verschickt habe. Weiß jemand wie es aussieht wenn ich den Rückversand bei Paypal beantrage, und die Ware erhalte. kann ich dann einen Widerspruch einlegen, der besagt, dass die Ware kaputt ist. Bewirkt das dann was oder wird Paypal dann zugunsten des Käufer entscheiden?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114221 Beiträge, 38968x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weiß jemand wie es aussieht wenn ich den Rückversand bei Paypal beantrage, und die Ware erhalte. kann ich dann einen Widerspruch einlegen, der besagt, dass die Ware kaputt ist. Bewirkt das dann was <hr size=1 noshade>

Ja, das bewirkt, das Du die Aussage des Käufers "ist kaputt" bestätigst.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Kenne mich mit Paypal nicht so gut aus (werd danach auh nie wieder was mit verksufen) aber bestätigen das ich das ao verschickt habe werde ich nicht. Er hat sie doch kaputt gemacht. Der Paypal Kundenservice meinte ich könne auch jetzt schon wiedersprechen, woraufhin der Käufer nachweisen muss (durch Sachverständiger), dass die Ware defekt ist.
Wo ist der Sinn dahinter? Er hat mir ein Foto geschickt hnd ich sehe doch das sie defekt sind. Allerdings meinte der PP Service Typ, dass der Käufer dann Ware und Geld einbehalten kann, wenn er dieses Gutachten vorweisen kann... :/

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Du kannst es doch ohne Anwälte lösen, zumindest ohne eigenen, PayPal schreibt nur eine unhöfliche Mail, sperrt das Konto und gibt die Sache dann an KSP (vertreten auch eBay) Die schicken dir dann ein par Briefe mit lustigen Drohungen und noch lustigeren Rechnungen, die du aber getrost ignorieren kannst.
Klagen werden Sie nicht, denn dieses "Geld einfach mal zurückbuchen" steht rechtlich auf mehr als wackeligen Füßen und wenn Sie verlieren, ist ihr Schönes Geschäftsmodell dahin.

Wobei du natürlich immer noch auf dem Rechtsweg das Geld vom Käufer einklagen kannst.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13309 Beiträge, 4286x hilfreich)

Hallo,

quote:
Naja theoretisch haben sie ja eine Chance undzwar zu sagen das ich es kaputt verschickt habe.
Das müsste dann aber bewiesen werden. Und das ist wohl nur in Einzelfällen möglich, und natürlich auch nur dann wenn es stimmt (also du ein Betrüger bist).
Beispiel: Du hattest eine Woche vor dem Verkauf mit dem Fahrzeug einen größeren Unfall und beim Ausschlachten sahen unter anderem die Scheinwerfer noch OK aus (waren sie aber nicht); den Unfall hättest du dann entweder erwähnen müssen oder sicherstellen, dass sie wirklich unbeschädigt sind.
Oder anderes Beispiel: Du hast die Scheinwerfer selber als Defekt gekauft, um sie zu reparieren. Das hat aber irgendwie nicht geklappt und daher hast du sie jetzt als weiterverkauft, aber als "in Ordnung" (der ursprüngliche Verkäufer könnte das bezeugen).
Du siehst, dass der Beweis nur in wirklichen Betrugsfällen funktioniert, normalerweise scheitert der Käufer dabei.

quote:
Weiß jemand wie es aussieht wenn ich den Rückversand bei Paypal beantrage, und die Ware erhalte. kann ich dann einen Widerspruch einlegen, der besagt, dass die Ware kaputt ist. Bewirkt das dann was oder wird Paypal dann zugunsten des Käufer entscheiden?
Was soll das bringen? Es ist doch unbestritten, dass die Ware kaputt ist, unklar ist nur, wie/wo/wann/durch wen das geschah. PP wird bei Bestätigung des Mangels einfach zu Gunsten des Käufers entscheiden.
Anschließend kannst du versuchen, zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen - aber wozu der Aufwand und das Risiko?

quote:
aber bestätigen das ich das ao verschickt habe werde ich nicht. Er hat sie doch kaputt gemacht.
Das weißt du doch gar nicht. Es könnte auch beim Transport passiert sein, oder seine Werkstatt hat sie runterfallen lassen, oder vielleicht waren sie doch schon bei dir defekt, ohne dass du es gemerkt hast, oder oder oder.

quote:
Wobei du natürlich immer noch auf dem Rechtsweg das Geld vom Käufer einklagen kannst.
Aber nur entweder oder, wenn Paypal das Geld nicht zurück bekommt, weil das Inkasso erfolglos bleibt (wie oben beschrieben), dann kann natürlich nicht nochmal geklagt werden.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Also so wie ich das jetzt verstehe, kann ich meine Paypal Einzugsermächtigung bei der Bank deaktivieren, und soll alle Briefe und Mahnungen ignorieren, muss in Kauf nehmen das mein Paypal Konto gesperrt wird.

Oder ich beantrage den Rückversand und nehme die (100%ig nicht von mir beschädigten) Scheinwerfer gegen Rückerstattung des Kaufbetrages zurück.

Versteh ich richtig so? :/

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

Genau.

Im zweiten Fall hättest Du dann immer noch die Möglichkeit, gegen den Käufer zivilrechtlich vorzugehen. Und Deine Chancen sind da vermutlich nicht mal schlecht. Wenn Du das in Betracht ziehst, würde ich aber schon jetzt einen Anwalt hinzuziehen. Nicht dass Dir irgendeine Aussage in der Kommunikation mit PayPal als Schuldanerkenntnis ausgelegt wird.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja aber mein Geld wurde ja noch nicht vom Konto abgezogen. Habe noch 9 Tage mich zu melden.
Wieso sollte ich ihn dann noch verklagen? Um ihm zuvor zukommen, bevor er mich verklagt? Man ich denke das ist ne nummer zu groß für mich. .. :/

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Nein, du kannst ihm im ersten Szenario auch noch zivilrechtlich belangen. Er hat ja immer noch die Ware und sich das Geld nun ohne rechtliche Grundlage einfach von dir zurückgeholt. Dieses Geld steht dir zu und du kannst es Einklagen.

Das zweite Szenario ist da etwas komplizierter, immerhin stimmst du da der Rückabwicklung zu, da kann man zwar noch argumentierten das du das nur gemacht hast um Problemen mit PayPal aus dem weg zu gehen, das muss dann allerdings schon bei PayPal bzw zu dem Zeitpunkt klar kommuniziert werden, damit das auch im nachhinein glaubhaft wirkt.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja ich will ihn nicht unbedingt verklagen. Habe weder die Lust noch die Zeit dafür.

Also das Geld hat er noch nicht zurück. Wenn ich allerdings in 9 Tagen nicht reagiere, dann bekommt er das Geld von PP und darf die Ware behalten.

Um das andere Szenario nochmal aufzurollen, wenn ich jetzt PPs Einzugsermächtigung stoppe, muss ich dann "nur" mit ein paar Schreiben rechnen, die ich einfach ignorieren kann? Wie sieht das mit dem gerichtlichen Mahnbescheid aus?

Also die Absicht ihn zu verklagen habe ich nicht. Auch wenn noch knapp 20 Euro Guthaben bei Paypal hatte, die miteingefroren wurden.

Was würdet ihr an meiner Stelle als Student machen? Bin ein ehrlicher und gläubiger Mensch und habe die Scheinwerfer 100%ig heile verschickt. Bin zurzeit einfach geschockt zu was die Leute fähig sind...

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Was würdet ihr an meiner Stelle als Student machen? Bin ein ehrlicher und gläubiger Mensch und habe die Scheinwerfer 100%ig heile verschickt. Bin zurzeit einfach geschockt zu was die Leute fähig sind...



Es steht doch noch gar nicht fest, wie PP entscheidet. Die Hoffnung mag schwach sein, aber alles ist möglich.

Erst mal muss ja der Käufer sein "Gutachten" beibringen. Und er muss die Ware auf seine Kosten an dich sendungsverfolgt zurückschicken, falls PP gegen dich entscheidet. Erst dann bekommt er sein Geld wieder.

Wenn du keine Lust dazu hast zu prozesieren hättest du wenigstens 1 Scheinwerfer zurück, den du anderweitig verkaufen kannst. Das würde den Scaden halbieren. Wenn, wenn überhaupt gegen dich entschieden wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
active02
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja hab bei Paypal angerufen und die meinten erst einmal die 44 Tage die er Einfluss hatte auf das Paket werde bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Dann ist es so, wenn er es begutachten lässt (Arbeitet in einer KFZ Werkstatt) und die Scheinwerfer hier ankommen, und genau der beschriebene Schaden vorliegt, wird zu seinen Gunsten entschieden.

Kann hier noch jemand erläutern wie es aussieht wenn ich mich gegen Paypal wende?
Was muss ich dafür vornehmen? Einzugsermächtigung beenden und dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13309 Beiträge, 4286x hilfreich)

Hallo,

ja, imho kannst du es so machen, also Einzugsermächtigung widerrufen und falls dann doch noch abgebucht wird, dieser Abbuchung widersprechen (bei deiner Bank).
Außerdem würde ich noch im PP-System einer Rückerstattung NICHT zustimmen und bestreiten, den Schaden verursacht zu haben.

Wie du ggf. auf das Inkasso reagieren musst, hat JogyB in seinem ersten Beitrag schon recht gut geschildert.

Stefan


-- Editiert reckoner am 19.05.2014 00:44

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 143x hilfreich)

und nächstes Mal nicht mehr mit Paypal verkaufen/anbieten.
Paypal=60% kundenfreundlich, 0,1% verkäuferfreundlich.

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1x Hilfreiche Antwort

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