Käufer besteht auf Rücknahme

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
jazzman80
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Käufer besteht auf Rücknahme

Guten Tag,

ab und zu verkaufe ich nebenher Privatartikel bei EBay. Bisher auch immer ohne Reklamation. Nun habe ich vor einigen Tagen ein DKNY Parfum verkauft. Die Auktion endete mit ca 28,- €. Ich habe das Paket nach Zahlungseingang sofort verschickt. Jetzt bekam ich eine empörte Email der Käuferin, ich hätte Sie Betrogen und getäuscht und ihr nicht den Artikel gesendet den Sie ersteigert hat. Was absolut nicht stimmt! Sie dachte (warum auch immer) Sie bekäme einen 100ml Flakon. Versteigert wurde aber der 30ml Flakon. Ich muss dazu sagen, dass in der Beschreibung unter "Fragen und Antworten" geklärt war, dass es sich um 30ml handelt. Sie möchte jetzt die Ware zurückgeben und das Geld zurück. Ich habe dies verneint, da ich der Meinung bin, dass jeder Bieter, sobald er das Gebot abgiebt weiß worauf er bietet. Habe ja keinen falschen Angaben gemacht. Auch ist es nicht mein Schuld wenn Sie die Beschreibung nicht gelesen hat.

Sie schrieb mir heute, dass ihr Anwalt Stafanzeige gestellt hat und ich eine Strafe bis 1000,-€ zu erwarten hätte. Ich hätte Sie getäuscht. Sowas habe ich bisher nicht erlebt, weder die Artikelbeschreibung war falsch noch habe ich behauptet das es sich um 100ml handelt. Wie kommt Sie nur darauf?

Ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank.

-- Editiert von jazzman80 am 05.09.2005 13:35:05

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4 Antworten
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#1
 Von 
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Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Link zur Auktion wäre praktisch.

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#2
 Von 
jazzman80
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

hier ist der Link zur Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5608809839&ssPageName=STRK:MESO:IT

hier auch gleich der Email-Wechsel zwischen mir und der Käuferin:

Käufer: hallo das ist ja wohl eine frechheit sie bilden die 100ml flasche ab in ihrer anzeige und verschicken dann 30ml..ich möchte bitte mein geld zurück!

Ich: bitte sehen Sie sich die Anzeige nochmals an, es wurde in den "Fragen und Antworten" erwähnt, dass es sich um den 30ml Flakon handelt!

>>Das Bild zeigt keine 100ml Flasche. Wie kommt Sie darauf?

Käufer: das ist richtig aber in der beschreiung ist das 100ml abgebildet und somit haben sie absichtlich getäuscht und dies ist leider betrug..sind sie bereit mir das geld zu erstatten..damit ich weiss wie ich weiter verfahren soll?

Ich: laut den ebay-richtlinien bin ich nicht verpflichtet den artikel zurückzunehmen, es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um 30ml handelt. ich habe nicht getäuscht, geschweige denn betrug begangen. es tut mir leid, wenn sie die anzeige nicht richtig gelesen haben, aber wirklich nicht meine schuld.

Käufer: ich habe die anzeige wohl gelesen und das bild gesehen und laut ebayrichtlinien haben sie betrogen..ich werde ebay und meinen anwalt am montag informieren..vielen dank und verbleibe mfg

Seitdem kommt eine Email nach der anderen...

Käufer: hallo hier nochmal der ebay grundsatz gegen den sie verstossen haben können sie selbst bei ebay einsehen...Grundsatz:
Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).

Richtlinie
Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig mfg

Käufer: hallo deweiteren noch die info,mein anwalt hat heute eine strafanzeige in der wache berliner tor gestellt,zwecks täuschung und betruges,bei dem geringen wert ist eine strafe bis zu 1000euro für sie möglich,die anzeige ist bis zum 15.9. zurück nehmbar überlegen sie nochmal ob das wirklich not tut,ich schicke ihnen gerne die ware wieder auf eigene kosten zurück und sie restatten mir den kaufpreis...ich denke das wäre für alle die beste lösung bitte nochmal um rückmeldung zwecks weiter verfahren...

Bisher habe ich nicht reagiert, möchte mich erst hier einigermaßen ansichern.

Viele Dank.




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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Da haben Sie wohl einen Psychopathen erwischt

In Ihrer Beschreibung finde ich Nichts was auf 100ml hinweist.

Insofern würde ich ein letztes Mal sachlich schreiben das Sie nicht zurücknehmen,das darauf hingewiesen wurde das es sich um 30ml handelt und das Sie sich das Recht vorbehalten eine Verleumdungsanzeige aufzugeben wenn Sie weiterhin ( evtl. auch öffentlich / Ebay) als Betrüger bezeichnet werden oder sonstige rechtliche Schritte vorbehalten.

Dann den Penner in den Spam Filter setzen und Sie müssen sich nicht merh ärgern

Ein Anwalt schreibt erstmal einen Brief und ein Anwalt gibt keine Anzeige PERSÖNLICH in der Wache ab, das ist so ein Schwachsinn.
Hier war wohl ( wie meistens) niemand beim Anwalt.

Mein Beileid

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Davon ab erkennt man einen Flakon auf dem Bild, wenn Ihr K Probleme mit den Augen hat,sollte er vielleicht mal zum Arzt.

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