Käufer drohnt

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
warum_ich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer drohnt

Ich habe (vorgestern) bei eBay etwas verkauft.
m.E. alles richtig eingestellt und auch in der richitgen Kategorie.

die Auktion :

quote:
Foto nur von der Verpackung
Business & Industrie > Produktions- & Industriebedarf > Verpackung & Versand > Kartons & Schachteln > Sonstige

Playstation 3 SLIM 250GB orig.Verpackung

Ihr bietet hier auf eine

Sony Playstation 3 SLIM
250GB Original Verpackung OVP

KOSTENLOSER VERSICHERTER VERSAND

Sie ist wie NEU !!!

Verpackung wurde nur einmal geöffnet um die Konsole zu entnehmen.
Ist in einem TOP Zustand.


Der Artikel wird als Paket in einem separaten Karton verschickt, damit die Verpackung nicht beschädigt wird.Es geht hier um die Original Verpackung .
Die PS3 Playstation 3 Slim Konsole ist kein Bestandteil dieser Auktion.


Die Original Verpackung kann ihrer Konsole eine deutliche Wertsteigerung ermöglichen.
Mit dieser Original Verpackung ist eine Gewinnsteigerung ihrer Konsole beim
Weiterverkauf garantiert.Es geht hier um die Original Verpackung .
Die PS3 Playstation 3 SLIM Konsole ist kein Bestandteil dieser Auktion.
Für Sammler ein muss.
Dies ist ein Privatverkauf.Der Verkäufer übernimmt weder Haftung noch Garantie. Rücknahme wird ausgeschlossen.Keine jegliche Haftung bei Verlust oder Transportschäden.Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden.



Nun erhalte ich vom Käufer eine Mail:
Ich fühle mich betrogen,weil sie eine Verpackung mit optischer Täuschung anbieten.Nun wer ich mich gesetzlich erkundigen ob man sowas darf,wenn nicht,werde ich mein Recht nachgehen oder sie nehmen ihr Karton zurück und ich vergesse das ganze.

Unverständlich für mich,da alles genau in der Beschreibung stand.Wieso optische Täuschung,es war ein Bild nur von der Verpackung abgebildet.Desweiteren hat der Verkaufer mehr als 30 min vorher mehrmals auf die Auktion geboten,also hatte er genug Zeit sich die Beschreibung durch zu lesen.
Er hat werde bezahlt und ich hab auch noch keine Ware versendet.Wieso soll ich dann den Artikel zurücknehmen?




-- Editiert am 06.03.2010 10:28

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

hier kommen rechtliche probleme auf dich zu........

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
warum_ich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
hier kommen rechtliche probleme auf dich zu........



Und welche wären das und warum ?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

hab mal gegoogelt finde deine auktion nicht, lass mal artikelnummer rüberwachsen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
warum_ich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
hab mal gegoogelt finde deine auktion nicht, lass mal artikelnummer rüberwachsen


Ich habe meine Auktion hier veröffentlicht,so wie sie war,da ich mein Verkaufskonto sicherlich nicht hier veröffentliche.Bitte um Verständnis.
Es wurde keine großer Gewinn erzielt wie es bei manch anderen Auktionen bei eBay ist (was ich bei den anderen unverständlich finde).Es kam ein Gebot von 15,50€ was mich schon überrascht hat.

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Der Artikel wird als Paket in einem separaten Karton verschickt, damit die Verpackung nicht beschädigt wird.


Irgendwie kopiert ihr Pappenverkäufer immer von anderen Pappenverkäufern, oder wieso ist dieser mißverständliche Satz (einmal "Verpackung", einmal "Artikel", auch wenn letzteres auch ersteres meinen soll) in jeder Pappenauktion vertreten?

Und irgendwie schafft ihr es auch alle, immer "BLABLA OVP" in den Titel zu schreiben statt "Verpackung einer BLABLA".

Schon komisch, das ganze.

Ohne die optische Aufmachung zu kennen, kann auch nicht beurteilt werden, ob du deutlich genug darauf hingewiesen hast, daß es nicht um die Konsole geht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
hab mal gegoogelt finde deine auktion nicht, lass mal artikelnummer rüberwachsen


wird vermutlich diese sein:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=34345&item=260560852825

ich finde die beschreibung ok(<nehme ich zurück, siehe letzter Absatz), aber die artikelbezeichnung, sowohl in der überschrift, wie am anfang der beschreibung für sehr irreführend.
wie vivacologna schon sagte, warum schreibt man nicht "verpackung einer..."
sondern erweckt den eindruck, es handel sich um das gerät inkl. der org. verpackung, bzw das originalverpackte gerät.
auch werden (schon in der artikelbezeichnung) technische details des gerätes genannt, die die originalverpackung nicht hat.

und sollte es die genannte auktion sein, dann dann bescheisst uns hier der threadstarter ganz schön...ebenso den käufer
denn so transparent wie sich zumindest die beschreibung hier an hört, ist es nämlich nicht.

die informationen im letzten absatz, in dem eben entscheidene infos wie, dass es sich nur um die verpackung handelt genannt werden, sind nicht nur in einem fliesstext untergebracht, dadurch leicht überlesbar...man muss gar innerhalb des auktionsfeldes scollen, damit diese überhaupt sichtbar werden.
die richtigsten infos am besten versteckt...



-- Editiert am 07.03.2010 03:20

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Eine Drohkullisse baut man ja auch gleich mit auf, damit einige das so hinnehmen und zahlen. Drohkulissen haben i.d.R. die nötig, die genau wissen, dass sie nur an das Geld kommen, wenn "freiwillig" gezahlt wird.

quote:

Sollte nach 5 Werktagen keine Überweisung erfolgen, so wird der Artikel neu eingestellt und der Käufer wird an ebay gemeldet.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

mitlerweile wird die auktion, wenn ich sie besucht, anders, ohne scrollbalken in der beschreibung dargestellt.
ist es möglich die auktion nach beendigung zu überarbeiten und der verkäufer hat davon gebrauch gemacht, oder ist es üblich, dass die auktionen "einfach so" mal mit, mal ohne scrollbalken angezeigt werden?

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-- Editiert am 07.03.2010 05:48

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
warum_ich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
wird vermutlich diese sein:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=34345&item=260560852825

Nein,diese ist es nicht,bei mir wurde ein Gewinn von 15,50€ erziehlt.

quote:
Sollte nach 5 Werktagen keine Überweisung erfolgen, so wird der Artikel neu eingestellt und der Käufer wird an ebay gemeldet.

So etwas hab ich nicht in der Auktion stehen.

Ich wollte hier lediglich mir Rat einholen welche rechtlichen Schritte gegen die Auktion unternommen werden kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
gegen die Auktion sehe ich keine rechtlichen Bedenken obwohl ich moralische sehe ;-)
Das einzigste was der Käufer machen könnte, wäre den Kaufvertrag nach § 119 BGB anzufechten.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Atric-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Macht sich der VK hier nicht auch wegen Urheberrechtsverletzung strafbar, weil er die jeweiligen Logos in seinen Auktionen benutzt? (gehe mal davon aus, das KEINE erlaubnis der Markenrechtsinhaber eingeholt wurde). Oder ist das mit dem TM (TradeMark) im Logo abgetan?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich gehe jetzt mal vom hier veröffentlichten auktionstext aus.

es ist doch oft genug und deutlich darauf hingewiesen worden, dass hier nur die verpackung verkauft wird.

und was ausser der verpackung kann von einem artikel erwartet werden, der in der kategoriek

Business & Industrie > Produktions- & Industriebedarf > Verpackung & Versand > Kartons & Schachteln > Sonstige

angeboten wird ?

wenn man den text auch nur ein mal durchliest, sollte klar sein, worum es geht. wenn man den text nicht liest, sollte durch die kategorie klar sein, worum es geht.

das problem ist, dass die leute bieten bevor sie lesen und dann hinterher jammern.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
ich gehe jetzt mal vom hier veröffentlichten auktionstext aus


... der ohne die zugehörige optische Darstellung wertlos ist als Einschätzung, ob der VK deutlich genug darauf hingewiesen hat.

Aber die Pappenverkäufer-Standardtexte lassen einen da schon böses ahnen...

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich würde verpackungsverkäufer hier nicht prinzipiell verdammen, auch wenn es wohl den meisten hier im forum nicht gefällt.

und es ist ja im ausgangspost geschrieben.

"Foto nur von der Verpackung"

zusammen mit dem einstellen in der kategorie verpackungen und dem geposteten text kann ich da nichts verwerfliches entdecken.

wenn ich nur noch auf schnäppchenjagt bin und mir nicht mal 1-2 minuten zeit nehme den auktionstext zu lesen, darf ich mich hinterher nicht beschweren. ausserdem ist das hier ja kein moralistenforum.

und ich kann hier in dieser auktion nichts erkennen was dem auktionsgewinner zu der ansicht verleitet auf etwas anderes als auf eine verpackung geboten zu haben.

im gegensatz zu vielen anderen verpackungsauktionen, wo ellenlange technische beschreibungen des vormals in der verpackung enthaltenen produktes angegeben werden, ist das ja hier nicht der fall.

richtige kategorie, mehrmals der hinweis, auch fett gedruckt, dass es sich hier nur um die verpackung handelt und der hinweis, dass die PS3 nicht bestandteil der auktion ist.

was soll man noch mehr machen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
"Foto nur von der Verpackung"


Das ist ja nun auch in Auktionen der Ware oft zu sehen, daß nur die Verpackung auf dem Bild zu sehen ist.

quote:
ich kann hier in dieser auktion nichts erkennen was dem auktionsgewinner zu der ansicht verleitet auf etwas anderes als auf eine verpackung geboten zu haben


1. "Playstation 3 SLIM 250GB orig.Verpackung" => typischer Pappenverkäuferstil anstatt "Verpackung einer ..." zu schreiben

2. "Der Artikel wird als Paket in einem separaten Karton verschickt, damit die Verpackung nicht beschädigt wird." => warum nicht "die Verpackung wird..., damit sie nicht beschädigt wird"? Immer diese verquasten Sätze, die kein normaler Mensch schreiben würde, die sich aber erstaunlicherweise in jeder Pappenauktion finden.

quote:
mehrmals der hinweis, auch fett gedruckt


Jetzt gehst du wieder von der Auktion aus, die du gefunden hast, was ja nach seinem eigenen Eingeständnis nicht die Auktion ist, die der TE gestartet hat, und von den Angaben des TE im Eingangsthread, bei denen noch unklar ist, was im Original fett war und wie groß geschrieben alles war.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das auch in auktionen, in denen die ware verkauft wird, oft nur verpackungen zu sehen sind, ist doch völlig unerheblich. was für ein foto soll man denn abbilden, wenn man eine verpackung verkauft, wenn nicht ein foto der verpackung ?

an den beiden anderen zitierten beschreibungen kann ich nichts irreführendes entdecken und ist doch eigentlich relativ klar formuliert.

und ich verlasse mich nicht auf eine auktion die ich gefunden habe sondern auf den auktionstext, den der TE hier eingestellt hat. alles andere wäre spekulation.

und eines sollte doch hier mal zur kenntnis genommen werden.

man darf in deutschland und auch auf ebay verpackungen verkaufen.

wenn ich das unter der kategorie verpackungen einstelle, mit dem foto einer verpackung und beschreibe, dass es sich nur um die verpackung und nicht um die PS3 handelt, da muss man schon recht krumm argumentieren um hier etwas verwerfliches zu finden.



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
was für ein foto soll man denn abbilden, wenn man eine verpackung verkauft, wenn nicht ein foto der verpackung ?


Ich habe ja nicht gesagt, daß das Foto "falsch" war. Ich habe nur gesagt, daß ein Foto der Verpackung nicht zwingend ein Indiz dafür ist, daß man nur auf die Verpackung bietet, wie du es hast anklingen lassen.

quote:
man darf in deutschland und auch auf ebay verpackungen verkaufen


Klar, aber eben nicht in irreführender Weise.

quote:
und beschreibe, dass es sich nur um die verpackung und nicht um die PS3 handelt


Das ist ja wie gesagt bisher nur Spekulation, weil der TE in seinem Zitat weder Schriftart noch -farbe noch -größe angeben kann dank der Forensoftware.

quote:
da muss man schon recht krumm argumentieren um hier etwas verwerfliches zu finden


Ich habe ja bereits mehrfach gesagt, daß schon einige Formulierungen so merkwürdig erscheinen, daß man sich fragt, wieso offenbar hunderte Pappenverkäufer immer wieder diese gleichen mißverständlichen Formulierungen benutzen, obwohl die kein normaler Mensch verwenden würde, wenn er so eine Auktion gestalten würde.
Ich vermute eher, es kursieren irgendwo Mustertexte nach dem Motto "wenn du das so schreibst, kann dir keiner was".

Was schreibst du denn, wenn du einen Turbolader für einen Porsche 911 verkaufst? "Turbolader für einen Porsche 911", oder? Und nicht "Porsche 911 turbo". Letzteres ist das Auto.

Ich will dem TE gar nichts unterstellen, aber zumindest hat er eine irreführende Beschreibung verwendet und muß sich deswegen eine - vermutlich schadensersatzfreie - Irrtumsanfechtung des K gefallen lassen. Daß er dem K nun wirklich eine PS3 schuldet, habe ich ja nicht behauptet, dafür ist die Täuschung wiederum nicht eindeutig genug.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich halte mich bei der beurteilung an die angaben des TE, etwas anderes haben wir ja hier nicht und ich gehe deshalb davon aus, dass es genau so in der auktion stand.

und dein vergleich mit dem porsche hinkt schon etwas.

Playstation 3 SLIM 250GB orig.Verpackung

bezeichnet für mich eine originalverpackung für eine playstation 3 slim 250 gb.

alles weitere ergibt sich dann auch aus dem auktionstext und besonders aus der kategorie.

und wenn der käufer wehen irrtums anfechten will, was ihm natürlich freisteht, dann muss er dies unverzüglich tun. aber er hat ja wohl nicht wegen irrtuns angefochten sondern er fühlt sich betrogen.

und der VK soll die schachtel zurücknehmen obwohl bissher keine zahlung geleistet wurde und auch noch keine ware versendet wurde ?

der K muss dann doch gemerkt haben, dass er auf eine verpackung geboten hat. also kann das ganze ja so unklar nicht formuliert gewesen sein. sonst hätte er wahrscheinlich bezahlt und beim öffen der verpackung einen schrecken bekommen. und für eine wirksame irrtumsanfechtung läuf die zeit langsam ab.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
ich gehe deshalb davon aus, dass es genau so in der auktion stand


Aus meiner praktischen Erfahrung hier und anderswo weise ich aber zur Sicherheit darauf hin, weil manche TE sich die Sache auch etwas schönreden, um das zu hören, was sie hören wollen. Ich erinnere nur an die Legionen von "ich wurde zu Unrecht gesperrt"-Leuten, bei denen dann 2 Seiten später ein "ich hab doch nur zweimal auf eigene Auktionen geboten und dreimal Gebühren nicht bezahlt" folgte. :)

quote:
bezeichnet für mich eine originalverpackung für eine playstation 3 slim 250 gb


Nicht zwingend, wie ich schon schrieb. Das ist ja auch der übliche Trick der Pappenverkäufer, daß sie "XYZ OVP" schreiben statt "Verpackung für eine XYZ", wie es eigentlich logisch wäre.

quote:
aber er hat ja wohl nicht wegen irrtuns angefochten sondern er fühlt sich betrogen


Das kommt doch aufs Gleiche heraus. Er hat ja wohl deutlich gemacht, daß er dachte, auf eine PS3 zu bieten und an seine Willenserklärung in der Auslegung "ein Karton" nicht gebunden sein will. Das magische Wort "Irrtumsanfechtung" muß er nicht zwingend benutzen, solange klar ist, was er will.

quote:
der K muss dann doch gemerkt haben, dass er auf eine verpackung geboten hat


Das Eingangsposting ist unklar, evtl. hat der K die Ware ja auch schon erhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

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