Käufer droht mit Anwalt!!! - Handy

6. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sorbas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt!!! - Handy

Hallo,

habe eine Frage:

Ich versteigerte ein Handy via eBay, der Artikel funktionierte einwandfrei. Problem: Es wurde in der Waschmaschine gewaschen, funktionierte danach allerdings immer noch 5 Monate einwanddfrei, bis es eben verkauft wurde.

Nun Folgendes:
Der Käufer hat das Handy beim Handy-Kundenservice eingeschickt und "angeblich" verbrieft bestätigt bekommen, dass ein "kapitaler Wasserschaden" vorliegt, will Ware zurücksenden. Habe Ware ausdrücklich als funktionstüchtig verkauft, aber nichts der Waschmaschinensache nichts erzählt...

Bin ratlos, auch da der Käufer damit nun mit erheblicher Verzögerung (3 Wochen) rausrückt. Will mich wegen vorsetzlichem Betrug anzeigen!!! Die versteckte Erpressungstaktik stinkt mir aus Prinzip so dermassen, dass ich eigentlich nicht gewillt bin, dem nachzugeben. Möchte es ungern hart auf hart kommen lassen, aber man kann ja nun entweder Hammer oder Amboß sein...

Vielen Dank für alle Antworten!

Grüße,
Sorbas

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Es ist unrelevant, dass der Käufer erst nach 3 Wochen damit rauskommt, da Sie (sofern Sie diese nicht ausgeschlossen haben) 2 Jahre Gewährleistung für Sachschäden übernehmen sofern Sie ein privater Verkäufer sind, wovon ich mal ausgehe.
Da Sie das Handy als funktionesfähig verkauft haben muss es diese Eigenschaft auch länger als 3 Wochen lang erfüllen.

Sie haben nun die Möglichkeit sich das Handy auf Kosten des Käufers zuschicken zu lassen und die Angelegenheit selber zu prüfen. Bitten Sie auch ihm den Nachweis vom Kundenservice zu scannen, bzw. mit dem Handy zuzuschicken.
Sie sind verpflichtet dem Käufer einen Artikel gemäß Artikelbeschreibung zu senden, da wir in diesem Fall die genaue Artikelbeschreibung nicht kennen kann man nicht sagen, ob Ihrerseits ein Mangel erwähnt wurde. Ist dem nicht so, hat der Käufer Anspruch auf Mangelfreie Ware.
Sie haben jetzt m.E. die Möglichkeit auf Nachbesserung und wenn diese nichts bringt odre nicht möglich ist hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Sie müßten Ihm den Kaufbetrag + 2 x Porto zurückerstatten.
Geht das Handy gar nicht mehr? Sonst gibt der Käufer sich ggfs. mit einem Nachlass zufrieden.

Ein Stück weiter unten gibt es ein Fall der die selbe Grundlage hat ... lesen Sie bitte da nochmal nach, da ich dort alles bereits ausführlich geschrieben habe:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6568


Im übrigen ist es zwar menschlich verständlich, dass Sie die Art des Käufers mit Ihnen zu reden nicht tollerieren aber trotzdem ist eine freundliche und seriöse (keine Beleidigungen/Drohungen) Art zu antworten angebracht. Der Kunde ist König und ein guter Verkäufer zeigt sich erst in dem Moment, wo es Probleme gibt, in der Art, wie er diese mit seinem Kunden zusamme löst. Meine Meinung + Erfahrung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hier nochmal 2 relevante Links.

Rechtslage laut BGB:

http://bmwi-softwarepaket.de/InfoArchiv/1357/3236.html


Allgemeine Infos zu Internettransaktionen:

http://faq.kh80.de/daea/#_413

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Anmerkung:
Zu prüfen wäre allerdings inwieweit der Artikel von vorneherein Mangelhaft war, da Sie dann eventuell aus dem "Schneider" sind, wenn das Handy beim sogenannten Gefahrenübergang die von Ihnen im Artikeltext beschriebenen Eigenschaften hatte.
Gefahrenübergang ist der Moment indem der Käufer das Handy vom Transporteur übernimmt. Geht es dann z.B. einen Tag später kaputt ist das Schicksal.

Allerdings denke ich, dass dies in Ihrem Fall nur bedingt oder gar nicht zutrifft, da Sie von Vorneherein einen wesentlichen Mangel verheimlicht haben der durch die Prüfung des Kundenservices aber rausgekommen ist und wahrscheinlich ist es nachweisbar, dass das Handy einen erheblichen Wasserschaden hat.
Sie mußten also davon ausgehen, dass das Handy in Kürze kaputt gehen wird .... Ich denke mal aus diesem Grund werden Sie es wohl auch schnell weiterverkauft haben.

Von daher denke ich schon, dass Sie lieber dem Käufer entgegenkommen sollten, denn vielleicht kann einer von den ab-und-zu-mal-vorbeischau-Juristen sagen inwieweit dies sogar Betrug ist.

Sorry für 3 Kleckerpostings :)

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