Käufer droht mit Anwalt - Rasenmäher - Garantie

20. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
musti17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt - Rasenmäher - Garantie

Hallo,
habe ein Problem und möchte Euch um Hilfe bitten!

Ich habe ein Rasenmäher bei Ebay verkauft.
Der Rasenmäher war neu.
Ich habe angegeben,dass 3 Jahre Garantie vom
Hersteller gibt.Habe auch Kassenbon mit reingetan.
Siehe: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160028736376&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=006

Und bevor ich es verschickte,fragte sie mir,
ob ich das Geld erhalten habe,und ob ich es verschickt,
habe,und ich antwortet mit ja.
Ein Tag später,schrieb sie mir e-mail:

Hallo ..., der Rasenmäher kam heute bei uns an. Leider muß ich
Ihnen mitteilen, das mit gleicher Post die Sendung an Sie
zurückgeschickt werden muß, das obere Motorlager ist defekt
(zerbrochen). Bitte geben Sie mir Nachricht, ob ich einen neuen Mäher
von Ihnen bekomme oder aber das Geld zurücküberwiesen wird. Herzliche
Grüße ...

Und ich antwortete,wenn das motorlager zerbrochen ist,
soll sie sich an Hermes wenden,da ich es gut verpackt habe und
möglicherweise während Transport kaputt gegangen ist.Oder nicht.

Darauf antwortete sie:

Hallo .....,

das Paket mit dem kaputten Rasenmäher Toledo 1400 W Neu habe ich gestern
an Sie zurückgeschickt. Auch wenn Sie privater Verkäufer sind erwarte
ich funktionstüchtige Ware.
Bitte überweisen Sie bis spätestens 26.09.2006 auf das Konto der
Volksbank Saaletal BLZ 8309 4454, Konto-Nr. 0351031409 den Betrag von
77,64 € zurück.
Sollte die Rückzahlung nicht bis zu diesem Termin erfolgt sein. werde
ich 1. ein Klage bei eBay gegen Sie einreichen und 2. meinen Anwalt
verständigen.
Ich räume Ihnen ebenfalls noch die Möglichkeit des Tausches gegen einen
neuen funktionstüchtigen Toledo-Elektro-Rasenmäher 1400 W mit 3 Jahren
Garantie ein, der dann auch bis zum 26.09.2006 bei uns eingegangen sein
müßte.

Was soll ich jetzt machen. Bitte um Rat.

Vielen Dank

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie sollten sich kulant zeigen, den Rasenmäher zurücknehmen und das Geld erstatten.

ich habe den Eindruck, daß Sie alles andere als ein privater Verkäufer sind. Welcher private Verkäufer verkauft ein Dutzend gleicher Rasenmäher ??

Der Käufer wird das auch merken und wenn Sie sich stur stellen, kann der Ihnen eine Menge Ärger machen.

Gruß Justice

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#2
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Das Paket nicht annehmen und die Käuferin nochmals darauf aufmerksam machen, daß Sie einen Transportschaden bei Hermes melden muss. Ich nehme mal an, daß Sie einen Zeugen für den ordnungsgemäßen Zustand des Mähers bei Versand haben. Rein rechtlich kann Ihnen die Käuferin dann nicht an's Bein pinkeln.

Edit: Habe mir die Auktionen nicht näher angeguckt und bin daher von einem Privatverkäufer ausgegangen :(

-- Editiert von Timilewu am 20.09.2006 22:25:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Als Priavteverkäufer, was ich bei knapp über 100 Bewertungen seit 2004 einfach mal annehme, hättest Du im Auktionstext das Versandrisiko nach Übergabe an den Spediteur an den Käufer übertragen sollen. So, wie es jetzt passiert ist, ist es schwierig eine Vorhersage, gleich in welche Richtung zu geben.
man kann versuchen, dem Kunden klarzumachen, daß dieser mit seiner Unterschrift den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware schriftlich quittiert hat und man somit gelassen einem anwaltlichen Schreiben entgegen sieht. Zudem sollte betont werden, daß Transportschäden sofort dem Fahrer anzuzeigen sind.
Aller erfahrung nach wird sich das Transportunternehmen auf jeden fall auf eine mangelnde Verpackung berufen (Das machen die immer so :( )

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

@zuspät

Der Verkäufer hat in letzter Zeit das genannte Rasenmähermodell etwas häufiger verkauft. Da käme eine gewerbliche Tätigkeit schon in betracht. Das muss dann aber ein Gericht klären. Als echter Privatverkäufer geht das Versandrisiko bei Übergabe an den Spediteur immer auf den Käufer über; das muss man nicht extra erwähnen.

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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Das Ganze kommt mir suspekt vor. Ich kenne den Hermes Versand und der wird bestimmt nicht darauf warten, bis der Empfänger eines Paketes die Ware ausgepackt hat, geschweige davon sie noch, also einen Rasenmäher, getestet hat, um dann noch auf das Repacken zu warten, um die Ware wieder mitzunehmen. Schwachsinn!

Mir liest sich das, als ob der Käufer schon so einen Rasenmäher hatte, der kaputt gegangen ist, aber keine Garantie mehr besitzt und der jetzt auf Deine Kosten einen neuen mit Garantie haben will inklusive der Rückerstattung des Kaufpreises.

Und was lernt man wiedermal daraus? Alle Elektrogeräte haben eine Seriennummer. Egal ob Handy oder TV, etc. Die Seriennummer des Gerätes sollte IMMER im Angebot mit angegeben werden. So kam ich einem Kaufbetrüger auf die Schliche, der mein negelneues Handy kaufte und mir sein kaputtes zurückschicken wollte indem er behauptete, ich hätte ihm ein kaputtes Handy geschickt. Als er merkte, dass die Seriennummer meines Gerätes im Angebot angegeben war, hörte ich plötzlich keinen Pieps mehr von ihm.

Desweiteren stimmt es, dass wenn das Produkt beim Versand kaputt gegangen ist, der Packdienst dafür zuständig ist, solange die Ware auch korrekt verpackt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das kann schon sein wie franceska schreibt.

aber wer im letzten monat 6 x den gleichen neuen rasenmäher verkauft, der dürfte kaum noch als privatverkäufer durchgehen.

von daher kann ein verärgeter käufer eine menge probleme machen.

ich würde daher die zähne zusammenbeissen und das ding ohne grosses aufhebens zurücknehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
musti17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für Infos.
Ich habe zurzeit VHV Versicherung
Familienrechtschutz.
Übernimmt der Versicherung bei dieser Fall,"Gericht,Anwalt.." die Kosten?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lilalaune
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 53x hilfreich)

Hi musti,

das frage am besten bei deiner Versicherung nach bzw. ergibt sich das aus deiner Versicherungspolice, was die übernehmen oder nicht.

Grüßle

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Rechtsschutzversicherung decken generell keine Internetauktionsfälle. Haben mir einige Versicherung selber gesagt. Es rentiert sich nicht und wer im Internet an Fremde als Privatperson verkaufen will, ist selber schuld.

Kauft man per ebay bei einem Händler, dann handelt sich um einen Internetkauf bei einem Händler und dann gibt es einen Rechtsschutz.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Franceska

*Rechtsschutzversicherung decken generell keine Internetauktionsfälle.*

Kannst du mir bitte eine Versicherung nennen, die derart differenziert. Das fällt doch unter Privat-Rechtsschutz, da dürfte das komplette Kaufrecht beinhaltet sein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Kaufrecht ja. Im normalen Handel oder sogar bei einem seriösen Onlinehändler (Quelle, Amazon, etc.). Doch Aktionskauf bei ebay ist nicht gedeckt, weil es sich nicht rentiert. Als ich bei ebay verkauft habe, habe ich mich immer geschützt, indem ich nie was unversichert verschickt habe und bei Elektrogeräten immer die entsprechende Seriennummer mit im Angebot angegeben habe.

Als Käufer bin ich zwei mal bei schwarzen Schafen gelandet. Da weigerte sich der Erste, trotz Angabe in seinem Angebot bezüglich Rückgaberecht, die von mir noch nicht mal ausgepackte Ware wieder zurückzunehmen. Ich habe über ihn etwas recherchiert (und mehr als genug gefunden), ihm mit Anzeige wegen Betrug gedroht und da ich auch nachweisen konnte, einen Bekannten bei der Kripo (Abteilung Internetbetrug) zu haben, kam ratz fatz das Geld zurück. Dasselbe passierte auch mit Verkäufer B. Er schickte mir Schrott (Modeschmuck), nicht zu vergleichen mit dem Bild iin seinem Angebot. Er hatte ne große Klappe von wegen, seine Frau wäre Rechtsanwältin. Doch auch hier drohte ich mit Anzeige bei der Polizei wegen Betrug und auch bei ebay, da er den selben Artikel seit Monaten zig mal als Privatperson verkaufte und kein Rückgaberecht angibt. Auch das Finanzamt fiel in meiner Wut. ;) Ich bekam hier nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Versandkosten zurück.

In beiden Fällen rief ich meine Rechtsschutzversicherung vorab an. Es hätte keine Deckung gegeben, was ich irgendwo auch verstehen kann. Wie oft wird ein Mensch bei einem seriösen Kauf in einem seriösen Laden geprellt und wie oft passiert ihm das bei ebay?

Ich würde an Deiner Stelle, unabhängig von meiner Aussage, Deine Versicherung selber fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Also wir hatten bereits zwei Rechtsschutzversicherungen, bei denen dies nicht ausgenommen ist. Von daher stimmt deine Aussage nicht, daß es generell ausgeschloßen ist.

*Ich würde an Deiner Stelle, unabhängig von meiner Aussage, Deine Versicherung selber fragen.*

Fragen muß ich nicht, ein Blick in deie AGBs reicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AngieNRW
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

es stimmt nicht, dass Internet-Auktionen von der Rechtschutz generell ausgenommen sind. Ich hatte auch schon eine Sache, bei der ich anwaltlich vertreten wurde, und die Rechtschutzversicherung hat eine Kostenübernahme zugesagt (welche ich dann doch nicht brauchte, da Gegenseite verloren hat).

Also frag einfach bei Deiner Rechtschutz nach.

Gruß und schönen Sonntag
Angie NRW

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