Käufer droht mit Anwalt - Schuhe schmutzig und "ekelig"

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Libertine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt - Schuhe schmutzig und "ekelig"

Hallo,

ich habe bei eBay ein Paar Schuhe verkauft. In der Artikelbeschreibung stand, dass die Schuhe getragen, aber in gutem Zustand sind, das Foto wurde in genau dem Zustand gemacht, in dem die Schuhe auch verschickt wurden.

Nun bekam ich vom Käufer eine Mail, dass ich das Geld zurück überweisen soll und er die Schuhe zurückschickt. Wäre ich nicht einverstanden, würde er einen Anwalt einschalten.
Laut ihm seien die Schuhe schmutzig und "ekelig".


Ich verwies dann darauf, dass ich die Schuhe nicht zurücknehme (steht auch in der Artikelbeschreibung), sie zwar eventuell geputzt werden müssten, aber weder kaputt noch abgelaufen seien und daher der Zustand auch der Beschreibung entspricht. Zudem könne man bei als gebraucht deklarierten Schuhen keine blitzblanke Ware erwarten (zumal es sich um Stoffschuhe handelte).

2 Tage später kam eine Nachricht, in der der Käufer behauptete, ich hätte nie geantwortet und er gäbe mir noch 2 Tage Zeit, dann schalte er den Anwalt ein.
Ich schickte ihm daraufhin eine Kopie meiner Nachricht.

Nun die Antwort:

quote:
dann werde ich eben den nächsten weg gehen.tut mir leid .es sei denn sie überlegen es sich nochmal. mein onkel ist anwalt und übernimmt gerne diesen fall, denn so ekelig wie die schuhe aussehen ist das kein problem. na dann bis bald


Was ist jetzt zu tun?


Edit: Sorry, habe mich im Threadtitel vertippt.


-- Editiert am 18.05.2009 21:26

-- Editiert am 18.05.2009 21:33

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> sie zwar eventuell geputzt werden müssten

Entsprach der Zustand denn dem von den eBay-Richtlinien geforderten Reinigungszustand?

Ob der K mit seiner (subjektiven) Einschätzung richtig liegt, kann hier niemand beurteilen.

Wenn die Schuhe wirklich über die Maßen verschmutzt waren, würde darin ein Sachmangel liegen, der wegen seiner Offensichtlichkeit auch nicht von einem evtl. Gewährleistungsausschluß erfaßt wäre (Stichwort arglistiges Verschweigen).

Wenn nicht, dann hat der K auch keinen Anspruch.

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