Käufer droht mit Anwalt - Verstärker defekt

24. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Trusty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt - Verstärker defekt

Hallo ,
ich habe einen Verstärker bei Ebay verkauft mit
folgender Beschreibung :
----------------
Yamaha DSP- A 2070 Dolby Surround Verstärker leider Defekt und zwar kommt aus den Ausgängen zu den Boxen nicht immer ein Ton raus manchmal hilft ein leichtes klopfen auf das Gehäuse habe leider keine Ahnung davon "könnte" ein Kontaktproblem sein.

YAMAHA DOLBY PRO-LOGIC Verstärker mit digitalen Klangfeldverstärker, der diverse beeindruckende Klangfeldprogramme für den Audio- und Videobetrieb darstellen kann. Der DSP verwandelt Ihr Audiozimmer in verschiedenste Konzertstätten, vom intimen Jazzclub bis zur berühmten Konzerthalle, und das natürlich auf Knopfdruck Und der integrierte Dolby Pro Logic Surround Dekodierer sorgt bei der Wiedergabe von entsprechenden Videos für ein Filmerlebnis mit hautnahmen Realismus.

Die Fernbedienung habe ich erst im Juni neu gekauft für knapp 140€ die Rechnung gebe ich natürlich mit.

Der Verstärker hat natürlich Gebrauchsspuren z.B. über den Display ist die Farbe an einer Stelle ab (siehe Foto).

----------------

Der Verstärker wurd mit sofort Kauf erstanden.
Hier der Mail Kontakt :

--------------
Hallo,

ich habe den Verstärker erhalten.
Der Zustand des Verstärkers ist unter aller Würde.
Der Rahmen ist verzogen (vorne ein riesiger Spalt,was darauf hindeutet das
dieser schon mal runtergefallen ist).
Auch das es nur teilweise nicht geht kann ich nicht ganz nachvollziehen,der
geht nämlich nie.
Dolby Prologic, ohne Mix geht es gar nicht ,und wenn es Mix betrieben wird
ist ein ständiges rauschen.
Ohne Zweifel eine fehlerhafte Definition in der Beschreibung,wurde zwar
angesprochen aber verharmlost,das es nur ein Kontaktproblem sein könnte.
Ich bin mit diesem Deal absolut nicht einverstanden.Ich habe das Gerät einem
Fachmann gezeigt, der wäre fast umgefallen.
Ich werde Ihnen das Gerät in den nächsten Tagen zurückschicken.
Bitte senden Sie mir ihre Adressdaten zu.
Ich hoffe das Sie die Lage nicht unnötig erschweren werden,es mag zwar ein
Privatverkauf sein,dies bedeutet aber nicht das arglistige Verkäufe
stattfinden dürfen,ich habe schon einige mit meinem Rechtsanwalt bekämpfen können,hoffe
aber das dies nicht nötig sein wird.

MfG
XXX

---------------


> Hallo ,
>
> leider kann ich Ihren Wunsch nicht entsprechen
> da der Verstärker seit Freitag unterwegs zu Ihnen ist.
>
>
> Gruß
> xxx
>

> --------------------
>
> Hallo,
>
> ich habe bei Ihnen den Yamaha Verstärker ersteigert.
> Wenn Sie es noch nicht abgeschickt haben ,möchte ich Sie bitten es
> nicht
> abzuschicken.
> Ich habe in der Beschreibung komplett übersehen das dieser defekt
> ist.Ich
> würde Ihnen anbieten mir 15 € für ihre Bemühungen abzuziehen und
> den
> Restbetrag
> von 200 € auf mein Konto zu überweisen.
>
>
> Ich bedauere das ich Ihnen Mühe bereitet habe aber ich kann mit dem
> Verstärker in der Form absolut nichts anfangen.Sie können es ja
> wieder
> einstellen es
> wird sich sicher ein Bastler darüber freuen ,der was davon versteht.
>
> MfG
>
> XXX


Also der Verstärker war nie gefallen und ich glaube
das der Käufer sich nur darüber ärgert das er versehentlich
ein defektes Gerät gekauft hat .

Wie sehen die Chancen aus ??


Gruß
Trusty


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Sie können m. E. davon ausgehen, dass der K auf jeden Fall von seinem "Rücktrittsrecht" gebrauch machen möchte. Daher wäre es ratsam, die Ware zurückzunehmen und das Angebot der EUR 15 zzgl. Portokosten anzunehmen.
(Sofern Sie dies nicht erneut abgelehnt haben)

Ihre Chancen stehen eigentlich ziemlich schlecht, was die Aussagen Ihres K aus der letzten Mail in Bezug auf Ihre Artikelbeschreibung betrifft. (Das Vorliegen weiterer Mängel, als die von Ihnen genannten)

Es sei denn Sie können diese Aussagen durch Zeugen, oder ähnliches belegen.

Er beruft sich sinngemäß auf einen Sachmangel, gemäß §§ 434 , 437 BGB (Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit). Auch als Privatmann haften Sie für diese Mängel und sind zur Rückgewähr verpflichtet.

Zu gute halten muss man Ihrer Artikelbeschreibung jedoch, dass Sie diesen Artikel als defekt angeboten haben, von daher hat Ihr K eher schlechtere Karten, auch bestärkt durch sein eMail, mit dem "Friedensangebot".

m. E. liegt es in Ihrer Hand, was Sie machen. Friedenspfeife oder Fehdenhandschuh. ;)

-----------------
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#2
 Von 
Trusty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Angebot habe ich schon abgeleht da das Gerät ja nicht verzogen war so wie er es jetzt beschreibt .
Zeugen habe ich das ist nicht das Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

also mir ist das auch schon passiert, dass ich versehntlich was ersteigert hatte, wo ich dann feststellen mußte. das es gar nicht geht, d.h. der Zusatz "SELBSTABHOLRER" war nur so nebenbei erwähnt...!

Als Käufer habe ich mich für das Versehen entschuldigt und den Verkäufer das Angebot gemacht, die E-bay-Gebühren zu übernehmen, da es sich um eine größere Summe handelte. Der Käufer lehnte dies dankend ab und ich war zufrieden, dass man sich friedlich geeinigt hat.

So finde ich das Angebot, das der Käufer 15,- EO zu zahlen möchte (sofern sämtlich Kosten damit eingedeckt sind) OKAY ! :)

Und mal ehrlich, mit wieviel EURO hast du denn bei Dein defektes Gerät gerechnet ???!!!
Das muss Dir doch komisch vorgekommen sein....das man dafür so eine große Summe zahlt ??!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trusty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde ich ja auch machen das ist
nicht das Problem sondern angelich hat der Verstärker ja JETZT Schäden die er noch nicht hatte als ich ihn verschickt habe. Also sehe ich nicht ein das Gerät zurück zunehmen wo es ja jetzt noch neue Defekt bekommen hat.

Nein wieso sollte es mir komisch vorkommen das Gerät hat mal knapp 2000 DM gekostet und der Defekt war in meinen Augen nicht so schwerwiegend als das ein Fachmann diesen nicht günstig repariert bekommen hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> angelich hat der Verstärker ja JETZT Schäden die er noch nicht hatte als ich ihn verschickt habe. Also sehe ich nicht ein das Gerät zurück zunehmen wo es ja jetzt noch neue Defekt bekommen hat.

Es ist doch eher zu bezweifeln, daß der K den Verstärker selbst beschädigt hat ("Der Rahmen ist verzogen (vorne ein riesiger Spalt,was darauf hindeutet das
dieser schon mal runtergefallen ist)").

Im übrigen ist das doch ein Zirkelschluß:
* K reklamiert "Schäden die nicht in AB standen"
* VK sagt "ich würde ja zurücknehmen, aber wenn es Schäden sind, die nicht in der AB standen, dann sind ja neue Schäden dazugekommen".

Fakt ist, wenn der K den Schaden unmittelbar nach Erhalt gerügt hat, ist es relativ unglaubwürdig, daß der erst beim K aufgetreten sein soll (selbst wenn Sie einen Zeugen benennen können).

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#6
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Ggf. war der Verstärker auch nicht ausreichend verpackt als er auf die Reise ging ? Oder die Verpackung war ausreichend und der Transportunternehmer hat Mist gebaut. *Ups, war das schon wieder ein Paket das da von der Laderampe gefallen ist ? ... Nein Willy, niiicht , vorsicht....*
Hat der Käufer sich denn in Bezug auf den Zustand des Pakets bei Erhalt geäußert ?
MfG,
Andreas

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