hi,
vor kurzem habe ich eine Ware für 75 Euro bei ebay eingestellt.
Die ware wurde aber am ende nicht über Ebay verkauft, sondern ich habe sie an einen Käufer von ebay privat verkauft.
Dieser hat das geld überwiesen und ich hab die ware anschließend abgeschickt.
Da die ware eigentlich in wert von 110 Euro ist, und ich es kaum genutzt habe,...habe ich es unversichert losgeschickt, um geld zu sparen.
Bei ebay habe ich die ware zwar mit einem versicherten versand angegeben, aber da es dann ein privatgeschäft war, habe ich mich für unversichert entschieden.
Nach ein paar wochen, behauptet der käufer, dass er die ware nicht bekommen hat und droht mich mit anzeige und polizei.
erst fordert er den ganzen betrag zurück, danach macht es 20% rabatt, das heißt ich muss ihm 60Euro zurückzahlen.
Ich wollte fragen, ob er mich anzeigen kann und ob es irgendwelche konsequenzen für mich haben wird.
Da ich grad kein kopf für stress hab, sollte ich lieder nachgeben und ihm die 60Euro zurückgeben, oder sollte ich hart bleiben?
mfg
wabki
Käufer droht mit Anwalt - nachgeben und 60 Euro zurückgeben, oder hart bleiben?
Tja, entweder hat er die Ware wirklich nicht erhalten oder er weiß, dass Du sie unversichert verschickt hast und daher nicht nachweisen kannst, dass Du sie verschickt hast.
Ob diese € 3,00-4,00 die Du Dir gespart hast es wert waren? Denke Du wirst diese Frage selber beantworten können.
wenn du allerdings nachweisen kannst, dass du die ware versendet hat, vielleicht hat dich ja jemand zur post begleitet, bist du aus dem schneider.
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und das reicht?
ich muss nur jemand finden, der dabei war und die sache ist geklärt?
er meint aber, dass er auch zeugen (seine mutter und schwester)hat, die auf eid schwören können, dass er es nicht bekommen hat.
außerdem muss ich dem käufer jetzt eine antwort geben, ob ich sein angebot annehme, also ihm 60Euro zurückzugeben, anstatt 75 Euro.
Ich will halt auf nummer sicher gehen und nicht am ende vorm gericht stehen.
Tja, er hat Mama und Schwester was nichts zu bedeuten hat. Immerhin kleben die ja nicht an der Hüfte zusammen. Er hätte also das Paket entgegen nehmen können, wenn die nicht zuhause waren.
Trotzdem kommt es zu Aussage gegen Aussage. Ich bin kein Anwalt, aber sollte er lügen was sein kann, denn wieso will er plötzlich nur € 60,00 und nicht die gesamte € 75,00 mit Porto(?), würde ich (ich betone hier das ich), ihm schreiben, dass Deine Freundin, beste Freundin, Dein Kumpel Peter, egal wer, mit Dir zur Post gegangen ist und bezeugen kann, dass Du das Paket weggeschickt hast und der Zeuge auch sah, dass Du die Ware eingepackt hast, denn Du wurdest von ihm abgeholt.
Wenn er lügt kann es sein, er springt ab. Lügt er nicht, dann wird er weiter auf das Geld bestehen. Es ist Deine Entscheidung. Ist dann halt dumm gelaufen. Und beim nächsten Mal immer so verschicken, dass es versichert ist. Immerhin bezahlt ja der Käufer die Portokosten und wenn er für versichert bezahlt hat, haste ihn bei den Portokosten schon mal abgezockt.
-- Editiert von Franceska am 11.09.2006 20:07:49
es ist schon merkwürdig, dass er nur 60 statt 75 € zurück haben will.
Ich würde bluffen, so wie Franceska schreibt.
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"
Wurde denn mit dem Käufer eine andere Versandart, als in der Auktion angegeben, vereinbart?
Wenn nicht, hätte der Versand versichert erfolgen müssen.
also: an der falschen Stelle gespart...
Die Ware wurde ja nicht per Auktion verkauft, DaRules.
Die Auktion wurde beendet und der Fragesteller hat die Ware dann außerhalb von Ebay verkauft. Ob dann noch die Versandangaben aus der Auktion Bestandteil des Kaufvertrages sind, weiß ich nicht.
@TiMi
Hi, bist Du da sicher?
K und VK schlossen den Kaufvertrag doch erst auf Grund des Angebotes bei ebay. Hierbei war der versich. Versand mit aufgeführt und kann daher vom K als Vertragsbestandteil gesehen werden.
Es sei denn, es wurde im Nachhinein etwas anderes vereinbart.
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"alle Angaben ohne Gewehr ;-)"
Wie schon gesagt, weiß ich es nicht...
Vielleicht gibt es hier ja noch Experten, die sich dazu äußern. Was genau vereinbart wurde kann uns nur der Fragesteller beantworten. Es wäre zum Beispiel gut zu wissen, in welcher Höhe Versandkosten verlangt wurden. Es könnte ja sein, daß die Versandkosten denen der Auktion entsprachen, dann würde ich als Käufer auch von einem versicherten Versand ausgehen.
Also wabki, wie hoch waren die Versandkosten?
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"alle Angaben ohne Gewehr ;-)"
der kauf wurde ausserhalb von ebay abgewickelt, nachdem die auktion scheinbar ohne käufer ausgelaufen war.
damit werden die in der auktion genannten bedingungen auch nicht automatisch bestandteil des kaufvertrages sondern nur das, was anschliessend zwischen beiden parteien vereinbart war.
lass ihn doch vor gericht gehen. allein die sache mit den € 60,- ist doch schon ein eigentor.
wenn er wirklich nichts bekommen hat, warum soll er dir dann € 15,- schenken ?`muss das ein guter mensch sein. das dürfte auch einen richter stutzig machen.
hätte er wirklich nichts bekommen, würde er den kompletten kaufpreis zurück verlangen und nicht nur einen teil davon. das ist in meinen augen komplett unglaubwürdig.
und warum meldet er sich eigentlich erst nach ein paar wochen. ist ihm vorher nicht aufgefallen, dass da noch nichts angekommen ist ?
als privatverkäufer hast du mit übergabe an das transportunternehmen deine pflicht erfüllt. diese übergabe musst du allerdings beweisen können. ausser ihr hattet explizid versicherten versand vereinbart. dann stehst du allerdings in der pflicht.
...was zwischen beiden Parteien ...(als Versandart)... vereinbart war...
Genau und das ist auch der einzige zuklärende Punkt. Alles andere (60 EUR, späte Meldung des K) ist zweitrangig.
Ich erkenne jedoch aus dem Eingangsposting nicht zwingend, daß die Auktion ohne Gebot beendet wurde. Vielmehr scheint mir, der VK hat die Auktion vorzeitig beendet, da er vom K ein attraktives Angebot erhalten hat.
Wie dem auch sei, der Kaufvertrag ist ja erst durch das Angebot des VK in Form der Ebay-Präsentation und die Annahme in Form des Preisangebotes des K entstanden. Hierbei kann sicher davon ausgegangen werden, daß der K als Versandart und -kosten die bei ebay angegebenen als weiterhin gegeben ansah.
Sollte also nichts gegenteiliges vereinbart worden sein, ist der versicherte Versand zu wählen gewesen.
Daher wäre eine kurze Ausführung hierzu von wapki hilfreich.
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"alle Angaben ohne Gewehr ;-)"
soviel ich mich noch dran erinnern kann, haben wir nie richtig vereinbart, ob es versichert oder unversichert sein soll.
Es war einfach pauschal 75 Euro inkl. Versandkosten. Ich bin halt davon ausgegangen, dass ich 5 Euro für den versand zahle, und 70 Euro für mich.
auf jeden fall, habe ich ihm jetzt eine email geschrieben, dass ich nix zurückzahle, weil ich es nicht einsehe, dass ich meine festplatte ihm für 15 Euro kaufe.
Daraufhin hat er geschrieben, dass ich demnächst was von ihm höre.
Wenn das wirklich so ist,...werde ich angezeigt?
Ich musste noch nie so eine Situation konfrontieren, was müsste ich denn dann machen, wenn er mich anzeigt?
nur mal vorab. es reicht eigentlich die frage ein mal einzustellen.
wenn typen gleich mit anzeige drohen bzw. schreiben du hörst demnächst von ihm etc., dann ist dass meisstens heisse luft.
der probiert es halt mal eben den preis zu reduzieren und versucht dich mit anzeigedrohung in panik zu versetzen. offtmals funktioniert das ja auch.
also, wenn ihr explizid keine versandart ausgemacht hattet, kannst du dir die versandart aussuchen. du brauchst im zweifelsfall halt einen zeugen, der mit dir bei der post war. aber der wird sich sicherlich finden.
und nochmal, dass er dir einen 'rabatt' einräumt,obwohl er ja angeblich nichts bekommen hat, stinkt doch zum himmel.
ich würde hier garnichts mehr machen und warten.
zeitgt er dich tatsächlich an, sachlage schildern, emailausdrucke mitnehmen, den dubiosen rabatt ansprechen und gut ist's.
und wenn er zivilrechtlich gegen dich vorgehen will, würde ich ihm einfach viel spass wünschen.
Ich denke auch, daß Du gute Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hast.
Die Geschichte ist von Seiten des Käufers unglaubwürdig. Wenn jemandw bei dir ernsthaft bezeugen kann, daß das Paket zur Post gegeben wurde, bist Du aus dem Schneider.
Einen umgekehrten Beweis, daß das paket nicht angekommen ist, ist gar nicht durch Zeugen beweisbar. Woher wollen die Zeugen das wissen? haben sie jeden Tag ausnahmslos und über wochen hinweg die Post in Empfang genommen? Dürfte schwierig sein, das darzulegen.
Gruß Justice
wie wärs hiermit:
http://testberichte.ebay.at/Unversicherter-Versand-beim-Privatverkaeufer_W0QQugidZ10000000001424194
EV abgeben und gut is...
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
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