Käufer droht mit Anzeige und Klage wegen angeblichem Betrug

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Käufer droht mit Anzeige und Klage wegen angeblichem Betrug

Hallo Leute,

ich habe vor ein paar Wochen eine alt Playstation mit 30 Spielen für 86€ verkauft die ich noch rumliegen hatte.

Ich hatte in der Auktion auf Ebay angemerkt das die Konsole geht und einige Beschreibungen fehlen weil ich dachte das würde die Leute interessieren.
Was mir persönlich vollkommen wurst war, war der Fakt, dass bei einigen der Spiele das Frontcover irgendwann mal ersetzt wurde durch nen selbst ausgedrucktes was ich oder Freunde im Netz gefunden hatten, weil das orginale verschütt gegangen war, das war damals bei diesen Spielen Gang und Gebe :/

Nun hat der Käufer sich beschwert das ich Ihn betrogen hätte und mit Absicht dieses Detail vertuscht hätte.
Ich wäre dazu verpflichtet gewesen das anzugeben das die Frontcover nicht Orginal sind bei manchen und er mich jetzt Anzeigen wird und wenn er sein Geld nicht zurück bekommt er auch seinen Anwalt einschalten wird.

Das ist mein erster Verkauf auf Ebay und ich bin ehrlich gesagt massiv eingeschüchtert.
Hätte ich echt jedes dämliche Detail angeben müssen bei dieser Auktion und muss jetzt angst vor nem Schreiben von dem Anwalt von diesem Typen haben?

Notiz: die Person scheint ein gewerblicher Wiederverkäufer zu sein, ist nen gewerblicher Ebayer und verkauft hunderte von PS1 Spielen und so. Ich frage mich persönlich ob das eine Masche von der Person ist. Wenn Ihm das billig aufgekaufte Zeug gefällt verkauft er es weiter, wenn nicht gibt er es zurück oder droht mit einem Anwalt.

Wie sollte ich mich da jetzt am besten Verhalten? :(

Danke im Voraus für Tips

-- Editiert von Gardosen am 02.08.2020 20:10

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Ich würde das erst mal ignorieren.



Zitat (von Gardosen):
dass bei einigen der Spiele das Frontcover irgendwann mal ersetzt wurde durch nen selbst ausgedrucktes was ich oder Freunde im Netz gefunden hatten,

Ein Mangel da es nicht mehr Original ist ... den hätte man erwähnen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde das erst mal ignorieren.



Zitat (von Gardosen):
dass bei einigen der Spiele das Frontcover irgendwann mal ersetzt wurde durch nen selbst ausgedrucktes was ich oder Freunde im Netz gefunden hatten,

Ein Mangel da es nicht mehr Original ist ... den hätte man erwähnen müssen.


Uff :( Ich weiß schon wieso ich nicht gerne was im Internet verkaufe.....
Danke für den Hinweis, da vergeht einem direkt die Lust nochmal was zu verkaufen :(

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gardosen):
das war damals bei diesen Spielen Gang und Gebe :/


Nein war es damals nicht und ist es auch jetzt nicht. Die Aufkleber auf den Disc halten bei pfleglicher Behandlung eigentlich ewig.

Üblich oder besser häufiger wurden allerdings bei Raubkopien disccover erstellt und auf die Disc geklebt.
Hab selbst noch so ein Set "Neato Lable Kit" irgendwo rumfliegen.

Wenn es sich um Originale handelt, würde ich den Käufer schreiben lassen was er will.

Wenn es sich jedoch um Raubkopien handelt, wäre ein einlenken dringend zu empfehlen.

Berry

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#4
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Gardosen):
das war damals bei diesen Spielen Gang und Gebe :/


Nein war es damals nicht und ist es auch jetzt nicht. Die Aufkleber auf den Disc halten bei pfleglicher Behandlung eigentlich ewig.

Üblich oder besser häufiger wurden allerdings bei Raubkopien disccover erstellt und auf die Disc geklebt.
Hab selbst noch so ein Set "Neato Lable Kit" irgendwo rumfliegen.

Wenn es sich um Originale handelt, würde ich den Käufer schreiben lassen was er will.

Wenn es sich jedoch um Raubkopien handelt, wäre ein einlenken dringend zu empfehlen.

Berry


Oh gott nein, alle Discs sind Orginal, keine davon ist eine Raubkopie :O
Es geht lediglich um diese cover einlagen, also dieses rechteckige Bild vorne in der Hülle und hinten.

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich kann den Käufer verstehen. So wie du sagst ist es Wiederverkäufer und ein nicht originales Cover mindert den Wiederverkaufspreis deutlich. Damit geht dem seine Kalkulation nicht mehr auf. Für mich ist das auch ein Mangel wenn es nicht eindeutig auf den Bildern zu erkennen war.

Lässt der Käufer sich vielleicht auf eine Preisrduktion ein?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hatte in der Auktion auf Ebay angemerkt das die Konsole geht und einige Beschreibungen fehlen
Ich sehe davon auch die Cover umfasst (nachgedruckt ist da sogar besser als fehlend).

Wie viele der Cover sind denn nicht Original?

Stefan

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#7
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Ich hatte in der Auktion auf Ebay angemerkt das die Konsole geht und einige Beschreibungen fehlen
Ich sehe davon auch die Cover umfasst (nachgedruckt ist da sogar besser als fehlend).

Wie viele der Cover sind denn nicht Original?

Stefan


Es geht um dieses Auktion
https://www.ebay.de/itm/224081744868?ul_noapp=true
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.
Von den Bildern die ich gemacht habe und wenn ich mir die Bilder anschaue, würde ich sagen so 11 davon?

Was ich heftig finde ist das er mir Nachrichten schreibt das er mich Anzeigen wird und sein Anwalt wird sich bei mir melden.
Das ich hätte mich vorher mit dem Gesetzt befassen sollen bevor ich eine Ebay Auktion eingestellte habe und ich selbst schuld bin.

Mit all diesen Nachrichten und wie aggresiv er reagiert seit Ebay mir recht gegeben hat und den Rückgabefall geschloßen hat, wirkt es für mich massiv danach, dass dies eine Masche von der Person ist.
Option 1: das alte Zeug ist wiederverkaufbar
Option 2: er gibt es zurück und bekommt sein Geld wieder.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich würde mir hier keine Gedanken machen und die weitere Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Du hast geschrieben, dass einiges fehlen würde. Auf den Bildern ist abgebildet was ein Käufer bekommt. Der möchte dich nur einschüchtern.

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#9
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde mir hier keine Gedanken machen und die weitere Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Du hast geschrieben, dass einiges fehlen würde. Auf den Bildern ist abgebildet was ein Käufer bekommt. Der möchte dich nur einschüchtern.


Das habe ich sogar schon und auch der Ebay Kundensupport hat mir dazu geraten, ich hab ehrlich gesagt sogar Angst der Person nochmal zu schreiben :(
Hätte nie gedacht das jemand wegen einer alten Konsole und ein paar Spielen für 86€ so ein Fass aufmacht.....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde mir hier keine Gedanken machen und die weitere Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Dem schließe ich mich an. Der Einlegernachdruck stellt einen unerheblichen Mangel an einer Kaufnebensache dar.
Angst vor einer Anzeige brauchst Du nicht zu haben, ein Straftatbestand ist nicht ersichtlich. Der Käufer will Dich einschüchtern, was ihm ja scheinbar auch gut gelungen ist.

Und wenn er meint einen Anwalt kontaktieren zu müssen, soll er. Der kann auch nicht mehr erreichen.

Einfach etwas gelassener werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

die Auktion kannte ich schon ;) (war nicht schwer zu finden), ich wollte aber nicht zu konkret werden weil ich nicht wusste ob du es öffentlich machen willst.

Zitat:
würde ich sagen so 11 davon?
Dann sind also nicht alle Spiele wertlos (wie er in seiner Bewertung schreibt), sondern nur grob ein Drittel; und selbst dieses Drittel ist nur wertgemindert.
Sagen wir mal ein fehlendes Originalcover hätte einen Wert von 1 Euro, dann sprechen wir insgesamt von etwa 10 bis 12 Euro. Ich würde daher vielleicht doch 15 Euro anbieten (aber ausdrücklich ohne Anerkenntnis eine Rechtspflicht).

Zitat:
Auf den Bildern ist abgebildet was ein Käufer bekommt.
Genau das ist aber das Problem. Auf den Bildern sind die Cover abgebildet, und dann darf man durchaus davon ausgehen, dass sie erstens dabei sind und zweitens auch original.

Ich weiß nicht ob eine Rückabwicklung nicht doch besser gewesen wäre (hätte aber auch 12 Euro Porto gekostet).

Übrigens, eine Anzeige wäre lächerlich, das Verfahren würde imho direkt wieder eingestellt (weil kein Vorsatz erkennbar ist).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Übrigens, eine Anzeige wäre lächerlich, das Verfahren würde imho direkt wieder eingestellt Bzw. er würde, zumindest wenn er auf eine Polizeiwache geht, direkt abgewimmelt werden mit der Begründung, für zivilrechtlichen Kram sei man nicht zuständig.
Und wenn er meint einen Anwalt kontaktieren zu müssen, soll er. Wird er wohl aber nicht - der will schließlich Geld, und zwar von ihm, nicht von Ihnen.
Einfach etwas gelassener werden. Ganz meiner Meinung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auf den Bildern sind die Cover abgebildet, und dann darf man durchaus davon ausgehen, dass sie erstens dabei sind und zweitens auch original.
Da gebe ich dir Recht, allerdings sehe ich hier den Schaden gegen 0 gehend. Ich würde hier gar nichts anbieten und den Käufer ignorieren.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
allerdings sehe ich hier den Schaden gegen 0 gehend.
Ich hatte ja über die Werte schon spekuliert, und 1 Euro pro Cover erscheint mir schon realistisch.
Für den Käufer können die ~11 Spiele sogar wirklich wertlos sein, weil er sie so nicht weiterverkaufen kann (die selbstgedruckten Cover darf er aufgrund des Urheberrechts ja gar nicht verwenden - durfte der TS übrigens auch nicht).

Wir können jetzt wieder die alte Diskussion anfangen, ob eine Verpackung zu einer Ware gehört (sprich: mangelfrei sein muss). Und noch dazu, ob das Cover zum Spiel gehört, oder doch nur zur Verpackung (bei Schallplatten ist es beispielsweise üblich, dass auch die Hülle mit bewertet wird, also nicht nur Verpackung ist).

Die Info das Beschreibungen fehlen hilft leider nicht (meine Aussage, dass die Cover mit umfasst sind revidiere ich hiermit), denn trotzdem müssen die Fotos stimmig sein (jedenfalls wenn es eigene Fotos sind). Nochmal, auf den Bildern sind die Cover zu sehen, und damit müssen sie auch dabei sein.

Mein Fazit ist jedenfalls, dass der Käufer vor Gericht auch realistisch gewinnen könnte (ich sehe die Chance bzw. Gefahr irgendwo bei 50:50). Und das wäre es mir nicht wert.

Stefan

PS: Wenn der Käufer hier fragen würde, würde ich wahrscheinlich Ähnliches schreiben, und zwar dass er vor Gericht auch verlieren könnte und damit noch mehr gutes Geld hinterher schmeißt.
So ist das leider oft, die persönliche Einigung ist fast immer sinnvoller als der Klageweg.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte ja über die Werte schon spekuliert, und 1 Euro pro Cover erscheint mir schon realistisch.

Es soll auch Sammlerstücke geben, wo der Betrag 2-3stellig sein kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
der Te/BF hat faktisch nix falsch gemacht. Man HÄTTE(eindeutiger reinschreiben können, das Covers fehlen, oder nachgedruckt sind. Aber für MICH(als möglicher Käufer) ist der Anzeigentext ausführlich genug.

Wäre ICH jetzt aber der VERKÄUFER wäre zu überlegen, ob man die Bewertung nicht von Ebay löschen lässt, und AUSDRÜCKLICH den KÄUFER von Ebay verwarnen etc. lässt.

Die Bewertung lässt nämlich VERMUTEN, das ALLE Spiele Covermäßig unvollständig sind, und dazu auch noch
die Playstation fehlt, könnte man dann über "falsche Verdächtigung", etc. vom KÄUFER gegenüber dem VK nachdenken.

WENN man die Bewertung nämlich (inhaltlich) "wörtlich" nimmt, so "fehlt" nämlich das Gerät.

Der KÄUFER hat ja ausdrücklich NIX zu dem (korrekten) Zustand der Playstation geschrieben.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
der Te/BF hat faktisch nix falsch gemacht. Man HÄTTE(eindeutiger reinschreiben können, das Covers fehlen, oder nachgedruckt sind.
Toll, dass du dir direkt selbst widersprichst.
Und er hätte es nicht reinschreiben können, sondern müssen ...

Zitat:
Aber für MICH(als möglicher Käufer) ist der Anzeigentext ausführlich genug.
Es geht aber nicht nur um dich, sondern um alle möglichen Käufer.
Eine Privatperson - mich eingeschlossen - mag ja der Meinung sein, dass nachgedruckte Cover den Zweck erfüllen*. Für einen Händler trifft das aber nicht zu, dieser braucht zwingend Originalcover, Begründung hatte ich ja schon gegeben.

*daher kommt eine Straftat nicht in Betracht

Nehmen wir mal an, jemand würde die hier falschen/fehlenden Originalcover einzeln verkaufen, und der besagte Händler würde da zuschlagen um die Mängel an seinen Spielen zu beheben.
Nun bekommt er dort aber - wieder - nur Kopien, seht ihr die Sache dann immer noch so eindeutig, den Schaden bei nahezu Null u.s.w.? [ja, mir ist schon klar das das nicht so ganz vergleichbar ist, wenn die Cover die einzigen Kaufgegenstände sind]

Zitat:
Die Bewertung lässt nämlich VERMUTEN, das ALLE Spiele Covermäßig unvollständig sind,
Ja, das hatte ich auch schon angesprochen. Man kann dem Käufer aber zugute halten, dass er nicht alle Spiele kontrollieren muss. Wenn direkt die erste 5 nur Kopien waren ...

Zitat:
und dazu auch noch die Playstation fehlt
Das geht aus der Bewertung absolut nicht hervor.

Zitat:
Der KÄUFER hat ja ausdrücklich NIX zu dem (korrekten) Zustand der Playstation geschrieben.
Muss er ja auch nicht. Seit wann müssen Bewertungen vollständig sein?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten,

Aufgrund der vielen Kommentare habe ich mich dazu entschieden auf Nummer sicher zu gehen und habe einen Anwalt kontaktiert um eine 100%ig Klärung der Rechtslage zu bekommen.

Thema kann somit geschloßen werden.

Vielen dank an Alle.

0x Hilfreiche Antwort

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