Käufer droht mit Polizei und Anwalt

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Polizei und Anwalt

Hallo Zusammen,

ich habe gerade einen Fall, den ich so noch nicht erlebt habe.

Ich habe ein Trikot über eine Auktion für 20 € plus 3 Euro Versand als gebraucht verkauft. Erst einmal hat es über 1 Woche gedauert, bis der Käufer gezahlt hat. Daraufhin habe ich die Plattform eingeschaltet. Da ging es plötzlich schnell.

Der Käufer ist nun nicht zufrieden mit dem Trikot (es sei etwas mit dem Flock nicht in Ordnung) und verlangte von mir, dass ich ihm ein anderes Trikot aus meinen anderen Anzeigen gratis schicke (ein gänzlich anderes), damit er zufrieden sei. Ich habe dies verneint und habe angeboten, das Trikot zurückzunehmen und ihm das Geld zurück zu erstatten (was ich ja noch nicht mal machen muss, da Privat verkauft - richtig?). Daraufhin gab der Käufer mir eine schlechte Bewertung. Daraufhin dachte ich, dass er wohl fertig mit der Sache sei und erklärte, da er mich bewertet hat und nicht gewartet hat bis man Einigung erzielt hat, würde ich es nicht mehr zurück nehmen, zumal ich von dem ihm beschriebenen Schaden nichts weiß.

Nun schreibt er, er will das Trikot nicht zurückschicken, sondern Schadensersatz von mir in Form von 15 € zurückhaben, sonst würde er zum Anwalt gehen (das würde mich 106,80 Euro kosten). Zudem will er mich wegen Betrugs anzeigen.

Ich bin Privatverkäufer. Gewährleistung habe ich bei der Auktion ausgeschlossen.

Wie ist die Rechtslage?

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Was ist denn angeblich mit dem Flock nicht in Ordnung?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
ich habe gerade einen Fall, den ich so noch nicht erlebt habe.

Gibts hier 2--3x die Woche...



Zitat (von diadjk):
Nun schreibt er, er will das Trikot nicht zurückschicken, sondern Schadensersatz von mir in Form von 15 € zurückhaben, sonst würde er zum Anwalt gehen (das würde mich 106,80 Euro kosten). Zudem will er mich wegen Betrugs anzeigen.

Kommunikation einstellen - man hat da schon viel zu viel kommuniziert.
Sein Trikot - sein Problem



Zitat (von diadjk):
Ich bin Privatverkäufer.

Da habe ich sehr starke Zweifel dran. Sollte der Käufer auf "Widerruf" umschwenken, würde ich nicht vor Gericht ziehen.



Zitat (von diadjk):
Gewährleistung habe ich bei der Auktion ausgeschlossen.

Gewährleistung gibts seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr ...
Und vermutlich hat man auch den Rest nicht rechtskonform formuliert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
Wie ist die Rechtslage?

1.) Jeder kann alles anzeigen
2.) Der Käufer kann Anwälte beauftragen wie er lustig ist
3.) Gegen ungerechtfertigt negative Bewertungen kann man rechtlich vorgehen.
Davon würde ich mich incht einschüchtern lassen. Kommunikation mit Käufer einstellen. erst wieder melden wenn der Anwalt sich meldet..


Zitat (von diadjk):
dass ich ihm ein anderes Trikot aus meinen anderen Anzeigen gratis schicke
Zitat (von diadjk):
Ich bin Privatverkäufer
Kommt anders rüber...

Zitat (von diadjk):
habe angeboten, das Trikot zurückzunehmen und ihm das Geld zurück zu erstatten
Fehler

Zitat (von diadjk):
i und erklärte, da er mich bewertet hat und nicht gewartet hat bis man Einigung erzielt hat, würde ich es nicht mehr zurück nehmen,
Fehler

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Der Flock soll angeblich abblättern. War hier nicht so. Hätte ich so in der Beschreibung auch formuliert.

Wieso zweifeln Sie, dass ich privat verkaufe? Ich habe 2 Trikots online gehabt und 5 Spielzeugdinosaurier. Macht mich das zum Gewerbe? Insgesamt ha
Die falsche Formulierung kann leider gut sein. Werde ab sofort Sachmängelhaftung ausschließen.

Ich habe mit dem Portal telefoniert. Der Käufer hat eine Verwarnung erhalten und soll sich bei Problemen nicht mehr an mich wenden. Nun ist gerade Ruhe...

Naja. Ich merke, man kann sehr viel falsch machen. Rücknahme oder monitäres Entgegenkommen habe ich ihm zwar angeboten, aber erst, wenn er mir per Fotos beweist, dass seine Behauptungen stimmen.
Dann warte ich mal ab.



-- Editiert von diadjk am 03.02.2021 07:39

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
Wieso zweifeln Sie, dass ich privat verkaufe?
Hinter der Formulierung "aus meinen anderen Anzeigen" kann eine große Anzahl stehen, welche einem zu einem gewerblichen Verkäufer machen können.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von diadjk):
Wieso zweifeln Sie, dass ich privat verkaufe?
Hinter der Formulierung "aus meinen anderen Anzeigen" kann eine große Anzahl stehen, welche einem zu einem gewerblichen Verkäufer machen können.


Verstehe.
Sind seit Dezember 20 Auktionen. 10 pro Monat. Hauptsächlich Spielzeug.

-- Editiert von diadjk am 03.02.2021 07:47

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#7
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

-- Editiert von diadjk am 03.02.2021 07:47

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
Sind seit Dezember 20 Auktionen. 10 pro Monat. Hauptsächlich Spielzeug.
Da kommt schon der Verdacht des gewerblichen Handelns auf!

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#9
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von diadjk):
Sind seit Dezember 20 Auktionen. 10 pro Monat. Hauptsächlich Spielzeug.
Da kommt schon der Verdacht des gewerblichen Handelns auf!


Aber auch nur der Verdacht.
Dachbodenentrümpeln ist gleich gewerblicher Verkauf? Nun geht's aber los...dann wäre ganz eBay voller Gewerbetreibender.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
Dachbodenentrümpeln ist gleich gewerblicher Verkauf?

Ja, das kann passieren.



Zitat (von diadjk):
dann wäre ganz eBay voller Gewerbetreibender.

Ja, viele der "Privat-Verkäufer" sind nach Gesetz und Rechtsprechung gar keine "Privat-Verkäufer".


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

sonst würde er zum Anwalt gehen (das würde mich 106,80 Euro kosten). Ja - und zwar SEIN Geld, was es recht unwahrscheinlich macht, das er das wirklich tut.
Zudem will er mich wegen Betrugs anzeigen. Nein - er will bloß Druck machen, denn sonst würde er das tun, anstatt damit zu drohen. Und täte er es, würde ihm die Polizei was husten - die ist für zivilrechtlichen Kram nicht zuständig und ziemlich genervt, das x-mal pro Tag irgendjemand erklären zu müssen.
Kommunikation einstellen - man hat da schon viel zu viel kommuniziert. Sein Trikot - sein Problem Das würde ich auch empfehlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von diadjk):
Dachbodenentrümpeln ist gleich gewerblicher Verkauf?

Ja, das kann passieren.

Zitat (von diadjk):
dann wäre ganz eBay voller Gewerbetreibender.

Ja, viele der "Privat-Verkäufer" sind nach Gesetz und Rechtsprechung gar keine "Privat-Verkäufer".


Wenn ich kurzzeitig innerhalb von 10 Wochen 20 verschiedene Artikel aus meinem privaten Bestand verkaufe um das Taschengeld meines Kindes aufzustocken (z.B. gebrauchtes Spielzeug, Kinderkleidung, Trikots) und die teilweise für nur 1 Euro weggehen und abzgl eBay und PayPalgebühren gerade mal 50 Cent Gewinn bringen, werde ich als Gewerbetreibender angesehen? Dann dürfte eBay ja gar nicht mehr Privatverkäufer anwerben. Da machen sich ja alle strafbar bzgl. hoch haftbar. Es ist ja nicht so, dass ich etwas ankaufe um es weiter zu verkaufen.

Wo ist da die Grenze? Artikelanzahl? Gewinnspanne? Habe ich als Gewerbetreibender in meinem Fall Nachteile?

Aber selbst wenn diese These stimmen sollte, hat der Käufer kein Recht mich so zu behandeln. Dann hätte ich ja alles richtig gemacht und nicht falsch (bzgl. z.B. Rücknahme).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Aber selbst wenn diese These stimmen sollte, hat der Käufer kein Recht mich so zu behandeln. Eben - deshalb sollten Sie sich nicht sehr auf gewerblich/ nicht gewerblich fokussieren. Der Kunde versucht hier, durch Drohungen einen Rabatt rauszuschlagen - das dürfte illegal sein, nicht Ihr Handeln.
Dann hätte ich ja alles richtig gemacht und nicht falsch (bzgl. z.B. Rücknahme). Na, vermutlich war das zuviel Entgegenkommen. Aber jetzt wissen Sie zumindest, dass er gar keine Rücknahme will, sondern halt einen fetten Rabatt rausschlagen möchte...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
ie teilweise für nur 1 Euro weggehen und abzgl eBay und PayPalgebühren gerade mal 50 Cent Gewinn bringen, werde ich als Gewerbetreibender angesehen?

Ob man Gewinn oder Verlust macht ist egal.



Zitat (von diadjk):
Wo ist da die Grenze? Artikelanzahl? Gewinnspanne?

Das wird am individuellen Einzelfall festgemacht, welche Artuikel, welcher Zustand, wechel Preise, welceh Menge, .. das Gesamtbild entscheidet dann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.

Danke für eure Antworten und vor allem eure Zeit, die ihr euch nehmt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von diadjk):
Habe ich als Gewerbetreibender in meinem Fall Nachteile?
Ja, du kannst die Gewährleistung nicht ausschließen und es gibt dann auch ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Käufer.
Auch würdest du Informationspflichten beim Kauf erfüllen müssen und noch Vieles mehr.

Signatur:

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#17
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem eBay ihn nun verwarnt hat ist komplett Ruhe. Gott sei Dank.
Verwunderlich ist, dass er weiterhin täglich 2 - 3 positive Bewertung erhält, in den letzten 12 Monaten knapp 500. Die Bewertungen sind auf privat gestellt, man kann also nicht lesen, was inhaltlich drin steht.

Aber durch einen kleinen Trick habe ich herausgefunden, dass er nur auf Trikots bietet. Und auffällig: immer in den letzten Minuten...wirkt auf mich wie eine Masche.

Danke für Eure hilfreichen Beiträge!

EDIT: mir fällt auch noch ein, dass das Theater anfing, nachdem ich ihn positiv bewertet habe. Die Bewertung kann ich ja nicht mehr ändern. Und einen Zusatzkommentar sieht ja keiner, da auf privat gestellt...

-- Editiert von diadjk am 05.02.2021 17:33

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#18
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Mach einen Haken dran und gut ist......

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#19
 Von 
diadjk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mach einen Haken dran und gut ist......


So ist es. Habe besseres zu tun, als mich damit weiter zu befassen.

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