Käufer fordert Rücknahme des Artikels

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
W7F
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer fordert Rücknahme des Artikels

Hallo,

folgender Sachverhalt. Ich habe bei eBay einen gebrauchten Laptop verkauft.
Der Laptop war neuwertig, es lagen keine Mängel an der Hardware vor.
Als Lieferzeit wurde 3 Werktage angegeben, da ich berufsbedingt nur an wenigen Tagen die Öffnungszeiten der Post (bis 17:00) mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren kann.

Der Käufer ersteigert an einem Donnerstag gegen 13:00 Uhr den Artikel, zahlt sofort per paypal. Am Abend nach der Arbeit (am gleichen Tag) sehe ich, dass der Artikel verkauft wurde. Ich schreibe dem Verkäufer eine Email, dass der Artikel morgen schon zur Post geht. Ich gehe extra früher von der Arbeit, um den Artikel zu verschicken. Abends schreibe ich dem Verkäufer, dass der Artikel versendet wurde.

Als Antwort bekomme ich eine formlose Email "Prima, so was hab ich mir schon gedacht." Ich schreibe zurück, dass er ja froh sein könne, dass ich den Artikel früher losgeschickt habe - zugegebenermaßen in einer etwas sarkastischen Art und Weise. Darauf keine Antwort.
Einen Tag später (Samstag) bekomme ich wieder eine formlose Mail (keine Anrede usw) "Wieso bekommen wir die Sendungsnummer nicht?????"
Ich antworte ihm im übertragenen Sinn dass ich mich nicht auf diesem Niveau weiter mit ihm unterhalten werde.

Dienstag kommt das Paket an. Er gibt eine negative Bewertung ab. "Unmöglich was sich dieser Junge geleistet hat. Nie wieder !!! Absolute Vorsicht"

Er behauptet ferner, der Laptop wäre teilweise defekt und es würden Tasten nicht funktionieren - was vorher weder mir noch meiner Lebensgefährtin, die das Gerät nutzte aufgefallen ist.

Jetzt fordert er eine Rückgabe und droht mit seinem Anwalt. Wie ist hier die Rechtslage? Zumal ich nicht ausdrücklich auf "Garantie und Gewährleistung" verzichtet habe. Im Angebotstext stand jedoch bei Widerrufs- oder Rückgabebelehrung: "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück."

Danke für Ihre Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Als Lieferzeit wurde 3 Werktage angegeben,

Da würde ich mir grundsätzlich verkneifen da diese Frist unter diesen Umständen
quote:
da ich berufsbedingt nur an wenigen Tagen die Öffnungszeiten der Post (bis 17:00) mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren kann.

definitiv zu kurz ist oder eine entsprechende Versendungsart (Express) wählen.



quote:
Ich schreibe zurück, dass er ja froh sein könne, dass ich den Artikel früher losgeschickt habe

Wieso früher? Kennst du die Bedeutung von 'Lieferzeit' nicht?
Das Paket hätte spätestens Montag eintreffen müssen.



quote:
Unmöglich was sich dieser Junge geleistet hat. Nie wieder !!! Absolute Vorsicht

Käufer verlässt sich auf die zugesicherte Lieferfrist die durch den Verkäufer nicht eingehalten wurde.
Auf nachfragen erhält man sarkastische Antworten.

Wie würde man als KÄUFER so jemanden beurteilen?



quote:
Jetzt fordert er eine Rückgabe und droht mit seinem Anwalt.

Returkutsche kommt halt postwendend.



quote:
Zumal ich nicht ausdrücklich auf "Garantie und Gewährleistung" verzichtet habe.

Glückwunsch, damit hat er 2 Jahre Gewährleistung auf den Notebook.



quote:
Er behauptet ferner, der Laptop wäre teilweise defekt und es würden Tasten nicht funktionieren

Behauptungen muss man auch beweisen. Reine Behauptungen nützen nichts.
Er muss also nachweisen, das
1. ein Mangel vorliegt
2. der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorlag

Das kann er z.B. über einen Sachverständigen.
Stellt dieser fest das 1. und 2. zutreffen, wird der Käufer den Kaufpreis, Versandkosten und die Kosten für den Sachverständigen verlangen

Weigert sich der Verkäufer kann der Käufer dies alles vor Gericht einklagen, dann kämen im Worst Case noch Gerichts und Anwaltskosten und eventuell die Kosten für einen weiteren Sachverständigen hinzu.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "2. der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorlag"
Wieso, er hat doch 2 Jahre Gewährleistung, solange der Mangel in den ersten 6 Monaten aufgezeigt wird ....

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Wieso, er hat doch 2 Jahre Gewährleistung, solange der Mangel in den ersten 6 Monaten aufgezeigt wird

Tut mir leid, diesen Satz verstehe ich nicht.
Wieso sollten die 2 Jahre Gewährleistung davon abhängen, das der Mangel in den ersten 6 Monaten aufgezeigt wird?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wegen der Beweislastumkehr..

> "2. der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorlag"
Diese Aussage passt ja hier nicht, weil Gewährleistung ja NICHT ausgeschlossen wurde, oder?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wegen der Beweislastumkehr..

> "2. der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorlag"
Diese Aussage passt ja hier nicht, weil Gewährleistung ja NICHT ausgeschlossen wurde, oder?
<hr size=1 noshade>


Das mit der Beweislastumkehr gilt nur bei Gewerblichen, § 476 BGB , d.h. hier nicht.

Laut § 434 BGB muss die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelfrei sein. Treten später Mängel auf, müssten das "fortfressende" Mängel sein, um bei Privaten VK Gewährleistungsansprüche auszulösen. Schwer zu beweisen.

-----------------
""

-- Editiert am 19.11.2010 16:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Wegen der Beweislastumkehr..

Achso, du wolltest sagen das die Gewährleistung nach 6 Monaten etwas problematischer bis unmöglich wird ...

Bei Verkauf von Privat an Privat gibt es keien Beweislastumkehr, da hat flawless Recht.



@flawless
quote:
"fortfressende" Mängel

Echt geile Formulierung
:rock:

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