Guten Tag,
ich habe bei ebay ein Smartphone (Huawei P30 pro) verkauft.
Wir hatten es kurz vorher selbst gekauft, Kratzer waren nicht erwähnt, daher wollte meine Frau es nicht und wir haben es nur kurz getestet im WLAN, ob alles soweit funktioniert. Das wurde im Angebot so geschrieben. Mittlerweile ist mir bewusst, dass wir einen Fehler begangen haben und das Handy nicht auf Herz und Nieren geprüft haben.
9 Tage, nachdem der Käufer das Handy erhalten hat, meldet er sich und gibt an, dass der 2. SIM Slot (Dual Sim) defekt sei und dass er davon ausgeht, dass das bekannt war. Er wäre beim "Händler seines Vertrauens" gewesen, der dies festgestellt hat, dass das kostet, er das Handy aber behalten will und was wir jetzt machen.
Ich antwortete, dass es definitiv nicht bekannt war und habe umgehend angeboten, das Handy zurück zu nehmen. Darauf hin erhielt ich sofort eine negative Bewertung: "Verkäufer hätte besser testen müssen (ja hätte ich), ich muss es jetzt reparieren (nein, ich habe doch Rücknahme angeboten)"
Habe auch gefragt, weshalb er mich nicht direkt kontaktiert hat. Dies blieb unbeantwortet.
Auf die Frage, weshalb er denn ein defektes Handy behalten möchte, antwortete er "da es im Laden so lange gedauert hat".
Ich wurde skeptisch und fragte, ob er einen schriftlichen Nachweis dieses Ladens hätte, der den Mangel nachweist. Er verneinte dies, da der Mitarbeiter im Laden "ein guter Bekannter" wäre.
Ich antwortete, dass es in dem Fall ja kein Problem sei, mir eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen. Alternativ bat ich um ein Foto der nicht erkannten SD Karte.
Das blieb alles unbeantwortet.
Wenn das Handy tatsächlich diesen Mangel hat, stehe ich selbstverständlich zu der negativen Bewertung.
Doch ist der Käufer nicht in der Pflicht den bestehenden Mangel nachzuweisen?
Und mir die Chance geben, mich selbst von dem Mangel zu überzeugen?
Ich bedanke mich für die Antworten.
Käufer gibt Mangel an, verweigert aber Beweis und Rückgabe
24. November 2023
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Frage vom 24. November 2023 | 11:21
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer gibt Mangel an, verweigert aber Beweis und Rückgabe
#1
Antwort vom 24. November 2023 | 11:35
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 2070x hilfreich)
Was soll man raten? Ich würde erstmal nichts machen. Der Käufer bietet nichts konkretes an, Sie haben die Rücksendung angeboten.
#2
Antwort vom 24. November 2023 | 12:00
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?Zitat :Doch ist der Käufer nicht in der Pflicht den bestehenden Mangel nachzuweisen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. November 2023 | 12:01
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?Zitat :Doch ist der Käufer nicht in der Pflicht den bestehenden Mangel nachzuweisen?
jaja Harry, ich weiß..... es gibt keine Gewährleitung mehr........
-- Editiert von User am 24. November 2023 12:02
#4
Antwort vom 24. November 2023 | 12:06
Von
Status: Legende (19122 Beiträge, 10304x hilfreich)
Zitat :Doch ist der Käufer nicht in der Pflicht den bestehenden Mangel nachzuweisen?
Jein.
Aber da der Verkäufer derzeit keine Mängelrechte (Umtausch, Reparatur durch Verkäufer) geltend macht, muss er auch nichts nachweisen.
Zitat :Und mir die Chance geben, mich selbst von dem Mangel zu überzeugen?
Ja - bevor Sie das Gerät zurücknehmen zur Erstattung oder zurücknehmen, um es reparieren zu lassen, dürfen Sie sich natürlich überzeugen. Aber offenbar will der Käufer beides nicht ...
Für die negative Bewertung ist es dagegen nicht erforderlich, dass der Käufer den Mangel nachweist.
Zitat :Ich wurde skeptisch
Wäre ich auch.
Negative Bewertungen an sich sind kaum angreifbar, denn es ist das gute Recht eines jeden Kunden, unzufrieden zu sein (egal ob berechtigt oder unberechtigt).
Angreifbar ist nur der Text der Bewertung, weshalb eBay im Regelfall auch nur den Bewertungstext löscht, aber die negative Bewertung ohne Text stehen bleibt.
Wenn Sie gegen den Bewertungstext vorgehen wollen, geraten Sie aber in die Beweispflicht - das wird schwierig.
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