Käufer hat Geld zurück gefordert

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb536309-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer hat Geld zurück gefordert

Guten Tag,

über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden, daher versuche ich es hier.

Ich habe bei EbayKleinanzeigen ein Kleidungsstück zum Verkauf angeboten.
Nun hat sich auch jemand gemeldet, dass er es gerne haben möchte und wohin er das Geld denn überweisen kann. Er hat die Summe dann via Paypal bezahlt, diese haben aber Ihre Gebühren abgezogen.

Ich habe den Käufer dann gebeten die Differenz noch nachzuschicken.
Da er ja auch nicht angesprochen hat, dass die Ware versendet werden soll und ich mich damit sowieso schon abgefunden habe die Kosten zu tragen.

Nun reagierte der Käufer sehr gereizt und ich zitiere "lass gut sein. Überweise mir ... zurück" (Die Summe die letztendlich bei mir ankam). Diesem stimmte ich zu. Somit ist der Kaufvertrag ja eigentlich storniert, oder?

Jetzt droht er mir jedoch mit einem Anwalt und will die Ware haben. Hat er da noch ein Anrecht drauf?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb536309-69):
Nun reagierte der Käufer sehr gereizt und ich zitiere "lass gut sein. Überweise mir ... zurück" (Die Summe die letztendlich bei mir ankam). Diesem stimmte ich zu. Somit ist der Kaufvertrag ja eigentlich storniert, oder?


Nö, damit wude nur die Zahlungsart storniert.

Ich würde dem Käufer eine Frist setzen, die gekaufte Ware endlich abzuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb536309-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb536309-69):
Nun reagierte der Käufer sehr gereizt und ich zitiere "lass gut sein. Überweise mir ... zurück" (Die Summe die letztendlich bei mir ankam). Diesem stimmte ich zu. Somit ist der Kaufvertrag ja eigentlich storniert, oder?


Nö, damit wude nur die Zahlungsart storniert.

Ich würde dem Käufer eine Frist setzen, die gekaufte Ware endlich abzuholen.



Also kann ich nun wieder die volle Summe von ihm fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nö, damit wude nur die Zahlungsart storniert.

Es wäre auch möglich das als komplette Auflösung des Kaufvertrages auszulegen.



Zitat (von fb536309-69):
will die Ware haben. Hat er da noch ein Anrecht drauf?

Wenn dann nur gegen Bezahlung.



Zitat (von fb536309-69):
Ich habe den Käufer dann gebeten die Differenz noch nachzuschicken.

Diese Bitte muss er nicht unbedignt erfüllen - oder war eine Übernahme solcher Kosten vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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