Hallo, ich habe letztens in einer Facebook Gruppe einen Elektroartikel verkauft.
Habe die Zahlung per PayPal erhalten und dann das Paket losgeschickt.
Natürlich versichert.
Heute hat mir der Käufer dann geschrieben, dass in dem Paket meine Ware nicht war und dass er Schritte gegen mich einleiten wird.
Habe dann schnell das Geld vom PayPal Account auf mein Bankkonto geschoben damit PayPal es nicht einfriert.
Was kann mir denn jetzt passieren? Ich habe das Paket mit der Ware verschickt und habe den Versandbeleg mit der Sendungsnummer.
Lg
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-- Editiert robben10 am 23.06.2014 19:19
Käufer meint er hat keine Ware bekommen
23. Juni 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2014 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer meint er hat keine Ware bekommen
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#1
Antwort vom 23. Juni 2014 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (114461 Beiträge, 38996x hilfreich)
Von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko (bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. ungeeignete Verpackung).
Man sollte den Anspruch aus der Versicherung an den Käufer abtreten, das kann er verlangen.
Dann wäre man theoretisch aus der Sache raus.
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe das Paket mit der Ware verschickt <hr size=1 noshade>
Wie könnte das in Streitfalle bewiesen werden?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 23. Juni 2014 | 21:58
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2072x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Man sollte den Anspruch aus der Versicherung an den Käufer abtreten, das kann er verlangen.
Dann wäre man theoretisch aus der Sache raus.
<hr size=1 noshade>
In den DHL-Paket-AGB steht folgendes:
8 Sonstige Regelungen
(1) Der Absender kann Ansprüche gegen dhl, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden
Die Abtretung ist auch vollkommen unnötig. Seit 2008 hat der Empfänger einen eigen gesetzlichen Anspruch gegen den Frachtführer, obwohl er nicht Vertragspartner ist:
§ 421 I HGB :
Ist das Gut ... verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen
Falls da keine Öffnungsspuren feststellbar sind, wird sich aber die Frage stellen: Wie konnte die Ware verschwinden?
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#3
Antwort vom 24. Juni 2014 | 07:31
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
quote:
von robben10 am 23.06.2014 19:18
Was kann mir denn jetzt passieren?
Einiges, aber um Schadensbegrenzung zu vermeiden würde ich die Kommunikation mit dem Käufer gänzlich einstellen.
Er hat bezahlt, du verschickt. Entspannt zurücklehnen und WM gucken.
Falls was von Paypal kommt:

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#4
Antwort vom 24. Juni 2014 | 11:45
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
quote:
Von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko
Dazu müßte der VK aber erst mal beweisen, die Ware auf Reisen geschickt zu haben. Der Einlieferungsbeleg beweist nicht den Inhalt des Paketes.
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#5
Antwort vom 24. Juni 2014 | 12:53
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 346x hilfreich)
quote:
dass in dem Paket meine Ware nicht war ...
War gar nichts drin, falsch falsches, ein Backstein?
Um welchen Wert geht es denn? 30 Euro oder 500 Euro ....
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" "
#6
Antwort vom 26. Juni 2014 | 13:40
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3145x hilfreich)
quote:
Der Einlieferungsbeleg beweist nicht den Inhalt des Paketes.
Ebenso wie die reine Behauptung des Empfängers, dass nichts drin war, irgendetwas beweist.
Ich habe so meine Zweifel, dass ohne weitere Anhaltspunkte ein Richter davon ausgehen würde, dass ein leeres Paket verschickt wurde und den Versender auf Kostenerstattung verurteilt.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
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