Käufer meint er hat keine Ware bekommen

23. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
robben10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer meint er hat keine Ware bekommen

Hallo, ich habe letztens in einer Facebook Gruppe einen Elektroartikel verkauft.
Habe die Zahlung per PayPal erhalten und dann das Paket losgeschickt.
Natürlich versichert.
Heute hat mir der Käufer dann geschrieben, dass in dem Paket meine Ware nicht war und dass er Schritte gegen mich einleiten wird.
Habe dann schnell das Geld vom PayPal Account auf mein Bankkonto geschoben damit PayPal es nicht einfriert.
Was kann mir denn jetzt passieren? Ich habe das Paket mit der Ware verschickt und habe den Versandbeleg mit der Sendungsnummer.

Lg

-----------------
""

-- Editiert robben10 am 23.06.2014 19:19

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko (bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. ungeeignete Verpackung).

Man sollte den Anspruch aus der Versicherung an den Käufer abtreten, das kann er verlangen.
Dann wäre man theoretisch aus der Sache raus.



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe das Paket mit der Ware verschickt <hr size=1 noshade>

Wie könnte das in Streitfalle bewiesen werden?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Man sollte den Anspruch aus der Versicherung an den Käufer abtreten, das kann er verlangen.
Dann wäre man theoretisch aus der Sache raus.
<hr size=1 noshade>



In den DHL-Paket-AGB steht folgendes:

8 Sonstige Regelungen
(1) Der Absender kann Ansprüche gegen dhl, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden


Die Abtretung ist auch vollkommen unnötig. Seit 2008 hat der Empfänger einen eigen gesetzlichen Anspruch gegen den Frachtführer, obwohl er nicht Vertragspartner ist:

§ 421 I HGB :

Ist das Gut ... verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen


Falls da keine Öffnungsspuren feststellbar sind, wird sich aber die Frage stellen: Wie konnte die Ware verschwinden?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

quote:
von robben10 am 23.06.2014 19:18

Was kann mir denn jetzt passieren?

Einiges, aber um Schadensbegrenzung zu vermeiden würde ich die Kommunikation mit dem Käufer gänzlich einstellen.
Er hat bezahlt, du verschickt. Entspannt zurücklehnen und WM gucken.
Falls was von Paypal kommt:


-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
Von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko


Dazu müßte der VK aber erst mal beweisen, die Ware auf Reisen geschickt zu haben. Der Einlieferungsbeleg beweist nicht den Inhalt des Paketes.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 346x hilfreich)

quote:
dass in dem Paket meine Ware nicht war ...

War gar nichts drin, falsch falsches, ein Backstein?
Um welchen Wert geht es denn? 30 Euro oder 500 Euro ....

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

quote:
Der Einlieferungsbeleg beweist nicht den Inhalt des Paketes.

Ebenso wie die reine Behauptung des Empfängers, dass nichts drin war, irgendetwas beweist.

Ich habe so meine Zweifel, dass ohne weitere Anhaltspunkte ein Richter davon ausgehen würde, dass ein leeres Paket verschickt wurde und den Versender auf Kostenerstattung verurteilt.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.589 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.687 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen