Käufer meldet Artikel defekt (USB)

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alekto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Käufer meldet Artikel defekt (USB)

Hallo,

ich habe bei Ebay ein Fingerpulsoximeter verkauft. Mit diesem Gerät, kann man an einem Finger den Puls bestimmen. Nur das zur Funktion, man kann dieses Gerät auch an ein USB anschliessen, um Daten zu speichern, Hauptfunktion ist dies aber nunmal nicht, eher ein Gadget.

Artikel wurde verkauft, für ein relativ hohen Preis, womit ich selbst nicht gerechnet habe. Aber das ist nunmal Pech des Käufers, wenn er so hoch bietet. Arikel wurde auf Gebotsbasis privat angeboten, als NEU ohne Ettiket, wie das so schön heißt. Also ohne Karton. Das Gerät ist auch neu und ich habe es ordentlich verpackt, versichertes Paket mit Luftpolsterfolie usw..

Käufer beschwert sich, "mehrere" Computer würden das Pulsoximeter nicht erkennen bzw. "USB-Gerät wurde nicht erkannt" erscheint auf den Bildschirmen. Käufer meint, das Pulsoxi sei kaputt/defekt. Weißt aber nicht daraufhin, das das ganze Gerät kaputt sei, sondern nur, das der PC dies nicht erkennen würde. Meiner Ansicht nach, Hat Käufers PC ein alten USB Standard und wird des Wegen nicht erkannt. Ausserdem, Wenn das Pulsoxi kaputt wäre, würde man nicht den Text "USB-Gerät wurde nicht erkannt" aufn Bildschirm lesen, ich vermute, das der Käufer die Installaiton nicht hinbekommt. Und, man würde ja bei Defekt auch bemerken, das das ganze Pulsoximeter nicht läuft, tut es aber.

Käufer hat nicht direkt nach Lieferung gesagt, das es defekt sei, sondern ein paar Tage Später.

Wie sieht das für mich aus als Verkäufer? Ich bin mir ziemlich sicher, das der Käufer die Installation nicht hinbekommt, ich wollte ihm helfen und wurde mir rauen Ton abgespeisst, was ich nicht daran verstehen würde, wenn Er es an mehreren PC testet.

Rechtslage?

Edit: Neuste Info ist, der Käufer sei IT-Servicetechniker und der Verbaute 'USB to UART Bridge Controller' von Silicon Labs keinen Device Descriptor mehr sendet.

Grüße

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-- Editiert Alekto am 15.11.2012 15:55

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4 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nun, wenn das Gerät wirklich defekt ist, dann hat der Käufer Anspruch auf Ersatz/ Rücktritt u.ä. Du hast es nunmal als neu deklariert. Ob das nun nur ein Gadget ist oder nicht, es gehört mit zum Funktionsumfang, dass der USB-Anschluss funktioniert. Da hilft dir auch dein Status als Privatmann nichts.

Es liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Käufers, hier einen Nachweis zu führen, dass der Defekt schon vor Kauf bestand, also von dir zu verantworten ist.

Gerade solche Gadgets sind für einen Computer schlichtweg was unbekanntes. Im Gegesatz zu typischen Geräten wie Mäusen oder Massenspeicher versteht der Computer das oftmals ohne passende Software und Treiber gar nicht, was man da anschließt. Wenn das zudem auch nicht als Plug&Play deklariert ist kann es schon sein, dass der Käufer es einfach nicht hinbekommt.

P.S.: Wenn er IT-Service-Techniker mit genügend Erfahrung wäre würde er nicht derart reagieren. Ich lerne tagtäglich neues hinzu, auch in meinen Spezialgebieten, obwohl ich mich sehr gut aufgestellt fühle. IT-Profis wissen einfach, dass sie nicht alles wissen und beherrschen können.
Aber es gibt halt solche und solche.

Die Frage ist nun, hoffst du darauf, dass deine Vermutung, er bekommt es nicht hin, stimmt. Dann lehnst du dich entspannt zurück, wissend dass das Gerät durchaus funktioniert.
Oder vermutest du, dass er Recht haben könnte, weil du es selbst nicht ausprobiert hast.

Allerdings hast du als Verkäufer das Recht, dich selbst davon zu überzeugen, ob ein Defekt vorliegt oder ob nicht. Du brauchst dem Käufer nicht glauben, was seine Angaben betrifft. Wenn er dir das Recht verweigert, begibt er sich auf dünnes Eis.

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#2
 Von 
Alekto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die TreiberCD ist ja dabei, habs zuhause getestet und arbeite selbst im Rettungsdienstbereich, diese Geräte sind eigt extrem benutzerfreunldich und Ausfallqoute ist auch gering. Daher geh ich mal davon aus, das Er es nicht hinbekommt. Er selbst will mit dem Gerät irgendwelche eigenen Programme entwickeln. Ich versuche ihm ja zu helfen, aber er lehnt halt ziemlich ab und beruft sich darauf, alles geprüft zu haben, mit unterschiedlichen Kabeln, unterschiedlichen Spannungen, Nicht orginalkabel (was ich auch als bedenklich halte) das gerät ist damit nicht ordnungsgemäß betrieben worden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
mit unterschiedlichen Kabeln, unterschiedlichen Spannungen, Nicht orginalkabel (was ich auch als bedenklich halte) das gerät ist damit nicht ordnungsgemäß betrieben worden.

Wie unterschiedlich waren die Spannungen? Fragen sie doch mal welche Spannungen er ausprobiert hat.

Unabhängig davon: Wenn er derart mit dem Gerät manipuliert wird er kaum irgendwie sinnvoll beweisen können, dass er den Defekt nicht selbst verursacht hat.
Derart unterschiedliche Spannungen sind Unfug, der USB-Standard lässt zwar durchaus technisch bedingte Varianzen zu, aber dann einfach auf gut Glück herumzuexperimentieren ist leider Unfug.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alekto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Mit dem Hinweis, das er das Gerät an mich zurück senden kann, damit ich mir als Verkäufer ein Bild machen kann, hat sich das Problem aufgelöst. Er möchte es komischerweise nun selbst bei ebay weiterverkaufen.

Sowass war mir schon irgendwo klar, ich hab weit über 500 Bewertungen bei ebay und das ist nicht der erste, der so komisch drauf ist. Bei Ebay ist jeder IT-Experte, Anwalt und alles in einem ;)

danke!

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