Hallo zusammen,
wir haben hier den Fall,
käufer kauft am 30.9.14 2 Artikel und möchte nur 1 mal Versand zahlen, darauf hin wurde alles in 1 Paket gepackt und am 2.10.14 an den Käufer verschickt.
Kaufpreis für 2 Lego-Duplo neu und OVP, da wir diese doppelt bekommen haben. Beide Teile plus Versand 36 Euro !
In der Auktion steht auch drin das keine Garantie und Rücknahme gewährt wird.
Am 15.10.14 meldet sich der Käufer und sagt die Legosteine wären kaputt und fordert Ersatz. Ich habe darum gebeten das er mir Bilder der defekten Steine zu schicken. Denn gerade Lego-Duplo ist sehr stabil und es war ja auch die OVP plus Luftpolster und eine Umverpackung drum.
Der Käufer schickte mir ein Bild worauf der eine Karton von Lego zu sehen ist, jedoch mit einer kleinen Delle. Aber von den defekten / kaputten Steinen nicht ein Foto. Jedes mal wenn ich Bilder der kaputten Steine fordere weicht er aus bzw. geht nicht drauf ein. Jetzt will der Verkäufer die Erfüllung des Auktionsgewinnes oder Minderung. Dem Käufer wurde angeboten, wir nehmen die Ware zurück und sobald diese da ist, wird Ihm das Geld+Versand erstattet. Das lehnt er ab und will eine Minderung um 50 % des Gesamtkaufpreises, also den Artikel umsonst. Aber alles ohne Beweise.
Das Paket wurde per Hermes verschickt und selbst wenn ein Schaden beim Transport entstanden ist, was ich hier für ausgeschossen halte da der Käufer keine Beweise vorlegt,
sehen die AGB´s von Hermes vor binnen 7 Tagen muss der Schaden gemeldet werden. Also wird Hermes hier keine Ansprüche annehmen.
Er meldete sich erst knapp 1 1/2 Wochen nach dem er das Paket hatte. Er sagt mir auch ich solle mir das geltende Recht anschauen und er habe das Recht auf Nacherfüllung.
Momentan gehe ich von einem versuchten Betrug aus. Was kann ich überhaupt machen um mich zu schützen?
Gruß und danke für Antworten
Astrafan
Käufer meldet erst knapp 2 Wochen später Schaden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich überhaupt machen um mich zu schützen? <hr size=1 noshade>
- Den Kontakt mit dem Käufer abbrechen.
- Das eigene Angbot sichern. (Beendete Auktionen werden bei ebay ja nach einigen Wochen gelöscht und evtl. wird man später mal beweisen müssen, dass die Gewährleistung tatsächlich ausgeschlossen war.)
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
von drkabo am 28.10.2014 08:38
Den Kontakt mit dem Käufer abbrechen.
Die Erfahrung zeigt, dass dies die Beste Variante ist...
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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Vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffe wenn ich dem jetzt nicht mehr Antworte,
dass er Ruhe gibt und nicht noch ne neg. Bewertung für mich da lässt.
Wenn der Käufer jetzt unzufrieden ist, kann man das nicht verhindern. Und wenn er die Unzufriedenheit in einer negativen Bewertung zum Ausdruck bringt, ist das auch kaum zu verhindern, jedenfalls dann nicht, wenn der Bewertungstext geschickt formuliert ist.
D.h. mit einer negtiven Bewertung muss man dann evtl. leben müssen.
Aber wenn einem bei ebay als Verkäufer bei einer einzelnen negativen Bewertung schon ein Zacken aus der Krone fällt, dann darf man halt nichts verkaufen.
Einen gewissen Anteil an unberechtigten Bewertungen muss man immer einkalkulieren. Notorische Nörgler gibt es in der virtuellen Welt genau so wie im echten Leben auch.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Mir bricht dabei kein Zacken aus der Krone :-)
Ich werde es ja sehen was der Typ noch veranstalten wird.
Habe den Emailkontakt gesichert und auch die Auktion als Pdf gedruckt,
Die Daten vom Versand ebenfalls. Das ich lückenlos alles vorlegen kann.
Danke noch einmal für eure Hilfe
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