Käufer meldet nach drei Wochen Defekt

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rainbird77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer meldet nach drei Wochen Defekt

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 3 Wochen ein Kinderfahrrad über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Die Dame hat das Fahrrad selbst abgeholt und bezahlt, sich da aber schon etwas über den Zustand beschwert (es war dreckig...). Nun meldet sie sich nach fast 3 Wochen wieder und sagt, die Schaltung sei defekt gewesen. Sie schickt mir eine Rechnung vom Fahrradladen über 35 € für die Reparatur und fragt, ob ich ihr nun nachträglich im Preis entgegenkommen kann. Nochmal mit dem Hinweis das Rad sei ja so dreckig gewesen und sie hätten es 2 Stunden lang geputzt.

Soweit ich weiß funktionierte die Schaltung; das Rad war bis zum Verkauf hin und wieder als Besucher-Rad in Benutzung. Wir haben sie am Tag des Verkaufs blöderweise nicht zusammen ausprobiert (die Käuferin und ich).

Muss ich ihr die 35 € erstatten? Ich hab so ein bisschen das Gefühl, dass sie auf Teufel komm raus den Preis weiter drücken will, aber andererseits ist die Rechnung vom Fahrradladen ja da. Die Teile haben übrigens nur 5 € gekostet, der Rest (also 30 €!) sind die Arbeitsstunden vom Fahrradladen. Hätte mein Freund auch günstiger reparieren können.... wenn man mit uns gesprochen hätte.

Danke euch vielmals im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße

Stefanie

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Kommuniklation mit der K einstellen! Ihr Fahrrad, ihr Problem! Nicht weiter kommunizieren!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rainbird77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Bin ich denn nicht als Verkäuferin auch im privaten Bereich zu irgendeiner Art Gewährleistung verpflichtet?
Viele Grüße
Stefanie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Rainbird77):
Bin ich denn nicht als Verkäuferin auch im privaten Bereich zu irgendeiner Art Gewährleistung verpflichtet?
Wenn man sie nicht ausschließt, dann ja. Was aber nicht heißt, dass man für jedes Wehwehchen des Käufers verantwortlich ist.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Kommuniklation mit der K einstellen! Ihr Fahrrad, ihr Problem!
bester Tipp ever. Bitte befolgen.

Zitat (von Rainbird77):
Hätte mein Freund auch günstiger reparieren können.... wenn man mit uns gesprochen hätte.
Warum sollte man das anbieten wollen? Damit reitet man sich unter Umständen weiter rein

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rainbird77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!
Ich habe nichts ausgeschlossen, bin bei einem Anzeigen-Verkauf mit persönlicher Abholung davon ausgegangen, dass das unnötig ist, weil der Gegenstand ja persönlich begutachtet wurde. Habe ich dadurch jetzt dann doch die "A...karte"?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Jein.
Ist hier aber egal, da die Käuferin eigenmächtig Kosten produziert hat, ohne vorher(!) beim Verkäufer zu reklamieren.
Damit verliert die Käuferin ihre Ansprüche (falls sie überhaupt welche hatte).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Rainbird77):
Habe ich dadurch jetzt dann doch die "A...karte"?
Wenn die Käuferin Ihnen nachweisen könnte, dass der Schaden bereits bei Kauf verdeckt vorlag dann ja. Das ist in der Realität unmöglich. In Zukunft sollte man die Haftung für Sachmängel dennoch ausschließen. Dann müsste der Käufer zusätzlich die Arglist nachweisen, also dass Ihnen der Mangel sogar bekannt war (eine noch größere Hürde in der Realität).

Zitat (von Rainbird77):
er Rest (also 30 €!) sind die Arbeitsstunden
Sie meinen wohl eher Arbeitsminuten?

-- Editiert von Guruhu am 18.06.2019 09:57

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Rainbird77):
Muss ich ihr die 35 € erstatten?
Nein. Es ist so wir drkabo das beschrieben hat. Das nennt sich Vorwegnahme einer Leistung. Falls die Käuferin einen Anspruch gehabt hätte, dann hätte sie dir zunächst einmal die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen. Das hat sie nicht getan. Somit hat sie ihren evtl. bestehenden Anspruch verwirkt.

Signatur:

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