Käufer meldet sich nicht bzw. bezahlt nicht

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
watschelente
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer meldet sich nicht bzw. bezahlt nicht

Hallo, ich habe folgendes Problem, und weis nicht so genau, was ich machen kann bzw. soll.
Habe zwei Artikel zur Versteigerung angeboten und beide wurden von Käufern aus Deutschland erworben (bin selber aus Österreich!!).
NUR, der erste Käufer meldete sich eine Woche gar nicht, erst nach Aufforderung über ebay. Und macht nicht den Anschein, als ob er den Kauf abwickeln will.
Und der zweite meldete sich zwar am Tag danach, und dann ebenfalls eine Woche nicht mehr. Nach etlichen Mails von mir, mokiert sich nun über die Versandkosten, die streng genau nach denen der österreichischen Post sind. Ich habe die Kosten in jedem Mail an den Käufer aufgeschlüsselt, habe ihn auf www.post.at verwiesen, wo er alles nachlesen kann.
Jetzt wirft er mir vor, ich habe die Versandkosten bewusst im Anbot nicht aufgeführt, weil ich ihn mit den Kosten „hinters Licht“ führen will!!?? Und ich mache um die Kosten ein Theater. Was ja in keinster Weise stimmt!!
Das einzige „Theater“, was ich bis jetzt gemacht habe, ist ihm -zig freundliche Mails zu schreiben, wieso er sich nicht meldet, und mir nicht mitteilt, wie er sein Paket verschickt haben will. Ist ja mein Recht! Außerdem muß ich ja die Kosten im Anbot nicht anführen, wenn ich sie nicht genau weis, oder?? Steht doch alles bei den ebay-Regeln......

Weiters steht doch im Angebot immer drinnen, woher der Verkäufer ist (sogar 2 mal!), und bei den Versandbedingungen habe ich stehen, „Versand ins Ausland nach den Tarifen der österr. Post“ und einen Link auf www.post.at.

Beide Käufer überweisen nun mein Geld nicht. Was kann ich tun? Bin ich dafür verantwortlich, wenn sich vorher wer nicht über die Versandkosten informiert, bzw. das Anbot nicht genau liest? Außerdem kann man sich unter „Fragen an den Verkäufer“ ebenso informieren!! Punkto Versandkosten noch mal, ich habe NIE zuviel berechnet, und immer alles offen dargelegt.
Wie kann ich eigentlich als Verkäufer da vom Verkauf zurücktreten?
Kann ich schriftlich den Verkauf widerrufen, nachdem ich beide bei ebay als „unzuverlässige Käufer“ gemeldet habe, und meine Verkaufsprovision zurückgefordert habe? (Habe ich bis jetzt noch nicht getan!) Oder muß ich beiden eine letzte Frist setzen?

Ich verstehe bald die Welt nimmer, wieso ich immer zur Verantwortung gezogen werden und nur riesen Ärger habe, wenn Käufer die Texte und Infos bei einer Auktion nicht genau lesen.
Weis von Euch wer einen hilfreichen Rat, Tips, etc? DANKE!!




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Wie kann ich eigentlich als Verkäufer da vom Verkauf zurücktreten?

K per Einschreiben zur Zahlung auffordern, 14 Tage Frist geben und für Fristverletzung Rücktritt erklären.

Leider gibt es immer Leute, die über die Versandkosten Diskussionen losbrechen wollen, obwohl sie in Wirklichkeit nur aus dem Vertrag rauswollen.
Da kann man sich nur ärgern und/oder das ganze vergessen.

Evtl. Verwarnung der K bei eBay als Nichtzahler und negative Bewertung (kann aber Rachebewertung zurückkommen).

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#2
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

um einer rachebwertung zu entgehen einfach mit der bewertung warten bis die 90 tage fast um sind, vielleicht hast du glück und er schafft es dann nicht mehr dich zu bewerten ;)

hatte einen ähnlichen fall schon mal, also ich würde einfach eine mail schreiben "ich gehe dann davon aus, dass sie vom kauf zurücktreten, da ihnen die versandkosten zu hoch sind", auktionskosten werden dir ja erstattet und mit solchen käufern muss man leider leben..

durch das einschreiben entstehen ja nur zusätzliche arbeit und kosten oder?

es ist sonst immer besser die versandkosten bei der auktion anzugeben, damit es später keine bösen überraschungen für käufer und verkäufer gibt. hatte auch gerade so einen fall, da hatte ein österreicher was bei mir ersteigert und musste dann 16,50 euro versandkosten zahlen, da die ins ausland leider so hoch sind. ist aber eher schuld des käufers, wenn er sich über versandkosten nicht infortmiert. ansonsten kann man auch auf der "mich"-seite eine versandkostentabelle erstellen, dann können die potentiellen käufer dort nachsehen was sie ungefähr erwartet.. (aber wenn du sogar auf post.at verweist, dann sollten die käufer eigentlich bestens auf die versandkosten vorbereitet sein)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Hallo watschelente,

auch ich hatte bereits des öfteren Probleme mit solchen K.
Habe mir mittlerweile angewöhnt die (deutschen) Versandkosten in der Beschreibung zu nennen - dabei den Hinweis: Gilt nur für Lieferungen in Deutschalnd - andere Länder auf Anfrage!

Nunja, wenn sich dann ein K trotzdem nicht meldet (kein Interesse, Preis doch zu hoch - woanders günstiger) mache ich folgendes:

Dem K anbieten, vom Kaufvertrag zurückzutreten, obwohl hierauf kein rechtlicher Anspruch besteht (Kulanz).
Vorraussetzung ist, dass die Einstellgebühren (ersichtlich aus der eBay-Rechnung - nicht mit der Provision vertauschen) zzgl. einer Unkostenpauschale von 5% des Verkaufspreises, vom K innerhalb von 10 Werktagen überwiesen werden.
Andernfalls werde der Kaufvertrag fortgeführt und die Zahlung des Gesamtbetrages ist umgehend zu leisten.

Um es gleich vorweg zu sagen - die Einstellgebühren erstattet eBay nicht (lediglich die Verkaufsprovision)! Und da der Artikel "verkauft" wurde, gibt es auch nicht die Möglichkeit der Wiedereinstellung.

Bevor ich aus "Kulanz" einem K etwas gutes tu und hintenrum bis zu 5 Euro draufzahle, hat dies für alle Parteien Vorteile:
- ich habe keinen Verlust
- die Verwarnung als unzuverläsiger Bieter wird dem K erspart
- ich bewerte in diesem Fall "neutral" - eine Rachebeschwerde gab es bisher auch noch nicht ;)
- die Kosten für weitere Maßnahmen bleiben mir (wenn ich die überhaupt wiedersehen würde) und dem K erspart

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
watschelente
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Vorerst Danke mal für Eure Antworten!
@MichiM: Deine Idee mit dem Unkostenbeitrag etc. finde ich eigentlich voll genial! Ich denke, so werde ich das in Zulkunft auch machhen.
Mal schauen, vielleicht finden es meine beiden Käufer ja doch noch mal der Mühe wert, von sich hören zu lassen. Obwohl ich das weniger glaube.....
Außerdem werde ich mir eine "mich" Seite erstellen, wo ich dann alles reinschreiben kann. Aus "Fehlern" lernt man eben....;-)

DANKE nochmal für Eure Antworten!!
lg,
watschelente

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Tja,
das alte leidige Thema...Käufer zahlt nicht.

Aber wie siehts andersum aus?
Ich habe am 12.01. was per Sofortkauf ersteigert.
Nach der erfolgten Mail des Verkäufers habe ich umgehend überwiesen und das Geld wurde am 14.01.04 abgebucht.
Bei heutiger Nachfrage (nach 14 Tagen) habe ich mal nachgefragt ob der Artikel schon abgeschickt wurde, und was kam als Antwort?
" Nun seien Sie doch nicht so ungeduldig, Sie werden ihren Artikel schon noch erhalten"

Na toll.....es handelt sich um einige Motorradteile und ich komme keinen Schritt weiter, weil mir die Teile fehlen.

Was mich aber besonders sauer macht, ist das er nach meiner Auktion noch einige Geschäfte abgewickelt hat und bereits bewertet wurde.
Alle haben ihre Teile bekommen und ich sitze seit 2 Wochen hier und warte und warte.

Leider sieht Ebay nur vor die Käufer zu erinnern, aber wie erinnere ich den Verkäufer?

So langsam vergeht mir auch echt der Spass was zu über Ebay zu kaufen :-(


Gruß Campa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Ey Campa,
hast du deine Teile zwischenzeitlich erhalten?

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, MichiM.
Habe gefunden das man auch eine Meldung an Ebay schicken kann, wenn man bezahlt hat und der Käufer nicht liefert.
Genau 3 Tage später waren die Teile hier.
Zwar ziemlich versifft, aber bei dem Preis und "Service" hatte ich auch nix anderes erwartet.

Gruß Campa

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

@ Mavina:

Das mit dem Bewerten kurz vor Ende der 90 Tage bringt nichts, wenn der ebay-Partner sich ein wenig auskennt. Man kann nämlich auch danach noch bewerten, nur der Link auf der Bewertungsseite ist weg.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

Na das klingt ja mal interessant, wie geht denn das ? Ich wusste bis jetzt nur, dass man nach 30 tagen den Artikel eben nimmer auf der "meine verkauften Artikel" Seite sieht und nach 90 Tagen nimmer bei "alle noch abzugebene Bewertungen un genauso kann ich nach 90 Tagen auch nimmer über den Artikel bewerten, weil ich den nicht mehr einsehen kann. meiner Meinung nach funktioniert es auch nicht, nach 90 Tagen direkt den Link zum bewertungsfeld diesen Artikels einzugeben, da kommt eine ebay-Fehlermeldung, dass entweder die Auktion icht gefunden wurde bzw kein handel mit diesem ebay-Mitglied in den letzten xx tagen (90 wohl) statt gefunden hat. Seh ich das falsch, bear? Wäre ja auf den Tipp gespannt.. ;o))

PS: Um auch auf das eigentliche Thema einzugehen: ich lasse mir von den Nichtzahlern ebenfalls die Einstell- & Vk-Gebühren erstatten und gebe max. neutrale Bewertung (Gegenbewertung auch nur) und ärger mich höchstens, wenn ich weiß, dass ich den Artikel für diesen Preis nimmer los werde. Sollte der Käufer zur Erstattung nicht bereit sein, folgt Mahnung durch ebay und Antrag auf Gutschrift der Vk-Provision sowie neg. Bewertung, wenn der nicht gerade neu is oder so.. nach Ermessen eben. Bis jetzt hat es gut geklappt, habe bei ein 100% reines Bewertungsprofil und das bei bestimmt 15 geplatztn Verkäufen.

Grüßle,
lolle

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Es ist schon ein paar Monate her, daß ich es versucht habe, aber da konnte ich im Bewertungsforum (http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll) mit seinem Mitgleidsnamen und Artikelnummer einen Partner bewerten, obwohl die Auktion ca 10 Monate her war.

Gruß
Bear

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