Käufer meldet sich nicht, neuer Käufer in Sicht.

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Käufer meldet sich nicht, neuer Käufer in Sicht.

Schönen guten Abend,
angenommen Person A inseriert etwas bei Ebay-Kleinanzeigen.
Ein Produkt für unter 20€, was neu vermutlich höchsten unter 30€ kostet.

Man findet einen Käufer und ist sich handelseinig. Käufer hat auch schon die Bankdaten erhalten, meldet sich nun aber nicht mehr.
Nun gibt es einen anderen Interessenten. Kann A an diesen verkaufen, oder tappt er hier in eine Falle. A möchte ungern nach abgeschlossenem Handel auf einmal doch noch Nachricht vom ersten Käufer erhalten und dann Schadenersatz zahlen müssen, immerhin kennt der erste Käufer den Namen und die Bankverbindung.
Muss sich A da Sorgen machen oder ist eine "Falle" bei diesen Beträgen eher unwahrscheinlich. A kennt vom ersten Käufer nur den Nickname.
Wie sollte A reagieren?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Wie sollte A reagieren?

Zitieren


Warten bis man das Geld vom 1. Verkauf erhalten hat.
deAlternativ riskieren das Teil zweimal zu verkaufen. Das maximale finanzielle Risiko beträgt ja 30€-VKPreis. Überschaubar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Man hat einen gültigen Kaufvertrag, an den sind derzeit beide Seiten gebunden.
Ein Verkauf an einen zweiten Käufer wäre nicht ratsam.

Also erst den ersten Vertrag beenden oder den ersten Käufer auf Erfüllung verklagen.
Oder halt einfach das Risiko eingehen.





-- Editiert von Harry van Sell am 05.01.2018 00:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

kommt denn der erste Käufer anhand der Bankverbindung an die vollständigen Daten des A um zu klagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von daxus):
kommt denn der erste Käufer anhand der Bankverbindung an die vollständigen Daten des A um zu klagen?


Theoretisch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Theoretisch nicht.

Eigentlich umgekehrt.
In der Theoriegibtes einige Möglichkeiten. Nur werden diese praktisch nicht so oft umgesetzt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich umgekehrt.
In der Theoriegibtes einige Möglichkeiten. Nur werden diese praktisch nicht so oft umgesetzt...


Ich beziehe mich auf "normale"/alltägliche Möglichkeiten. Sprich: Der Käufer geht zur Bank, sagt: bitte geben sie mir den Namen von IBAN.
Klar gibt es eine Menge mehr oder weniger saubere Möglichkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.009 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen