Hallo Zusammen,
auf Ebay habe ich ein Mischpult verkauft was ich vor 2 Jahren bei ein nahmenhaften Musikhändler gekauft habe(Neuware mit Rechnung).
In der Auktionbeschreibung hatte ich auuch so beschrieben,doch der Käufer hatte neben der Seriennummer das Baujahr 2002 endeckt.
Jetzt erwähnt er das Gerät 5 Jahre alt was anscheinend auch stimmt.Das Mischpult ist von Pioneer djm 600 was auch erst 2003 in Markt eingeführt worden ist.Wer hat jetzt hier Recht??
Danke im voraus
Käufer möchte Artikel zurückgeben - Mischpult
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
hier ist der link zur Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=170143938861&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=007
Wenn Du in der Auktion schreibst, dass das Gerät 2 Jahre alt ist, kann der Käufer ein dementsprechendes Gerät erwarten und kein älteres.
Er hat das Recht zur Nachbesserung (was hier schwierig ist) bzw. kann dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
PS: Deine 'Rechtsbelehrung' bei ebay ist bis auf den letzten Satz Murks...
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Ich denke, es kommt darauf an, wie man "neu" definiert.
Den Neukauf könnte der Verkäufer ja durch die Rechnung beweisen.
Natürlich ist in manchen Seriennummern eine Jahreszahl enthalten, aber die ist bei so einem Gerät ziemlich unrelevant, da es ja kein Verfallsdatum hat, wie z.B. Reifen.
ich sehe da auch kein problem bei dir. Du hast die originalrechnung von vor zwei Jahren. kannst ja nicht wissen, dass das gerät anscheinend schon länger im lager war. Hat auch nix mit Unwissenheit und Strafe zu tun. Wenn du Neuware kaufst und das belegen kannst, bist du meiner meinung nach auf der sicheren Seite.
ich liebe diese ebay-Käufer. der typ wusste doch genau was er will und hat nicht nach Baujahr sondern nach modell gekauft
Und jetzt?
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