Käufer möchte Geld zurück.

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer möchte Geld zurück.

Hallo.
Ich habe vor kurzer Zeit mein gebrauchtes Notebook über eBay versteigert. Die gesamte Aktion verlief schnell und reibungslos.

Nach ein paar Tagen erhielt ich plötzlich eine Mail des Käufers wo er mir mitteilte das der Akku des Gerätes defekt sein soll.
Er schreibt ich hätte eine Gewährleistungspflicht und verlangt sein Geld zurück andernfalls wird er gegen mich Klage erheben.

Mir ist nicht bewusst gewesen über welche Kapazität der Akku verfügt da ich das Gerät ausschliesslich über das Netzteil betrieben habe.

Hier die Beschreibung des Gerätes wie ich es bei der Auktion eingestellt habe:

Sie bieten auf ein Gericom Notebook. Das Gerät ist ca 1 Jahr alt und lediglich zum DVD's ansehen gebraucht worden. Das Gerät ist ohne jeglichen Gebrauchspuren da es sehr pfleglich behandelt wurde. Die Festplatte ist frisch formatiert. Es wird kein Betriebssystem oder sonstige Software mitgeliefert. Ebay Gebühren übernehme ich. Versand und Verpackung der Käufer. Technische Daten: 14" TFT Monitor 1700 MHz Pentium 4 Intel Celeron Processor. 256 MB Arbeitspeicher DVD/CD Rom Laufwerk von Toshiba Plattenspeicher 20 GB LiIon Akku -incl. Netzteil 2x USB 1x Monitoranschluss 1x Druckeranschluss 1x Lan 10/100 1x 56 K Modem intern 1x Headphones und Micro Anschluss Viel Spass beim Bieten
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Muss ich jetzt das Getät zurücknehmen und dem Käufer sein Geld erstatten?
Bitte helfen Sie mir.

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Beruft sich Ihr Käufer auf die Gewährleistung, oder einen Sachmangel?

-> die Gewährleistung können Sie ausschliessen (müssen Sie jedoch in Ihrer Artikelbeschreibung vermerken, Infos finden Sie am angehängten Link)

Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass Sie den Akku tauschen / neu gegen alt?

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#2
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ja er beruft sich auf die Gewährleistung. Von Sachmangel schreibt er nichts.
Einen Ausschluss über die Gewährleistungspflicht habe ich in meiner Auktion nicht vermerkt weil ich in einem anderen Forum gelesen habe das dieser Passus nicht notwendig sei weil es sich um einen privat an privat - Verkauf handelt.
Ist warscheinlich jetzt mein Verhängnis.
Und darauf beruft er sich, weil ich es nicht mit vermerkt habe.
Dabei handelt es sich auch noch um einen Juristen. Laut seinen Mails.
Ist es nicht so das es sich hierbei um normale Verschleisteile handelt wo man immer damit rechnen muss das der Akku an Ladekapazität verliert? Schliesslich handelt es sich um ein gebrauchtes Gerät.
Und wenn ich von dem Mangel gewusst hätte, hätte ich es auch in der Artikelbeschreibung angegeben.
Muss ich jetzt den Mangel beseitigen und ihm einen nagelneuen Akku kaufen? Immerhin kostet so ein Teil weit über 130€.

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo "One1968",

also ohne "Gewährleistungsausschluss" sehe ich da Schwarz.
Sie mögen recht haben, dass der K ihnen nur schwerlich einen "arglistig verschwiegenen Mängel" nachweisen kann, aber aufgrund des fehlenden Haftungsausschlusses sind Sie, so blöd es auch ist, in der Gewährleistung (und zwar m. E. 24 Monate lang - Widerspruch aus dem Forum?).

Können Sie Ihrem K denn keine Kaufpreisminderung anbieten?

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#4
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er lässt sich leider auf nichts ein.
Hier ein Auszug aus einer seiner vielen Drohmails:

"Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ich selbst bin Jurist. Da sollte Waffengleichheit herrschen. Ihre Unterstellung, ich hätte den Akku beschädigt, wird sicher durch die kurze Zeitspanne ad absurdum geführt.

Ich erkläre hiermit die Wandlung des Vertrages und fordere Sie zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Portokosten auf. Das Gerät steht zu Iherer Verfügung. Zur Rückzahlung des Preises setze ich eine Frist bis zum 2.12.2003. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung Klage erheben."

Mit freundlichem Gruß

XXXXXX


da kann man wohl nichts machen :(
Auf eine Mangelbeseitigung geht er nicht ein.Ich habe ihm vorgeschlagen den defekten Akku gegen einen neuen zu ersetzen.
Leider laufen meine Vorschläge ins Leere.
Immerhin setzt er noch einen freundlichen Gruss am Ende seiner Mails.

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#5
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Momentmal,

auch ein "Jurist" muss Ihnen einen Mängelbeseitigung zugestehen.

Geben Sie mir mal den Link zu Ihrer Auktion ... ich guck mir das mal etwas genauer an ...

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#6
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40537&item=2766838691

und nochmals Danke für Ihre Antworten.

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#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Prinzipiell müsste Ihr Juristen-K wissen, dass im zweistufigen Gewährleistungssystem folgendes gilt:

primär: Nacherfüllung
sekundär: Rücktritt/Minderung/Schadensersatz

d.h. nach § 439 Abs. 1 BGB haben Sie ein sog. Recht zur zweiten Andienung (Nacherfüllungsrecht)

nach erfolgloser Fristsetzung kann der K vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz fordern.

Da es sich hierbei lediglich um einen defekten Akku handelt (und eine Reparatur auszuschließen ist), können Sie einen neuen Akku liefern, und haben somit der Sache genüge getan.

-> Die Kosten und Aufwendungen für diesen Tausch müssen jedoch Sie tragen. (vgl § 439 Abs. 2)

Ich weiss jedoch nicht, ob Sie sich auf eine Konfrontation einlassen wollen:

Der Einfachheithalber würde ich das Gerät zurücknehmen, die Kohle erstatten, den Artikel wieder bei ebay reinsetzen (diesesmal mit dem Vermerk, dass der Akku nicht mehr der jüngste ist und dem Gewährleistungsausschluss).

-> ich gehe einfach mal davon aus, dass wenn die "Festplatte anfangt zu summen", der Knabe wieder auf der Matte steht ...

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#8
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ich werde das Gerät zurücknehmen denn in einer weiteren Mail behauptet mein Juristen-K das DVD Laufwerk würde nur sporadisch seine DVD's lesen, der Prozessor würde zu heiss werden wobei er das System zum Absturz bringt und verlangt nochmals ausdrücklich der Wandlung des Vertrages zuzustimmen.

So long

Herzlichen Dank nochmal für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Na, dann hoff ich, dass Sie nicht schon wieder auf einen Juristen-K treffen ... ;)

Viel Glück allenthalben!

Grüsse, Thorsten Kraft

P.S. wieviel möchten Sie denn für dieses Notebook - ohne Gewährleistung versteht sich? (ernstzunehmende Anfrage!)

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#10
 Von 
one1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht könnten wir das per Mail klären ?

one1968@aol.com

@Forumsleser: Bitte keine Scherze über AOL reissen die kenne ich alle schon. :)

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