Ein Hier gehts zur Auktion defekter Laptop wurde verkauft , der Käufer schrieb nun eine Nachricht an den VK.
Hallo Frau xxxxx,
in Ihrer Artikelbeschreibung haben Sie geschrieben:"Da der Laptop ohne Festplatte nicht läuft wird er als defekt angeboten." Das bedeutet für mich mit einer passenden Festplatte läuft der. Das ist aber nicht der Fall. Das Gerät läßt sich nicht einschalten weil es keinen Storm bekommt. Das Netzteil ist heile aber die Buche für Strom am Laptop hat einen heftigen Wackelkontakt. Einmal ging der Laptop kurz an aber das muß repariert werden. So kann das jedenfalls nicht bleiben. Wieviel die Reparaturkosten betragen werden weiß ich nicht. Um die Sache aber nicht ewig in die Länge zu ziehen habe ich folgenden Lösungsvorschlag: Sie erstatten mir 20 Euro auf mein Konto xxx Blz xxx und der Fall ist damit für mich erledigt. Mit freundlichem Gruß xxxxxxxx
Nun meine Frage ist man verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen oder soll man auf den Vorschlag einer Ermäßigung eingehen? Freue mich schon auf eure Meinungen...DANKE
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
-- Editiert Bienelein am 17.09.2012 19:47