Ein Hier gehts zur Auktion defekter Laptop wurde verkauft , der Käufer schrieb nun eine Nachricht an den VK.
Hallo Frau xxxxx,
in Ihrer Artikelbeschreibung haben Sie geschrieben:"Da der Laptop ohne Festplatte nicht läuft wird er als defekt angeboten." Das bedeutet für mich mit einer passenden Festplatte läuft der. Das ist aber nicht der Fall. Das Gerät läßt sich nicht einschalten weil es keinen Storm bekommt. Das Netzteil ist heile aber die Buche für Strom am Laptop hat einen heftigen Wackelkontakt. Einmal ging der Laptop kurz an aber das muß repariert werden. So kann das jedenfalls nicht bleiben. Wieviel die Reparaturkosten betragen werden weiß ich nicht. Um die Sache aber nicht ewig in die Länge zu ziehen habe ich folgenden Lösungsvorschlag: Sie erstatten mir 20 Euro auf mein Konto xxx Blz xxx und der Fall ist damit für mich erledigt. Mit freundlichem Gruß xxxxxxxx
Nun meine Frage ist man verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen oder soll man auf den Vorschlag einer Ermäßigung eingehen? Freue mich schon auf eure Meinungen...DANKE
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
-- Editiert Bienelein am 17.09.2012 19:47
Käufer möchte einen Teil Geld zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ich kann den K verstehen; bei der Beschreibung hätte ich mich auch geärgert. Aber gut, darum geht's nicht.
Also: Der Vorschlag des K ist fair, geh drauf ein und freu Dich dran. Und nächstes Mal schreib eine wirklichkeitsnähere Beschreibung.
Andernfalls: Ja, der K hat ein Recht, Dir das Gerät zurückzusenden und sein Geld einzufordern, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht.
Die Beschreibung von Dir ist in mehreren Punkten inkonsistent. Oben ist der Zustand als "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig." angegeben, unten ist der Rechner auf einmal defekt. Mit "Da der Laptop ohne Festplatte nicht läuft wird er als defekt angeboten." hast Du den Fehler eingegrenzt und der genannte Fehler ist eben nicht der beschriebene.
"Das Gerät schrieb eine Fehlermeldung das die Festplatte defekt ist und seitdem ließ er sich nicht mehr hochfahren."
passt auch nicht zum Fehlerbild - wenn die Buchse defekt ist und das Notebook keinen Strom bekommt, schreibt es auch keine Fehlermeldung mehr.
IMHO bist Du mir der vorgeschlagenene Regelung gut beraten.
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Der Käufer schreibt die Buchse ist defekt, ich denke er hat den Laptop geöffnet, sonst könnte er dies nicht behaupten. Da der VK nur die Festplatte ausgebaut hat,kann er doch verlangen den Laptop zurück zu senden. Der Laptop kann dann untersucht werden ob die Buchse vielleicht vom Käufer (der defekte Bauteile kauft und repariert) kaputt gemacht wurde.
Der VK schrieb das Notebook lässt sich nicht hochfahren und hat diesen als defekt deklariert.
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
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quote:
Der Käufer schreibt die Buchse ist defekt, ich denke er hat den Laptop geöffnet, sonst könnte er dies nicht behaupten.
Quatsch. Wenn die einen Wackelkontakt hat, brauchst Du das Gerät nicht öffnen, um das festzustellen.
quote:
Da der VK nur die Festplatte ausgebaut hat,kann er doch verlangen den Laptop zurück zu senden.
Ja, auf Kosten des VK. Du kannst den Kauf wandeln, der K bekommt sein Geld inkl. Nebenkosten (Versand) zurück und Du Dein defektes Gerät.
quote:
Der Laptop kann dann untersucht werden ob die Buchse vielleicht vom Käufer (der defekte Bauteile kauft und repariert) kaputt gemacht wurde.
Das würdest Du wie feststellen und beweisen wollen?
quote:
Der VK schrieb das Notebook lässt sich nicht hochfahren und hat diesen als defekt deklariert.
Der VK hat beschrieben, dass Fehlermeldungen ausgegeben werden, was nicht sein kann, wenn das Gerät keinen Strom bekommt.
Willst Du mit Deinem Posting sagen, dass Dir von dem Mangel mit der Buchse nichts bekannt war und die bei Dir immer einwandfrei funktioniert hat? Ehrlich?
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Der Laptop hat die Fehlermeldung gebracht wurde ausgeschaltet und die Festplatte wurde entfernt.
Was ich nicht weiß ist ob beim Ausbau der Festplatte so ein Defekt entstehen kann. Nach dem Ausbau wurde der Laptop nicht wieder eingeschaltet, da dies ja auch keinen Sinn hat.
Er funktionierte bis zu dem Zeitpunkt einwandfrei. Nicht jeder eBay VK ist ein Betrüger ...
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
quote:
Was ich nicht weiß ist ob beim Ausbau der Festplatte so ein Defekt entstehen kann.
eher nicht. Aber der genannte Defekt ist ein typischer Ermüdungsfehler, den es häufig bei älteren Notebooks gibt (passiert beim häufigen Ein- und Ausstecken des Netzteilsteckers). Insofern liegt die Vermutung näher, dass das noch bei Dir passiert sein könnte als dass der VK das beim ersten Mal verursacht hat - ein Beweis für oder gegen Dich ist das aber auch nicht.
quote:
Nicht jeder eBay VK ist ein Betrüger ...
sagt ja auch keiner. Wenn Du also behauptest, der Defekt habe beim Verkauf nicht vorgelegen, kannst Du Dich mit dem K darüber trefflich streiten.
Hast Du darüber hinaus Zeugen (wie auch immer die das bezeugen wollen), hat der VK natürlich keine Ansprüche, weil er ja das geliefert bekam, was er bestellte.
Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass es sich in dem genannten Preisrahmen beweisfest feststellen lässt, wie und wann der Schaden entstanden ist.
Vielleicht ist ja auch der K der böse und den Defekt gibt's gar nicht. Dir steht es natürlich frei, das Notebook zurückzufordern. Ein Problem gibt's dann, wenn der Defekt tatsächlich da ist und es strittig ist, wer ihn verursacht hat.
Aber wenn Dein Gewissen rein ist und Du auf den Vorschlag nicht eingehen magst (um Ruhe zu haben), dann schreib dem K einfach, dass dieser Mangel bei Dir nicht vorgelegen hat, Du dafür Zeugen hast (wenn Du welche hast) und Du auf den Ausschluß der Gewährleistung verweist. Einen Transportschaden hätte wohl der K zu verantworten bei einem Privatverkauf. Vorsorglich kannst Du ihm die Schadensersatzansprüche ggü. dem Paketdienst abtreten, sofern das Paket versichert versendet wurde und er der Meinung ist, dass der Transporteur verantwortlich für den Schaden sein könnte.
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Da der Käufer viele defekte PC Bauteile kauft und diese dann anscheinend wieder flott macht, kann es ja sein das bei ihm was kaputt ging. Deshalb fordere ich die Rückgabe des Gerätes.
Werde diesen Text schreiben:
Dann senden sie mir den Laptop zurück, sollten Spuren einer Reparatur ihrerseits festzustellen sein, was ich selbstverständlich überprüfen lasse, muss ich ihnen dies in Rechnung stellen.
Ich habe die Festplatte ausgebaut und sonst wurde meinerseits kein Eingriff vorgenommen,
da ich auch keinerlei Ahnung davon habe.
Da sie anscheinend selbst Reparaturen an defekten Bauteilen vornehmen, kann es ja sein das sie etwas kaputt gemacht haben. Oder die defekte Festplatte die sie ersteigert haben passt nicht. Das Gerät funktionierte bis zum Ausbau der Festplatte, es kam nur eine Fehlermeldung und Win XP konnte nicht gestartet werden und das können Zeugen bestätigen.
Der Laptop ließ sich somit nicht mehr hochfahren, dies habe ich auch geschrieben.
Nachdem die Festplatte ausgebaut worden ist wurde der Laptop nicht mehr eingeschaltet, da dies ja auch keinen Sinn macht.
Der Rechtlicher Hinweis wurde auch auf der Auktionsseite veröffentlicht. Dieser lautet wie folgt:
Hierbei handelt es sich um eine private Auktion. Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklärst Du dich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Mängelansprüche zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.
Ich versende meine Ware nur versichert und das heißt, die Gefahr geht gemäß § 447 BGB
mit der Übergabe an ein Transportunternehmen. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Danke little -beagle für die hilfreichen Tipps
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
quote:
Oder die defekte Festplatte die sie ersteigert haben passt nicht.
würde ich rauslassen - die Platte hat mit der Buchse überhaupt nichts zu tun.
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alles klar...Danke
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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."
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