Käufer möchte nach 3 Monaten Geld zurück

9. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Empire123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer möchte nach 3 Monaten Geld zurück

Käufer x kauft gebrauchten Drucker von privat über auktionsplattform. Verkäufer gibt an das Gerät gebraucht ist und vor dem einstellen noch einige Probedrucke gemacht hat, Drucker funktioniert.
Käufer x ersteigert Drucker am 26.10.13, Versand erfolgt sofort.
Käufer x schreibt am 20.11.2013 Drucker defekt Fehler Nr. 5100 will Geld zurück.
Verkäufer antwortet am 20.11.2013: Drucker ging beim testen, Fehler gegoogelt und Tipps zur Behebung gegeben.
Käufer x antwortet 22.11.2013 bin 2 Wochen nicht zu Hause, prüfe es danach.
Käufer schreibt am 17.12.2013 Drucker genauer untersucht, Patronen leer, Spinnweben am druckerkopf. Will Geld zurück.
Verkäufer hat nicht mehr geantwortet.
Am 10.2.2014 Brief von Käufer x an Verkäufer. Geld Rückforderung mit anwaltsdrohung.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Verkäufer hat Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Drucker funktionierte bei Versand. Volle druckerpatronen waren nicht Bestandteil der Auktion. Spinnweben könnten auch innerhalb der 3 Monate beim Käufer entstanden sein.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Lass ihn machen und ignorier ihn einfach.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der Tipp mit dem Ignorieren ist so erstmal recht "kritisch"!!!

Was bedeutet denn dieser Fehlercode? Leere Druckpatronen sind natürlich nicht dein Problem, wenn es jedoch etwas anderes ist, kann es zu deinem Problem werden!

Daher erstmal die wichtigste Frage überhaupt, hast du die Gewährleisstung korrekt ausgeschlossen, oder nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Empire123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der fehlercofe laut Hersteller könnte etwas mit dem druckerkopf oder Patronen zu tun.
Text Zusatz:
Ich weise darauf hin das es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, der Artikel wird nach bestem Wissen und Gewissen von mir beschrieben und nicht wieder zurück genommen. Ich versende ausschließlich nur mit der Post oder DHL deswegen sind die Portokosten immer die wahren kosten und sind nicht verhandelbar! Wenn ich kostenlosen Versand anbiete versende ich immer mit der günstigsten unversicherten Größe, z.B. Warensendung, Päckchen usw., eine spätere Reklamation ist dann nicht möglich! Gerne versende ich auch versichert auf ihren Wunsch, sie zahlen dann die regulären Versandkosten die ein versicherter Versand kostet, gerne können sie mir dies nach dem Kauf mitteilen. Aus gegebenem Anlass da es bei eBay immer mehr Spassbieter gibt weise ich Sie darauf hin das ich die Überweisung innerhalb von 7 Tagen auf meinem Konto erwarte, sollte dies nicht der Fall sein kontaktiere ich sofort eBay. Sollten sie mit all dem nicht einverstanden sein bieten Sie nicht auf meine Artikel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 09.02.2014 23:51

der Tipp mit dem Ignorieren ist so erstmal recht "kritisch"!!!

Warum? Das ratest du doch auch jedem. Ich fionde den Tipp super. Solange der K keinen Input gibt, dass er ein Anrecht auf irgendwas hätte, würde cih auch nichts machen.


quote:
von lesen-denken-handeln am 09.02.2014 23:51

Daher erstmal die wichtigste Frage überhaupt, hast du die Gewährleisstung korrekt ausgeschlossen, oder nicht?
Unabhängig davon. Er muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm das nicht, heißt es:

quote:
von spatenklopper am 09.02.2014 19:58

ignorier ihn einfach.

Solange nichts braucbares kommt, würde ich genauso handeln!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dresanna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also so ganz stimmt das nicht, dass er nach 3 Monaten sein Geld wiederhaben möchte. Du schreibst, dass er von Anfang an Schwierigkeiten mit dem Gerät hatte. Nur Du hast dann nicht mehr geantwortet. Ich würde mich auch nicht so von Dir abservieren lassen. Ich gebe Dir den guten Rat, das Teil schnellstens zurück zu nehmen. Wenn das Gerät nicht mit der Beschreibung übereingestimmt hat, nützen sämtliche privaten Ausschlussklauseln nichts. Nimmt er einen Anwalt, wirds richtig teuer für Dich. Meine Meinung.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dresanna am 10.02.2014 18:20

Ich gebe Dir den guten Rat, das Teil schnellstens zurück zu nehmen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dieser Rat?

quote:
von dresanna am 10.02.2014 18:20

Wenn das Gerät nicht mit der Beschreibung übereingestimmt hat, nützen sämtliche privaten Ausschlussklauseln nichts.

Da stimme ich mit dir überein, aber davon ist in der Fallbeschreibung nichts zu lesen.

quote:
von dresanna am 10.02.2014 18:20

Nimmt er einen Anwalt, wirds richtig teuer für Dich.

Woher nimmst du diese Information?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dresanna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

an radfahrer999
Meines Wissens ist diese Abeilung hier ein Forum und keine Rechtsberatung, wo ich für jede Meinung eine Rechtsgrundlage angeben muss. Dafür ist eine andere Berufsgruppe da. Der Käufer hat schon beim ersten Schriftwechsel Schwierigkeiten mit dem Gerät bekundet, auf die zweite Reklamation hat der Verkäufer nicht mehr geantwortet. Da kann man nicht schreiben, Käufer möchte nach 3 Monaten sein Geld zurück. Ich würde, wenn ich so über den Tisch gezogen würde, einen Anwalt aufsuchen. Und glaube mir, dass es dann für den Verkäufer teuer wird, denn ich würde das Procedere gewinnen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Da kann man nicht schreiben, Käufer möchte nach 3 Monaten sein Geld zurück


Sie haben vollkommen Recht es waren nur knapp 2 Monate.

quote:
Käufer schreibt am 17.12.2013.... Will Geld zurück.


quote:
Der Käufer hat schon beim ersten Schriftwechsel Schwierigkeiten mit dem Gerät bekundet...


Ja, nach gut 4 Wochen.

quote:
Drucker am 26.10.13 , Versand erfolgt sofort.
Käufer x schreibt am 20.11.2013 Drucker defekt


Daraufhin hat sich der Verkäufer sogar noch die Mühe gemacht, dem Käufer den Fehlercode aufzuschlüsseln.

Ergebnis:

quote:
Drucker genauer untersucht, Patronen leer, Spinnweben am druckerkopf


Jeder normale User kommt dann auf die Lösung:
Patronen kaufen & Druckkopf reinigen, beides sheint der Käufer hier nicht gemacht zu haben.

GebrauchteVerbrauchsmaterialien als Mangel anzusehen ist schon gewagt.

quote:
Ich würde, wenn ich so über den Tisch gezogen würde, einen Anwalt aufsuchen. Und glaube mir, dass es dann für den Verkäufer teuer wird, denn ich würde das Procedere gewinnen.


Glauben Sie mir, das glaube ich nicht. Sie würden an Erfahrung gewinnen und Ihr Anwalt an den von Ihnen zu entrichtenden Gebühren.

Kann es sein, dass Sie am 26.10.13 in einem Auktionshaus einen gebrauchten Drucker ersteigert haben?

-- Editiert spatenklopper am 12.02.2014 21:34

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Meines Wissens ist diese Abeilung hier ein Forum und keine Rechtsberatung, wo ich für jede Meinung eine Rechtsgrundlage angeben muss.

Stimmt, niemand muss seine Meinung begründen. Es wäre aber auch schön, wenn du uns, auf Nachfrage, an deiner Argumentationskette teilhaben lässt.
"Meinungen sind wie A****löcher, jeder hat eins" - Larry Flynt.
Meinungen bringen nichts, wenn sie wahllos, ohne Argumentation in den Raum geworfen werden. Auf Nachfrage dann, wie man zu dem Ergebnis kommt, wird mit "ich muss dir nichts sagen" reagiert. Das verstehe ich nicht und finde ich auch nicht gut.

quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Dafür ist eine andere Berufsgruppe da.

Ach..?

quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Der Käufer hat schon beim ersten Schriftwechsel Schwierigkeiten mit dem Gerät bekundet, auf die zweite Reklamation hat der Verkäufer nicht mehr geantwortet.

Ich hätte schon nicht auf das erste Schreiben geantwortet. Die Begründung ist ganz simpel. das der Drucker Probleme macht, ist kein Beweis dafür, dass der TE seinen Verpflichtungen, wie Ware ordnungsgem. beschrieben, verpackt und verschickt nicht nachgekommen ist. Solange es nicht ersichtlich ist, dass der K eine (rechtliche) Anspruchsgrundlage hat, würde ich nichts tun.


quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Da kann man nicht schreiben, Käufer möchte nach 3 Monaten sein Geld zurück.


quote:
von Empire123 am 09.02.2014 15:33

Käufer x ersteigert Drucker am 26.10.13, Versand erfolgt sofort.
(...)
Käufer schreibt am 17.12.2013 Drucker genauer untersucht, Patronen leer, Spinnweben am druckerkopf. Will Geld zurück.

Ich gebe dir Recht, es handelt sich nicht um 3 Monate, aber die Kernaussage des TE ist mir klar, ohne dass ich mich an solchen Formulierungen aufschaukel.

quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Ich würde, wenn ich so über den Tisch gezogen würde, einen Anwalt aufsuchen.

Ich versuche es nochmal: Bitte begründe wo der K über den Tisch gezogen wurde. Dafür liefert die Fallbeschreibung keinen Anhaltspunkt.


quote:
von dresanna am 12.02.2014 19:38

Und glaube mir, dass es dann für den Verkäufer teuer wird, denn ich würde das Procedere gewinnen.

Glaub ich nicht

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 13.02.2014 08:11

1x Hilfreiche Antwort

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