Käufer schickt Ware (Privatverkauf) unfrei zurück. Wer muss das Strafporto zahlen?

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sven Peter
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Käufer schickt Ware (Privatverkauf) unfrei zurück. Wer muss das Strafporto zahlen?

Hallo,
Ich habe als Privatverkäufer einen eBookreader über eBay verkauft.
Ich habe die Klausel verwendet, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich somit weder Garantie gebe, noch die Rückgabe des Artikels anbiete.
Ich habe dem Käufer das Porto geschenkt.
Nun kam der Käufer jedoch mit der Bitte um Rückgabe des Artikels, da ich für das Gerät keine Rechnung mehr hatte. Ich hatte allerdings nichts von einer Rechnung in der Artikelbeschreibung geschrieben. Der Käufer hat vor dem Sofortkauf auch nicht danach gefragt.
Aus lauter Kulanz und um Ärger zu vermeiden, habe ich den Kauf per eBay rückabgewickelt. Der Kunde bekam sein Geld per PayPal wieder.
Nun hat der Käufer das Gerät unfrei zurückgeschickt und ich soll für den Versand 18€ zahlen.
Ich war nicht zu Hause und DHL hat das Gerät in der Filiale eingelagert.
Muss ich nun zahlen, oder kann ich mir das Geld noch irgendwie von dem frechen und undankbaren Käufer zurückholen?

Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39721x hilfreich)

Zitat (von Sven Peter):
Der Kunde bekam sein Geld per PayPal wieder.

Falsche Reihenfolge.



Zitat (von Sven Peter):
Muss ich nun zahlen,

Ja, denn sonst bekommt man das Paket ja nicht.



Zitat (von Sven Peter):
kann ich mir das Geld noch irgendwie von dem frechen und undankbaren Käufer zurückholen?

Kommt darauf an, was genau sich aus den vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Rückgabe ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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