Hallo, ich habe eine Fitnesswatch bei Ebay verkauft. Es war meine Uhr, die ich in einem einwandfreien Zustand, ohne Gebrauchsspuren verkauft habe.
Nach ein paar Tagen wollte der Käufer die Uhr zurückschicken, weil sie nicht mehr funktionierte. Ich war damit einverstanden und auch damit, dass der Käufer das Geld zurück bekommt, leider bevor die Uhr bei mir ankam, sodass Ebay mir nicht mehr helfen kann. Sie haben lediglich den Käufer angeschrieben und aufgefordert, mir den Kaufpreis zu überweisen, was er mit Sicherheit nicht tun wird.
Jetzt meine Frage: Wie komme ich an mein Geld?
Kann ich einen Mahnbescheid schicken? RA lohnt nicht, weil die Kosten ein Vielfaches den Wert übersteigen.
An der Uhr hat der Sensor drei Risse (keine Kratzer, sondern Risse), so dass die Uhr nicht funktionieren kann. Sie hatte aber mehrer Tage funktioniert. Habe ich schriftlich vom Käufer. Ich weiß nicht, wie er den Sensor kaputt machen konnte. Es ist mir ein Rätsel. Der Sensor ist beim Tragen geschützt und beim Herunterfallen durch das Armband geschützt.
Käufer sendet Artikel mit Totalschaden zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatKann ich einen Mahnbescheid schicken? :
Klar. Hilft nur nichts, denn der Käufer wird diesem wohl widersprechen.
ZitatKäufer sendet Artikel mit Totalschaden zurück :
Die erste Frage wäre doch, wie will man das beweisen?
denke, du hast keine Chance:
Du hast die Uhr und Käufer hat das Geld. War halt ein Fehler, das Geld zu überweisen bevor die Uhr da ist...
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Beweisen kann ich das mit dem Schriftverkehr. Wenn ich die Uhr mit einem zerstörten Sensor verkauft hätte, wäre es dem Käufer nicht möglich gewesen die Uhr mehrere Tage zu benutzen.
ZitatWenn ich die Uhr mit einem zerstörten Sensor verkauft hätte, wäre es dem Käufer nicht möglich gewesen die Uhr mehrere Tage zu benutzen. :
Doch, wenn der Schaden latent vorhanden war schon ...
Im übrigen ist das gar kein Beweis, denn die Uhr kann ja erst bei Dir die Risse bekommen haben ...
Ich verstehe hier das "mein Geld" nicht. Es gibt kein Geld welches dir ist.ZitatWie komme ich an mein Geld? :
Kann man tun...ZitatKann ich einen Mahnbescheid schicken? :
Damit beweist du aber nicht, dass der K die Uhr beschädigt hat. Und das ist der KnackpunktZitatBeweisen kann ich das mit dem Schriftverkehr. :
Wo habe ich geschrieben, dass mir die Antworten nicht gefallen? Ich weiß, dass ich den Fehler gemacht habe, durch Ebay die Rückzahlung zu veranlassen. Ich bin davon ausgegangen, dass der Käufer genauso ehrlich ist wie ich.
Die Uhr war in einem einwandfreien Zustand, als ich sie verschickt habe. Da war nicht die kleinste Beschäftigung am Sensor. Dann hätte die Uhr nämlich nicht funktioniert.
Ich verstehe das Problem nicht. Ich gehe hier mal von einem privaten Verkauf aus.
Der Käufer sagt die Uhr sei kaputt und der Verkäufer hat freiwillig der Rücknahme einer kaputten Uhr zugestimmt.
Uhr und Kaufpreis wurden wieder ausgetauscht und damit ist alles in bester Ordnung.
Da gibt es nichts mehr zu wollen.
Das ist in meiner Signatur, befindet sich also unter jedem meiner Postings - Ist eher vorausgreifend... Spoileralarm. Das steht auch unter dieser AntwortZitatWo habe ich geschrieben, dass mir die Antworten nicht gefallen? :
-- Editiert von User am 22. August 2022 10:35
ZitatDer Käufer sagt die Uhr sei kaputt :
Kleiner Unterschied. Der Käufer sagt lt. Eingangspost, dass die Uhr nicht funktioniert. er sagt nicht sie wäre kaputt oder beschädigt. Hier kann man auch von Bedienfehler ausgehen (ich vermute der TE ist hiervon ausgegangen und wollte keine kaputte Uhr zurück).
Ja, das habe ich gedacht. Wir hatten einen längeren Schriftverkehr, wobei ich ihm Schritt für Schritt erklären musste, wie er bei Ebay die Rücksendung veranlasst. Er machte mir einen unerfahrenen Eindruck. Ich war dann erstaunt, dass die Uhr wirklich nicht ging.
Der Käufer sagt die Uhr geht nicht.
ZitatIch war dann erstaunt, dass die Uhr wirklich nicht ging. :
Das nennt sich dann einfach "Pech gehabt"
Wpvon du ausgehst ist völlig irrelevant. Der Käufer hat korrekt beschrieben, dass die Uhr nicht funktioniert und du hast freiwillig der Rücknahme der nicht funktionierenden Uhr zugestimmt.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Jeder hat das bekommen was vereinbart wurde. Der Käufer das Geld und du die nicht funktionierende Uhr.
ZitatWpvon du ausgehst ist völlig irrelevant. Der Käufer hat korrekt beschrieben, dass die Uhr nicht funktioniert und du hast freiwillig der Rücknahme der nicht funktionierenden Uhr zugestimmt. :
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Erstens ist das nicht völlig irrelevant. Es ist regelmäßig von erheblicher Wichtigkeit von was der Vertragspartner ausgehen kann/konnte. Das ist auch regemäßig Inhalt der ständigen Rechtsprechung.
Hier könnte man dem Käufer sogar arglist unterstellen, so das hier sogar ein Betrug im Raum steht.
Im Fall hier ist es irrelevant. Der Käufer hat korrekt informiert, dass die Uhr nicht funktioniert. Von Betrug ist da weit und keine Spur.ZitatDas ist auch regemäßig Inhalt der ständigen Rechtsprechung. :
-- Editiert von User am 22. August 2022 13:35
Ich soll wohl davon ausgehen, dass der Käufer den Artikel nicht beschädigt hat. Wer hat ihn dann beschädigt? Ebay sieht das nicht so. Sie können mir den Kaufpreis nicht erstatten, weil ich die Zahlung freigegeben habe, bevor ich die Uhr gesehen habe. Ebay hat den Schriftverkehr zwischen dem Käufer und mir gelesen und ihm eine Mail geschrieben, dass er mir das Geld zurück schicken soll.
Wird er aber nicht tun. Ich fühle mich betrogen, weil der Verkäufer die Uhr so beschäftigt hat, dass sie unbrauchbar ist. Und das wird er wissen, auch wenn es schwierig sein wird ihm das zu beweisen.
ZitatIch soll wohl davon ausgehen, dass der Käufer den Artikel nicht beschädigt hat. :
Wenn der Käufer sich entsprechend verteidigt, dann wird das Gericht davon aus gehen, es sei denn Du beweist das Gegenteil.
ZitatSie können mir den Kaufpreis nicht erstatten, weil ich die Zahlung freigegeben habe, bevor ich die Uhr gesehen habe. :
Das könnte zum zusätzlichen Problem werden, siehe Argumentation von Laie
Zitatweil der Verkäufer die Uhr so beschäftigt hat, dass sie unbrauchbar ist. :
Genau das würde man beweisen müssen.
Ob das mit dem Schriftverkehr gelingen könnte, weis man nicht im voraus.
ZitatDer Käufer hat korrekt informiert, dass die Uhr nicht funktioniert. Von Betrug ist da weit und keine Spur. :
Naja.
Ich kaufe ein Auto, welches nach 5 Kilometern Fahrt mit Brand im Motorraum liegen bleibt, mach dann ein Bild vom Kofferraum und sag, "Fährt nicht mehr".
Wenn auch den kleinen Umstand, dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist vergessend, immer noch korrekt informiert....
ZitatWenn auch den kleinen Umstand, dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist vergessend, immer noch korrekt informiert.... :
Naja, der ausgebrannte Motorraum ist ja für den größten Deppen zu sehen, fraglich ob es bei den Rissen an den Sensoren auch so wäre...
ZitatNaja, der ausgebrannte Motorraum ist ja für den größten Deppen zu sehen, fraglich ob es bei den Rissen an den Sensoren auch so wäre... :
Es ist zu sehen, wenn man sich den Sensor ansieht.
Normalerweise hätte der Käufer schreiben müssen, dass der Sensor beschädigt ist.
Äpfel und Birnen haben nichts der Beschreibung einer nicht funktionierenden Uhr zu tun. Von der Darstellung des Fragestellers her denke ich, dass der Käufer nicht wusste warum die Uhr nicht mehr funktioniert. Hat für den Fragesteller ja auch keine Rolle gespielt, denn er hat einfach so der Rücknahme einer nicht funktionierenden Uhr zugestimmt.Zitatmit Brand im Motorraum liegen bleibt, mach dann ein Bild vom Kofferraum :
ZitatÄpfel und Birnen haben nichts der Beschreibung einer nicht funktionierenden Uhr zu tun :
Du möchtest also damit sagen, dass der Grund, weswegen die Uhr nicht mehr funktioniert irrelevant ist, solange sie einfach nicht mehr funktioniert?
ZitatDu möchtest also damit sagen, dass der Grund, weswegen die Uhr nicht mehr funktioniert irrelevant ist, solange sie einfach nicht mehr funktioniert? :
Nein.
Es ist relevant, ob der Käufer mit seiner cerebralen Leistung die Ursache erkennen kann.
Bei einem ausgebrannten Motorraum brauche ich eventuell noch 2 aktive Hirnzellen um zu wisse, was die Ursache für "fährt nicht mehr" ist.
Bei Rissen am Sensor ist das anders, da darf der Käufer mitunter sogar erwarten, dass das nicht die Ursache für das "geht nicht mehr" ist. Es sein dann er würde diese Sachen ebenfalls verkaufen oder reparieren, wäre IT-Spezialist, ...
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