Ich bin Verkäufer.
Mein Käufer hat mir einen deutlich zu geringen Betrag ohne Verwendungszweck überwiesen, abzüglich Gebühren für eine Nicht-SEPA-Überweisung.
Klar ist, dass ich die Ware erst nach Zahlungseingang und Ausschluss von Dreiecksbetrug verschicke.
Muss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt?
Gibt es Länder, in denen der Käufer die Überweisung zurückbuchen könnte?
Danke!
------------------
Nachrichtenverlauf:
Käufer: Ich nehme alles für 100€ inkl Versand an xxxx und bitte iban schicken
Ich: Hi, sehr gerne. Meine IBAN ist DExxxxx. Ich habe schon mal das Versandetikett erstellt. Die Sendungsnummer ist xxxxxx. Sobald die 100 € da sind, schicke ich es los. Viel Freude mit den xxxxx und eine
schöne Weihnachtszeit! ☃ Liebe Grüße, xxx xxxxx
Käufer: Ist überwiesen
Ich: Hey xxxx, 55 € sind da. Dein Paket
steht bereit und geht raus, wenn die restlichen 45 € und Gebühren da sind.
Liebe Grüße, xxxx
-- Editiert von User am 20. Dezember 2024 11:45
Käufer überweist ohne Rücksprache aus Ausland und erlegt mir Gebühren auf
20. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2024 | 11:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer überweist ohne Rücksprache aus Ausland und erlegt mir Gebühren auf
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2024 | 13:47
Von
Status: Weiser (17861 Beiträge, 6030x hilfreich)
Nein.ZitatMuss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt? :
#2
Antwort vom 20. Dezember 2024 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41034x hilfreich)
ZitatKlar ist, dass ich die Ware erst nach Zahlungseingang und Ausschluss von Dreiecksbetrug verschicke. :
Und das wurde so auch rechtswirksam vereinbart?
Es wäre auch interessant, wie man sich das mit dem
ZitatAusschluss von Dreiecksbetrug :
so vorstellt.
ZitatMuss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt? :
Hat man Käufer aus "dem Ausland" denn ausgeschlossen?
ZitatSobald die 100 € da sind :
Das dürfte einen im Zweifelsfalle retten, denn damit hat man zum Ausdruck gebracht, 100 EUR erhalten zu wollen, also ohne Abzug jedweder Gebühren.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2024 | 18:40
Von
Status: Lehrling (1617 Beiträge, 409x hilfreich)
Wenn nichts Genaues vereinbart wurde, muss er nicht liefern, bis er das Geld hat, und hat normal Anspruch auf das ganze Geld.
#4
Antwort vom 6. Januar 2025 | 09:29
Von
Status: Weiser (17861 Beiträge, 6030x hilfreich)
Irrelevant, der VK hat Anspruch auf den vollen Kaufpreis.ZitatHat man Käufer aus "dem Ausland" denn ausgeschlossen? :
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