Käufer überweist ohne Rücksprache aus Ausland und erlegt mir Gebühren auf

20. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
blueblue123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer überweist ohne Rücksprache aus Ausland und erlegt mir Gebühren auf

Ich bin Verkäufer.

Mein Käufer hat mir einen deutlich zu geringen Betrag ohne Verwendungszweck überwiesen, abzüglich Gebühren für eine Nicht-SEPA-Überweisung.

Klar ist, dass ich die Ware erst nach Zahlungseingang und Ausschluss von Dreiecksbetrug verschicke.

Muss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt?

Gibt es Länder, in denen der Käufer die Überweisung zurückbuchen könnte?

Danke!

------------------

Nachrichtenverlauf:

Käufer: Ich nehme alles für 100€ inkl Versand an xxxx und bitte iban schicken

Ich: Hi, sehr gerne. Meine IBAN ist DExxxxx. Ich habe schon mal das Versandetikett erstellt. Die Sendungsnummer ist xxxxxx. Sobald die 100 € da sind, schicke ich es los. Viel Freude mit den xxxxx und eine
schöne Weihnachtszeit! ☃ Liebe Grüße, xxx xxxxx

Käufer: Ist überwiesen

Ich: Hey xxxx, 55 € sind da. Dein Paket
steht bereit und geht raus, wenn die restlichen 45 € und Gebühren da sind.
Liebe Grüße, xxxx

-- Editiert von User am 20. Dezember 2024 11:45

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17861 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von blueblue123):
Muss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt?
Nein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von blueblue123):
Klar ist, dass ich die Ware erst nach Zahlungseingang und Ausschluss von Dreiecksbetrug verschicke.

Und das wurde so auch rechtswirksam vereinbart?

Es wäre auch interessant, wie man sich das mit dem
Zitat (von blueblue123):
Ausschluss von Dreiecksbetrug

so vorstellt.



Zitat (von blueblue123):
Muss ich jedoch die Auslandsgebühren tragen, nur weil mir der Käufer diese ohne Rücksprache auferlegt?

Hat man Käufer aus "dem Ausland" denn ausgeschlossen?



Zitat (von blueblue123):
Sobald die 100 € da sind

Das dürfte einen im Zweifelsfalle retten, denn damit hat man zum Ausdruck gebracht, 100 EUR erhalten zu wollen, also ohne Abzug jedweder Gebühren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Wenn nichts Genaues vereinbart wurde, muss er nicht liefern, bis er das Geld hat, und hat normal Anspruch auf das ganze Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17861 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man Käufer aus "dem Ausland" denn ausgeschlossen?
Irrelevant, der VK hat Anspruch auf den vollen Kaufpreis.

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