Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
nydiesel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebrauht auf eBay verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt.

Heute bekam ich folgende Mail:

'kein original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto'

Ich antwortete:

Hallo,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falschannahme, dass es sich um eine Fälschung handelt, enttäuschen. Die Ware ist original und wurde im Douglas gekauft.

Gerne können Sie in verschiedene Parfümerien gehen und sich anhand eines Vergleichs davon überzeugen, dass der Artikel original ist.

Somit ist Ihre Referenz auf das BGB nicht gültig und der Kaufvertrag rechtmäßig zustandegekommen.

Mit freundlichen Grüßen



Ich habe keine Quittung über den Kauf der Ware, aber noch 3 weitere Parfums versteigert und für diese natürlich positive Bewertungen erhalten.


Meine Frage: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar

Liebe Grüße,

David

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-- Editiert am 12.02.2010 15:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Der Käufer ist für die Behauptung, dass es sich um eine Fälschung handelt, beweispflichtig. Dazu müsste er den Hersteller involvieren.

Würde die Annahme der Sendung verweigern.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Quittung über den Kauf der Ware

Ungünstige Ausgangslage ...

Aber zum Glück muss der Käufer erst einmal beweisen, das es eine Fälschung ist.



quote:
aber noch 3 weitere Parfums versteigert

Eventuell ist er auch der Auffassung, das hier bereits Gewerbliches Handeln vorliegt und beruft sich auf das Widerrufsrecht? Wobei er das klarere zum Ausdruck hätte bringen müssen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.02.2010 09:51:08
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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