Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebrauht auf eBay
verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt.
Heute bekam ich folgende Mail:
'kein original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto'
Ich antwortete:
Hallo,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falschannahme, dass es sich um eine Fälschung handelt, enttäuschen. Die Ware ist original und wurde im Douglas gekauft.
Gerne können Sie in verschiedene Parfümerien gehen und sich anhand eines Vergleichs davon überzeugen, dass der Artikel original ist.
Somit ist Ihre Referenz auf das BGB nicht gültig und der Kaufvertrag rechtmäßig zustandegekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe keine Quittung über den Kauf der Ware, aber noch 3 weitere Parfums versteigert und für diese natürlich positive Bewertungen erhalten.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar
Liebe Grüße,
David
-----------------
""
-- Editiert am 12.02.2010 15:31
Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung
12. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2010 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Februar 2010 | 16:52
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
Der Käufer ist für die Behauptung, dass es sich um eine Fälschung handelt, beweispflichtig. Dazu müsste er den Hersteller involvieren.
Würde die Annahme der Sendung verweigern.
-----------------
""
#2
Antwort vom 12. Februar 2010 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120055 Beiträge, 39822x hilfreich)
quote:
Ich habe keine Quittung über den Kauf der Ware
Ungünstige Ausgangslage ...
Aber zum Glück muss der Käufer erst einmal beweisen, das es eine Fälschung ist.
quote:
aber noch 3 weitere Parfums versteigert
Eventuell ist er auch der Auffassung, das hier bereits Gewerbliches Handeln vorliegt und beruft sich auf das Widerrufsrecht? Wobei er das klarere zum Ausdruck hätte bringen müssen.
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Februar 2010 | 16:51
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.776
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten