Käufer unterstellt uns Betrug -> was tun? :(

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer unterstellt uns Betrug -> was tun? :(


Hallo zusammen,

vorab: Wir beide sind sehr beunruhigt, weil wir uns nie etwas zu Schulden kommen lassen haben-

folgender Sachverhalt: Über eBay-Kleinanzeigen habe ich privat 3 Pullover verkauft. Ich bin Privatverkäufer (zugleich auch der Status bei eBay-Kleinanzeigen), weiterhin habe ich in der Artikelbeschreibung eine Gewährleistung ausgesprochen und u.a. vermerkt, dass es sich um gebrauchte Pullover handelt.

Der Käufer hat die Ware per PayPal (Funktion: Freunde & Bekannte) bezahlt.

Nun hat sich der Käufer gemeldet und behauptet, dass einer der gelieferten Pullover komplett Schrott sei, stinkt und er sofort sein Geld zurückerhalten will, anderenfalls erstattet er Anzeige wegen Betrugsversuchs.

Wir (Partnerin & Partner) haben alle 3 Pullover vorher jedoch genau geprüft und konnten keinerlei Mängel oder einen Gestank feststellen. Zugeben, es ist keine Neuware. Für einen Pullover, den man für 15 € bei eBay erwerbt, kann man einfach keine Neuware verlangen (UVP ~90 €).

Da wir generell aber immer so kulant sind was Privatverkäufe sind (gab mal einen Fall mit einem Handy, wo die SIM-Karte nicht passte und wir das auch zurückgenommen haben) haben wir dem Käufer folgendes angeboten:
Er kann uns den 1 Pullover auf eigene Kosten (Versand) zurückschicken. Sobald die Ware eingetroffen ist, würden wir ihn 15 € erstatten.

Mit diesem Vorschlag ist der Käufer jedoch nicht einverstanden und fordert bis zu einer bestimmten Frist ein neues Angebot, anderenfalls erstattet er Anzeige wegen Betrug.


Nun, ich bin kein Jurist und mich ärgert die ganze Sache sehr stark. Aber: Was würdet ihr jetzt am besten machen? Ich finde es eine Frechheit, dass man uns so etwas unterstellt. Wenn wir betrügen wollen, wieso wurden die anderen beiden Pullover nicht bemängelt?! Unzählige andere Käufer haben sich sogar für unsere Ware bedankt – auch wenn dies nicht direkt zu diesem Sachverhalt dazusteuert.

Das Problem ist: Was können wir im schlimmsten Fall erwarten? Die Polizei ist ja dazu verpflichtet die Anzeige aufzunehmen (auch wenn es nur 15 € sind und Aussage gegen Aussage steht).
Wir würden dann Post von der Polizei erhalten wo wir unsere Sicht der Dinge erklären müssen. Wir füllen dies (ohne Anwalt) aus – was passiert aber dann? Wer entscheidet, ob das ganze zu Gericht geht oder nicht?

Wir freuen uns auf eure Rückmeldung.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
habe ich in der Artikelbeschreibung eine Gewährleistung ausgesprochen
D.h. du möchtest Gewährleistung geben? Ich hoffe doch nicht. (Meine Antwort geht davon aus, dass du die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen hast)

Zitat (von fb377913-36):
Was würdet ihr jetzt am besten machen?
Nix. Du hast ein Angebot gemacht. Das hat er abgelehnt. Fall erledigt. Kommunitkation mit Käufer einstellen - Seine Klamotte, sein Problem

Zitat (von fb377913-36):
Das Problem ist:
.... dass du dir zu viel Gedanken darum machst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider muss ich mich korrigieren: Wir haben dooferweise gar nichts im Anzeigentext angegeben. :-(
Sprich die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen. Ich könnte mich gerade tot ärgern ...

-- Editiert von fb377913-36 am 23.09.2019 09:03

-- Editiert von fb377913-36 am 23.09.2019 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch einmal ich: Wie gesagt, eigentlich haben wir überhaupt keine Lust auf solche Streitigkeiten die ggf. noch vor Gericht gehen. Wir wollen hier ganz sicher niemanden betrügen. Wie in der vorherigen Nachricht geschrieben haben wir im eBay Kleinanzeigen-Inserat leider vergessen die Sachmängelhaftung auszuschließen.

Wir würden dem Käufer folgenden Text senden, oder wäre das eine komplett falsche Vorgehensweise?


Sehr geehrter Herr xxxxx,

wie bereits gesagt bedauern wir, dass Ihnen die Abnutzungsqualität des Pullovers nicht zusagt. Mein zuk. Mann & ich haben uns die Sachen vorher angeschaut und waren eigtl. der Meinung, dass die Qualität „gebraucht", aber noch in einem akzeptablen Zustand war (so wie es auch im Inserat stand – sämtliche andere Artikel wurden bislang noch nie bei uns bemängelt).

Generell sind wir als Privatverkäufer immer sehr kulant und zugegeben: oftmals wünsche ich mir dies persönlich auch von anderen Verkäufern. Vor kurzer Zeit haben wir beispielsweise ein Handy zurückgenommen, weil der Käufer nicht auf die benötigte SIM-Karten-Größe achtete und das Handy somit für ihn nicht verwendbar war. Sicherlich hätte man auch so etwas ablehnen können, dennoch glaube ich aber an das Gute in jedem Menschen und viele Probleme/Streitigkeiten können so einfach gelöst werden. Was wir damit sagen möchten: Wir versuchen hier niemanden wegen 15 € zu betrügen. Wie dem auch sei …

Wir haben Ihnen als Privatverkäufer & aus Kulanz angeboten den Artikel an uns zurückzusenden und wir erstatten Ihnen den Kaufbetrag des Pullovers (15,- €) umgehend zurück.
Insgesamt haben Sie 26,50 € für 2 Pullover inkl. Versandkosten (DHL 4,90 € zzgl. Verpackungsmaterial) per PayPal beglichen.
Gerne können wir uns aber auch noch bei den Rücksendekosten einigen. Wenn Sie uns das Paket (von uns aus auch unversichert; wir glauben wie gesagt an das Gute in jedem Menschen) samt Pullover zurücksenden, dann würden wir Ihnen 20,00 € erstatten.

Wäre das für Sie in Ordnung?
VG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

hier liegt sogar an ganz klarer und klassischer vollendeter Betrug vor!!! Selbiger könnte auch strafrechtlich angezeigt werden!

Zitat:
Wir wollen hier ganz sicher niemanden betrügen.
Das sehe ich ganz anders!

Zitat:
Der Käufer hat die Ware per PayPal (Funktion: Freunde & Bekannte) bezahlt.
Und hier gibst du den Betrug auch ganz offen zu.

Wenn Du das öfter machst, kann das durchaus auch als gewerblicher Betrug angesehen werden. Mindeststrafe pro Einzeltat (egal ob dabei nur um wenige Cent betrogen wird) 6Monate Freiheitsstrafe

Das mit dem Betrug betrifft im Übrigen Euch und Euren K, ihr habt gemeinschaftlichen Betrug begangen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt verunsichert ihr mich noch mehr. Ich habe noch nie mit irgendwelchen rechtlichen Problemen zu tun gehabt - entschuldigt daher meine Angst und Skepsis. :-)

Ich hoffe, dein Beitrag war ironisch gemeint?
Könnte ich dem Käufer das denn so schicken, oder mache ich damit nur noch alles schlimmer? :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Ich hoffe, dein Beitrag war ironisch gemeint?
Nein, war er nicht

Zitat (von fb377913-36):
Könnte ich dem Käufer das denn so schicken, oder mache ich damit nur noch alles schlimmer?
Trotz nicht ausgeschlossener Sachmängelhaftung tendiere ich dazu, was ich oben farblich markiert habe.

Zitat (von radfahrer999):
Kommunitkation mit Käufer einstellen - Seine Klamotte, sein Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

"hier liegt sogar an ganz klarer und klassischer vollendeter Betrug vor"
Wieso aber ist dies ein klarer und klassischer Betrug? Ich verstehe die Welt nicht mehr … :-(
Der Käufer bemängelt eine gelieferte Ware -> es steht Aussage gegen Aussage.

Der Verkäufer bietet ihm an den Kaufbetrag nach Rückversand zu erstatten. Sehen so Betrugsversuche aus? Würde der Verkäufer wirklich betrügen wollen, dann würde er ihm doch diesen Vorschlag gar nicht erst unterbreiten?

-- Editiert von fb377913-36 am 23.09.2019 10:49

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe, dein Beitrag war ironisch gemeint?
Nein, dass war keineswegs ironisch gemeint!

Kurtze Erklärung zu Betrug: Wer durch vortäuschung falscher Tatsachen einen Dritten schädigt begeht einen Betrug.

Ihr (Du und der K) habt PP vorgetäuscht Freunde zu sein, damit ihr Euch die PP Gebühren sparen könnt.

Es mag zwar hier nur um Cents gehen, aber die höhe des Betrages spielt dabei keine Rolle! Die Aktion wurde von Euch voll durchgezogen und der Betrug wurde vollendet.

Wenn der K Euc h anzeigen will wegen Betrug, dann begibt er sich selber in Gefahr, da dann Eurer gemeinschaftlicher Betrug auffallen könnte...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 23.09.2019 10:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Wieso aber ist dies ein klarer und klassischer Betrug?
Weil ihr Paypal um die Gebühren "betrügt"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wieso aber ist dies ein klarer und klassischer Betrug? Ich verstehe die Welt nicht mehr … :-(
Du musst hier zwei verschiedene Sachverhalte "ausseinanderdenken"!

Zitat:
Der Käufer bemängelt eine gelieferte Ware -> es steht Aussage gegen Aussage.
Der K bemängelt Eure Verkaufsaktion (Sachverhalt A)

Der klassische und vollendete Betrug bezieht sich aber auf die Zahlungsabwicklung (Sachverhalt B).

Ihr habt gemeinschfatlichen Betrug bezüglich Sachverhalt B begangen, nicht wegen A...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 23.09.2019 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Kommunitkation mit Käufer einstellen - Seine Klamotte, sein Problem

So ist es.



Zitat (von fb377913-36):
Wir würden dem Käufer folgenden Text senden, oder wäre das eine komplett falsche Vorgehensweise?

Meiner Meinung nach letzteres.



Zitat (von fb377913-36):
wir glauben wie gesagt an das Gute in jedem Menschen

Das ist sehr schön, Leute wie ihr machen die Welt besser.
Ungerechterweise sind Leute wie ihr aber auch perfekte Opfer für Typen wie den Käufer.




-- Editiert von Harry van Sell am 23.09.2019 11:20

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ungerechterweise sind Leute wie ihr aber auch perfekte Opfer für Typen wie den Käufer.
freundschaftliche Korrektur

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Würde der Sache ganz gelassen entgegen sehen...ihr habt drei gebrauchte Pullover verkauft und der Käufer hat 3 gebrauchte Pullover erhalten. Das hat er nun ja zwischenzeitlich bestätigt.

Vereinbart war ein Verkauf über Paypal...mehr nicht. Er hat dann mit Paypal Freunde bezahlt und somit auch auf die Möglichkeit des Käuferschutzes verzichtet. Ergo kann auch Paypal nicht an euer Geld. Er wäre auch schon blöd sich jetzt damit an Paypal zu wenden. Pech gehabt...

Gern kann er also eine Anzeige wegen Betruges stellen gehen...dies wird die Beamten sicherlich sehr interessieren. Wäre auch auf die Begründung des "Betruges" gespannt...die heften das dann sicherlich gleich im Ordner "Rundablage" ab...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ebenfalls würde ich dieses

Zitat (von fb377913-36):
Unzählige andere Käufer haben sich sogar für unsere Ware bedankt

Ich denke, Sie sind Privatverkäufer?! Wer regelmäßig/oft waren in Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt schnell gewerblich.

Ich halte dieses Schreiben für viel[u][/u] zu lang und ausschweifend. Ich bin der Meinung, Sie sollten sich entscheiden: entweder Sie nehmen den Pullover zurück, dann aber auch zum Gesamtpreis, also Hin- und Rücksendekosten, oder Sie halten es wie Harry sagt: keine Kommunikation mehr. Alles andere ist doch Mumpitz!

Dadurch, daß Sie die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen haben, haben Sie allerdings ebenjene strenggenommen auf sich geladen, so sind nunmal die Regeln des Geschäfts. Das war in der Tat nicht so klug.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

schon bei der Anzeige würde der Käufer vermutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Zivilrecht handelt. Und falls er doch auf einer Anzeige besteht (das kann er) wird das Verfahren ziemlich sicher schnell eingestellt.

Zitat:
Wir würden dem Käufer folgenden Text senden, oder wäre das eine komplett falsche Vorgehensweise?
Ja, das wäre falsch, in solchen Fällen kommuniziert man gar nicht (selbst dein Rückabwicklungsangebot könnte schon Probleme bringen).

Der Betrugsvorwurf aus #4 ist übrigens völlig lächerlich.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

„Unzählige andere Käufer haben sich sogar für unsere Ware bedankt"
Hier muss ich mich etwas korrigieren. Wir haben unseren Kleiderschrank etwas ausgemistet und einige Kleidungsstücke daraus angeboten. Wir stellen also nicht regelmäßig Artikel zum Verkauf.

Dennoch sind wir noch unschlüssig, was wir machen sollen.
Auf keinen Fall aber wollen wir eine Anzeige wegen Betruges erhalten – um Himmels Willen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Auf keinen Fall aber wollen wir eine Anzeige wegen Betruges erhalten – um Himmels Willen.
Da jeder alles anzeigen kann ist das doch egal. Wichtig ist was hinten bei raus kommt. Da ich keinen Betrug erkennen kann vermut eich, dass nichts bei rauskommt. Daher: Woher kommt die Angst? Und was ich mich schon seit dem EP frage ist, warum möchte ien Unschuldiger eine mögliche strafrechtliche Konsequenz "ausloten"?
Zitat (von fb377913-36):
Was können wir im schlimmsten Fall erwarten?


Zitat (von fb377913-36):
Dennoch sind wir noch unschlüssig, was wir machen sollen.
Nichts. Ganz einfach

-- Editiert von radfahrer999 am 23.09.2019 12:22

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Auf keinen Fall aber wollen wir eine Anzeige wegen Betruges erhalten – um Himmels Willen.

Und was genau ist daran so schlimm für euch?



Zitat (von reckoner):
schon bei der Anzeige würde der Käufer vermutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Zivilrecht handelt. Und falls er doch auf einer Anzeige besteht (das kann er) wird das Verfahren ziemlich sicher schnell eingestellt.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb377913-36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, woher die Angst kommt .. gute Frage. Ich bekomme bei solchen Dingen komischerweise immer direkt finanzielle Ängste, da ich mich zugegebener Maßen auch relativ wenig juristisch auskenne.

Zivilklage, Gerichtskosten, womöglich seine Anwaltskosten, …
Das alles sind Punkte, die ich finanziell wenig zuordnen kann - kann mir aber zugleich auch vorstellen, dass hier (auch wenn es nur 15 € Streitwert sind) schnell mal 1.000 € und mehr zu Stande kommen.

Wir sind beide keine Betrüger und haben dem Käufer bereits ja schon ein erstes Rücknahmeangebot gemacht, das er jedoch ablehnte.
Meine Frage ist vielmehr: Ich habe keine Rechtsschutz und möchte mir auch einen Anwalt ungern für so eine Sache leisten. Wenn er sich einen Anwalt nimmt, vor Gericht zieht und wir durch irgendeinen Grund verlieren sollten (z.B. weil wir dummerweise die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen haben), dann bleibe ich mit relativ hohen Kosten sitzen. Ist es das Wert und bereitet mir zudem schlaflose Nächte? Ich weiß es nicht … und das alles verunsichert mich. Dann bleibe ich auf 20 € sitzen, habe dafür aber ein gutes Gewissen. Was aber, wenn ich ihm obengenannten Text schicke, ihm sogar noch die HIn- und Rücksendekosten erstatte, er aber dennoch ablehnt und noch mehr fordert? Ihr sagt ja, dass selbst die Formlulierung des Rückabwicklungsangebot Probleme bringen könnte … :-/

-- Editiert von fb377913-36 am 23.09.2019 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Was aber, wenn ich ihm obengenannten Text schicke, ihm sogar noch die HIn- und Rücksendekosten erstatte, er aber dennoch ablehnt und noch mehr fordert?
Also bitte, was versteht ihr nicht an:--->Nicht mehr kommunizieren?

Lasst ihn machen. Macht selber nichts. Nur aufheben, was er schreibt.
Fertig. Punkt. Rechtsschutz und/oder Anwalt unnötig.

Das mit dem PP/Freunde/Bekannte---> Zukünftig nicht mehr machen/ nicht mehr akzeptieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ihr sagt ja, dass selbst die Formlulierung des Rückabwicklungsangebot Probleme bringen könnte … :-/
Der Einwand kam ja von mir, daher möchte ich das auch etwas begründen:
Weil du angeboten hast die Ware zurückzunehmen hast du vielleicht indirekt eingeräumt, dass der Pullover doch nicht in dem beschrieben Zustand war. Nehmen wir weiter an damit könnte ein Gericht überzeugt werden, dann war es nicht ausreichend die Ware nur zurückzunehmen, und schon gar nicht auf Kosten des Käufers.

Vor Gericht müsste der Käufer aber wohl erstmal den Zustand bei Absendung nachweisen ("bei Absendung", weil bei Privatverkäufen Beschädigungen auf dem Versandweg zu Lasten des Käufers gehen). Und da man imho Geruch zeitlich kaum zuordnen kann dürfte er daran schon scheitern.
Ein Prozess in dem dann alle Beteiligten mal an dem Pullover riechen dürfen könnte aber auch ganz amüsant werden. :devilangel:

Ich wette da kommt allenfalls die angedrohte Anzeige (Auswirkungen hatte ich geschildert), und daran kannst du gar nichts ändern, selbst wenn du ihm jetzt 100 Euro gibst kann er dich anzeigen (der vorgeworfene Betrugsversuch bleibt ja trotzdem).
Zivilrechtlich klagen wird er imho aber nicht mal mit Rechtschutzversicherung. Und zwar weil schon die Selbstbeteiligung* höher als der Wert des Pullovers ist (die Selbstbeteiligung gibt es gerade damit solcher Kleinkram nicht vor Gericht landet). Außerdem bezweifele ich schon grundsätzlich die Deckungszusage.

*ja, ich weiß, es gibt auch welche ohne SB - das sind dann aber oft Einwegversicherungen

Stefan

PS: Wenn der Käufer hier fragen würde was er tun soll hätte ich ihm nur eins geraten: Den Pullover waschen. :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von fb377913-36):
Was aber, wenn ich ihm obengenannten Text schicke, ihm sogar noch die HIn- und Rücksendekosten erstatte, er aber dennoch ablehnt und noch mehr fordert?

Dann hat er gemerkt, das ihr das ideale Opfer seid. Er wird dann immer mehr fordern, immer neue Drohkulissen aufbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Der Betrugsvorwurf aus #4 ist übrigens völlig lächerlich.
Was ist es denn deiner Meinung nach sonst, wenn man PP falsche Tatsachen vorspielt um die Gebühren nicht entrichten zu müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehe ich übrigens ähnlich, denn hieraus

Zitat:
Der Käufer hat die Ware per PayPal (Funktion: Freunde & Bekannte) bezahlt.

ergibt sich ein Betrug durch den Käufer und nicht durch den Verkäufer. Es sei denn er wurde dazu aufgefordert.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist es denn deiner Meinung nach sonst, wenn man PP falsche Tatsachen vorspielt um die Gebühren nicht entrichten zu müssen?
Ich hab' nicht behauptet, dass das OK war (ich selbst weise auch manchmal darauf hin). Nur betrifft es nicht den Verkäufer (außer er hat die Zahlungsform angeregt/gefordert, wovon aber bisher nicht die Rede war).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Die Eigendynamik dieses Forums ist sehr interessant...

Zitat:
Mit diesem Vorschlag ist der Käufer jedoch nicht einverstanden und fordert bis zu einer bestimmten Frist ein neues Angebot, anderenfalls erstattet er Anzeige wegen Betrug.


Soll er machen. Er hat ein Angebot bekommen und will es anscheinend nicht annehmen und auch keine konkreten Beweise liefern. Sein Pullover, sein Problem

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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