Käufer will Geld zurück - PC beim Käufer angeblich defekt angekommen

7. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
korol70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Geld zurück - PC beim Käufer angeblich defekt angekommen

Hallo,
ich habe einen PC per eBay versteigert. Nun ist der PC beim Käufer als defekt angekommen. Bei mir hat der PC ohne weiteres Problemlos funktioniert.
Er möchte nun das Geld zurück aber in der Auktion habe ich geschrieben:
Da es sich um Privatauktion handelt keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Was sollte ich nun tun ? Hat er Anrecht auf das Geld ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Wenn kein Transportschaden durch unzureichende Verpackung vorliegt, muß der K beweisen, daß der Mangel bei Übergabe an den Versender schon vorlag und daß du ihn arglistig verschwiegen hast.

Ob das leicht ist (CPU durchgeschmort, Platine verbrannt, Netzteil fehlt) oder schwer bis unmöglich (kalte Lötstelle auf der Platine, Kurzschluß im Netzteil), ist eine Einzelfallfrage.

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#2
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Der Käufer müsste nachweisen, dass der Defekt bereits vor der Übergabe an das Transportunternehmen vorlag und Sie diesen auch kannten. Gelingt Ihm dies nicht, kann er keine Ansprüche gegen Sie durchsetzen.

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#3
 Von 
korol70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer meinte das ich Holzschrauben verwendet habe, obwohl das Metallschrauben waren und keine Abstandshalter vom Mainboard zum Gehäuse verwendet habe. Dadurch soll das Mainboard durchgebrannt sein und das Netzteil soll nun defekt sein. Wie gesagt hat der PC vorher ohne Probleme bei mir funktioniert.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

quote:
Da es sich um Privatauktion handelt keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

Damit wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.


Bleibt nur die arglistige Täuschung oder die mangelhafte Versandverpackung denn nur in diesen Fällen greift der Gewährleistungsausschluss nicht.
Diese müsste aber vom Käufer nachgewiesen werden.

Insgesamt kann man sagen, wenn die Versandverpackung ausreichend war und das Gerät vor dem Versand einwandfrei funktionierte hat der Käufer keine Gewährleistungsrechte.

Idealerweise verfügt man noch über Zeugen (die nicht Familienmitglieder sind) um die einwandfreie Funktionsweise des PC zu bestätigen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
korol70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun droht der Käufer mir mit einer Aussage: "wir sehen uns"
Reicht diese Drohung schon für eine Anzeige aus?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo korol70,

quote:
Der Käufer meinte das ich Holzschrauben verwendet habe
Ich denke doch, er meinte Schrauben für Holz (nicht aus Holz). Und diese sind kaum anders in ihrer Stabilität, solange sie fest sind, also nicht durchdrehen . War denn der PC überhaupt selbstgebaut oder entsprechend verändert?

quote:
Nun droht der Käufer mir mit einer Aussage: "wir sehen uns"
Reicht diese Drohung schon für eine Anzeige aus?
Wieso, er könnte z.B. den Gerichtstermin meinen oder das er dich persönlich besucht, um (friedlich) das Problem zu lösen. Wie auch immer, dass alleine ist keine Androhung von Körperverletzung o.ä.

MfG Stefan

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