Hallo,
ich habe einen PC per eBay
versteigert. Nun ist der PC beim Käufer als defekt angekommen. Bei mir hat der PC ohne weiteres Problemlos funktioniert.
Er möchte nun das Geld zurück aber in der Auktion habe ich geschrieben:
Da es sich um Privatauktion handelt keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Was sollte ich nun tun ? Hat er Anrecht auf das Geld ?
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Käufer will Geld zurück - PC beim Käufer angeblich defekt angekommen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn kein Transportschaden durch unzureichende Verpackung vorliegt, muß der K beweisen, daß der Mangel bei Übergabe an den Versender schon vorlag und daß du ihn arglistig verschwiegen hast.
Ob das leicht ist (CPU durchgeschmort, Platine verbrannt, Netzteil fehlt) oder schwer bis unmöglich (kalte Lötstelle auf der Platine, Kurzschluß im Netzteil), ist eine Einzelfallfrage.
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Der Käufer müsste nachweisen, dass der Defekt bereits vor der Übergabe an das Transportunternehmen vorlag und Sie diesen auch kannten. Gelingt Ihm dies nicht, kann er keine Ansprüche gegen Sie durchsetzen.
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Der Käufer meinte das ich Holzschrauben verwendet habe, obwohl das Metallschrauben waren und keine Abstandshalter vom Mainboard zum Gehäuse verwendet habe. Dadurch soll das Mainboard durchgebrannt sein und das Netzteil soll nun defekt sein. Wie gesagt hat der PC vorher ohne Probleme bei mir funktioniert.
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quote:
Da es sich um Privatauktion handelt keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
Damit wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.
Bleibt nur die arglistige Täuschung oder die mangelhafte Versandverpackung denn nur in diesen Fällen greift der Gewährleistungsausschluss nicht.
Diese müsste aber vom Käufer nachgewiesen werden.
Insgesamt kann man sagen, wenn die Versandverpackung ausreichend war und das Gerät vor dem Versand einwandfrei funktionierte hat der Käufer keine Gewährleistungsrechte.
Idealerweise verfügt man noch über Zeugen (die nicht Familienmitglieder sind) um die einwandfreie Funktionsweise des PC zu bestätigen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Nun droht der Käufer mir mit einer Aussage: "wir sehen uns"
Reicht diese Drohung schon für eine Anzeige aus?
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Hallo korol70,
quote:Ich denke doch, er meinte Schrauben für Holz (nicht aus Holz). Und diese sind kaum anders in ihrer Stabilität, solange sie fest sind, also nicht durchdrehen . War denn der PC überhaupt selbstgebaut oder entsprechend verändert?
Der Käufer meinte das ich Holzschrauben verwendet habe
quote:Wieso, er könnte z.B. den Gerichtstermin meinen oder das er dich persönlich besucht, um (friedlich) das Problem zu lösen. Wie auch immer, dass alleine ist keine Androhung von Körperverletzung o.ä.
Nun droht der Käufer mir mit einer Aussage: "wir sehen uns"
Reicht diese Drohung schon für eine Anzeige aus?
MfG Stefan
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