Ich habe bei Ebay ein Radio verkauft, mit folgender Artikelbeschreibung:
Ihr bietet hier auf ein neuwertiges kaum benutztes Autoradio von Sony mit folgenden features:
CD-R/RW wiedergabetauglich
MP3 wiedergabetauglich
Max. Ausgangsleistung:4 x 52 W
BTM + RDS EON
Diebstahlschutz
Der Neupreis des Radios liegt bei 499,- Euro. Die Garantie, von ca. 20 Monate, ist auch noch vorhanden.
Der Verkäufer hat sich jetzt gemeldet und möchte sein Geld wieder haben, da Bedienungsanleitung, Einbaurahmen und Befestigungsmaterial nicht vorhanden sind. Außerdem beschwert er sich über die beiligende Rechnung, von dem Laden wo ich dieses Radio gekauft habe, weil nicht der Artikelname, sondern nur die Artikelnummer auf der Rechnung steht.
Hat er Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises?
Käufer will Geld zurück!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
bitte mal den link zur auktion posten, damit wir uns ein objektiveres bild machen können!
nun an der rechnung braucht er nicht meckern, der Laden, wo das gerät herstammt, ist schließlich sein erster ansprechpartner im garantiefall, und die werden schon wissen, was sie auf ihre rechnungen schreiben. und beim hersteller sollte so eine rechnung auch genügen. das soll nicht ihr problem sein.
zu bedienungsanleitung: wenn sie nicht explizit aufgelistet ist, kann man auch nicht davon ausgehen, dass diese dabei ist.
das gleich gilt meines erachtens für einbaurahmen und anderes material.
aber posten sie doch bitte mal den link hier im thread!
im zweifelsfall listen sie doch in auktionen am besten immer genau auf, was dabei ist, denn das spart viel ärger hinterher. andererseits hätte der käufer im laufe der auktion ja auch alle fragen vorm bieten klären können und im zweifelsfall nicht bieten müssen.
also, so, wie sie das bisher schildern, sind sie m.e. im recht.
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Man findet den Artikel auf folgenden Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4511917440
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
also da sie weder angeben, was dabei ist, noch angeben, was nicht dabei ist (außer des radios natürlich), hätte ich als interessant natürlich nachgefragt. denn dass anleitung, rahmen etc dabei sind, davon hätte ich ja hier nicht ausgehen können!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
@ Yoda
Ha! Und wieder bin ich anderer Meinung
@ Bahia
Wissen Sie eigentlich was passiert, wenn das Teil in 4 Monaten den Geist aufgibt? Dann verlangt er von Ihnen Gewährleistung. Rückgabe wurde ebenfalls nicht ausgeschlossen. Nur weil Sie noch nicht 1000 Bewertungen haben, muss man noch nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass Sie ein privater Anbieter sind. Wenn er das Teil zurückgeben will, können Sie da wohl nicht viel machen. Im Gegenteil, angesichts des fehlenden Garantieausschlusses sollte das sogar in Ihrem Interesse sein. Noch mal verkaufen und Klauseln mit rein. Ggf. noch mit zusätzlichen Daten über den Lieferumfang. Letzteres ist aber nicht Wichtig in Bezug darauf ob er es jetzt zurückgeben kann oder nicht. Schließlich müssen Sie nicht aufzählen was nicht im Lieferumfang ist. Sonst könnte er ja auch noch nach der Flasche Absinth fragen. Ich schreibe immer -> "Lieferumfang:" So ist es dann eindeutiger, dass alles was nicht da steht auch nicht dabei ist. Ich hab nämlich genau auf diese Diskussionen mit den Käufern keinen Bock.
-- Editiert von Bellthor am 26.12.2004 04:03:27
@Bellthor
Artikelbeschreibung:
Die Garantie, von ca. 20 Monate, ist auch noch vorhanden. Wenn ich bedenke das ich als Privatperson nur 12 Monate geben muß ist dies wohl kein Problem.
@bahia
machen Sie demnächst Bilder auf den der Käufer sieht auf was er bietet.
Übrigens wo im Web haben Sie den dieses schöne Foto gefunden.
gruß
Stefan
zu stefan72:
ja eben, eigene bilder sind das beste - zum einen zeigen sie den bietenden genau, worum es geht, zum anderen schützen sie den vk vor irgendwelchen schadensersatzansprüchen desjenigen, dem das bild gehört....
zu bellthor:
S T I M M T
mir ist gar nicht aufgefallen, dass der vk zwar angegeben hat, dass eine garantie von seiten des herstellers besteht, er selbst seine aber nicht ausgeschlossen hat! somit fürchte ich auch - wenn er in ein paar wochen sagte, es sei kaputt, und er wolle es nicht über den hersteller abwickeln - müsste der vk es zurück nehmen!
also tipp: immer gewährleistung, garantie und rücknahme ausschließen!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
und nochwas....wer versendet denn ware im wert von über 200 euro unversichert???? würde ich niemals tun, weder als käufer akzeptieren noch als verkäufer vorgeben! bei mir ist erst kürzlich auch mal wieder ein päckchen auf nimmer wiedersehen verschwunden....war aber zum glück "nur" 30 euro wert...
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
aber noch was: wenn ich die gewährleistung und garantie nicht ausschließe, bin ich denn dann verpflichtet, den artikel vom käufer bei nichtgefallen generell zurückzunehmen (wie man es in diesem fall doch auslegen könnte, das nicht-gefallen) oder nur innerhalb der sog. widerrufsfrist von ähm 14 tagen?
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Nein, denn ein Widerrufsrecht steht dem K sowieso nur bei gewerblichen VK zu.
Deswegen muß der Privat-VK es auch nicht ausschließen.
Das Gewährleistungsrecht gibt es jedoch immer und müßte vom Privat-VK explizit ausgeschlossen werden.
ZITAT
wer versendet denn ware im wert von über 200 euro unversichert????
Kleiner Tip für private Verkäufer. Es gibt auch noch Versandalternativen zu der Post, wo auch Pakete unter 2 KG versichert sind. Z.b DPD bis 2 Kg 4,50€ ( von Region zu Region, gibt es da aber glaub ich kleine Unterschiede )
Also unversicherter Versand nein Danke, spart massig Ärger.
gruß
Stefan
-- Editiert von Stefan72 am 26.12.2004 15:20:04
@ Stefan72
Na nun enttäuschen Sie mich aber. Sonst immer so grandios informiert und dann so was
Privater Verkäufer = 1 Jahr Gewährleistung? Wo steht das? Ist nämlich glatt unwahr.
Privatpersonen und gewerbliche Verkäufer geben immer erst 2 Jahre Gewährleistung. Der private Verkäufer kann die Gewährleistung jedoch ganz ausschließen und der gewerbliche Anbieter kann sie auf 1 Jahr reduzieren. Die Beweislast ist übrigens in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Soll heißen, er müsste nachweisen, dass das Produkt nicht defekt war, was er in der Regel nicht kann, da man auch davon ausgeht, dass Fehler sich erst nach einiger Zeit der Nutzung bemerkbar machen. Nach den ersten 6 Monaten ist die Beweislast jedoch beim Käufer. Das heißt, das dieser dann glaubhaft darstellen muss, das der Artikel schon zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft war. Zumindest war das so, als ich einen Fall (na klar auch eBay) vor Gericht war!
@Bellthor
ich war von einem gebrauchten Artikel ausgegangen, davon überzeugt das die Gewährleistung nur 12 Monate beträgt oder ? Man möge mich verbessern, wenn dies nicht zutrifft. Das ein Privatverkäufer dies einzelvertraglich ausschließen kann, ist natürlich richtig.
Mit Gewährleistung selbst haben wir als Tapetenhändler wenig am Hut. Bis jetzt ist noch kein defekt aufgetreten bzw. hat sich keine Tapete an der Wand aufgelöst.
Natürlich kann es aber auch zu sogenannten technischen Mängel kommen ( Fehler bei der Herstellung ) In diesen Fällen hat der Kunde natürlich auch Anspruch auf Ersatz und einen Schadensausgleich. Bis jetzt aber noch nie vorgekommen.
gruß
Stefan
Und wenn es einen defekt geben sollte, wo ist das Problem.
Dann Ware zurück ( falls der K nicht über Garantie gehen will) und der VK wickelt den eventuellen Schaden über Garantie ab.Dort wird dann ja auch festgestellt was für ein defekt vorlag.
In diesem Fall sehe ich kein Problem mit der Gewähr.
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"Gruss
Mellas Frust"
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