Käufer will Handy zurückschicken

25. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
R4V3BROT
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)
Käufer will Handy zurückschicken

Servus Leute!

Ich habe letztens ein gebrauchtes Handy auf eBay versteigert das einige Mängel aufweist.
Ich habe ALLE Mängel in der Produktbeschreibung erwähnt.

Das Handy ist meines Erachtens dann sehr hoch rausgegangen wo ich mir schon gedacht habe das das ärger geben könnte - aber es steht ja eigentlich alles drin...

Na ja nun stellt sich raus das mein Käufer schlecht deutsch kann und das Handy wieder zurückschicken will. Damit bin ich ehrlich gesagt nicht einverstanden.
Daraufhin behauptet er jetzt einfach das das Handy keinen Empfang hätte - das hatte ich aber vorher getestet; kein SIM Lock und alles funktionierte.

Was empfehlt ihr mir zu tun? Was wenn das Gerät tatsächlich auf einmal bei mir in der Post liegt?

Danke für eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von R4V3BROT am 25.10.2012 07:45

das Handy wieder zurückschicken will. Damit bin ich ehrlich gesagt nicht einverstanden.

Warum nicht? Das zurückschicken alleine rechtfertigt ja nicht eine Geldrückzahlung.

quote:
von R4V3BROT am 25.10.2012 07:45

Was empfehlt ihr mir zu tun? Was wenn das Gerät tatsächlich auf einmal bei mir in der Post liegt?

Mach einfach nichts. Und wenn das Handy mit der Post kommt annahmeverweigern oder ungeöffnet einlagern.


Nicht dass es mich interessiert, aber paypal war nicht im Spiel?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn der schlechte Empfang der einzige Grund ist, muss er einen anderen Netzbetreiber wählen oder sich beim Netzbetreiber seines Vertrauens beschweren. Schicke ihn ggf. zu T-Mobile oder wo auch immer er ist oder mache, wie radfahrer es vorschlägt einfach nichts.

Da du Privatverkäufer bist, gibt es da für den Käufer zunächst keine Handhabe. Natürlich kann er sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag deswegen anfechten. Dazu müsste aber erst mal klar sein, dass das Handy wirklich kaputt ist, dass es schon bei dir kaputt war und dass nicht wie gesagt einfach sein Netzanbieter in seiner Region Schuld ist.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Natürlich kann er sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag deswegen anfechten.


Dann müßte er aber auch dem VK den Schaden erstatten, sprich den Mindererlös bei einer erneuten Auktion.

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""

1x Hilfreiche Antwort


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