Hallo!
A hat bei eBay
einen Artikel verkauft.
Der Käufer möchte nun einen Kaufvertrag haben (zur Vorlage beim Steuerberater).
A nicht recht was davon zu halten ist. Der Kaufvertrag wurde doch mit dem Auslaufen der Auktion mit ihm als Höchstbietenden geschlossen.
Was soll A dem Käufer nun liefern? (Abgesehn vom gekauften Artikel :-))
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Käufer will Kaufvertrag
28. Juni 2010
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Frage vom 28. Juni 2010 | 09:50
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 32x hilfreich)
Käufer will Kaufvertrag
#1
Antwort vom 28. Juni 2010 | 10:07
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 282x hilfreich)
Anspruch auf eine schriftliche (Nach-) Fixierung des eBay-Handels hat A wohl nicht. A kann seinem SB ja die eBay-Auktion ausdrucken, das ist letztlich der Kaufvertrag, mit dem sich im Streitfall auch ein Gericht befassen würde.
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#2
Antwort vom 28. Juni 2010 | 11:39
Von
Status: Schüler (248 Beiträge, 71x hilfreich)
quote:
kann seinem SB ja die eBay-Auktion ausdrucken, das ist letztlich der Kaufvertrag, mit dem sich im Streitfall auch ein Gericht befassen würde.
Treffer und versenkt, genau so ist es.
Wäre A ein gewerblicher Verkäufer, so muss er dem K eine Rechnung ausstellen. Ein extra Kaufvertrag ist jedoch bei eBay nicht nötig.
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#3
Antwort vom 28. Juni 2010 | 15:20
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 76x hilfreich)
Ein Käufer kann ggf. eine Quittung verlangen, § 368 BGB
-- Editiert am 28.06.2010 15:22
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