Hallo ich habe eine Frage und hoffe auf ein paar aufklärende Worte.
Also ich habe vor kurzem eine Jacke als gebraucht auf eBay verkauft und da es sich um eine Wendejacke handelt (Beidseitig tragbar) habe ich vergessen zu erwähnen, dass auf einer Seite ein kleiner Fleck ist, der sich nicht entfernen lässt.
Der Kunde hat jetzt einen Fall eröffnet indem er mich auffordert 50€ Preisnachlass zu gewähren.
Ich habe dem Kunden eine Rücknahme der Jacke angeboten, jedoch will er dies nicht. bzw, droht mir mit Zitat:
" alternativ sende ich ihnen gegen Erstattung des Kaufpreises zzgl entstandener und entstehender Versandkosten (versichertes Paket) die Jacke zurück und werde sie nach entsprechender Ersatz Beschaffung mit Schadensersatz belasten."
Kann er mich mit Schadensersatz belasten?
Ich bin Privatverkäufer was soll ich jetzt tun?
Vielen Dank!
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Käufer will Schadenersatz statt Warenrücknahme
28. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2013 | 23:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Schadenersatz statt Warenrücknahme
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2013 | 23:59
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
du hast einen dir bekannten Mangel verschwiegen, dafür musst du geradestehen.
Dein K, kann jetzt also die Bedingungen setzen, du musst dir halt überlegen, ob du drauf eingehst oder nicht.
quote:Ja kann er, sogar ganz ohne Probleme!
Kann er mich mit Schadensersatz belasten?
Dein K muss einer Rücknahme nicht zustimmen, wäre zwar für dich das Beste, aber es ist alleine seine Entscheidung.
Dein K hat ohne weiteres ein Anrecht auf einen Mangelfreien Artikel von dir, den kann er sich ls Dekungskauf besorgen, solltest du dich verweigern. Was er dann mehr bezahlen muss, kann er dir als Schadensersatz in Rechnung stellen.
quote:Ist auch eine alternative Lösung...
Der Kunde hat jetzt einen Fall eröffnet indem er mich auffordert 50€ Preisnachlass zu gewähren.
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#2
Antwort vom 29. Mai 2013 | 08:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wobei der Käufer aber nur eine gleichwertige Jacke kaufen darf (also eine, die deiner Artikelbeschreibung gleichwertig wäre) und hierbei auch keine utopischen Preise bezahlen darf, um dann tausende Euros Schadensersatz zu verlangen. Auch muss die Minderung angemessen sein. Ob 50€ Minderung angemessen sind, das vermag glaube ich kaum jemand hier beurteilen.
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#3
Antwort vom 29. Mai 2013 | 10:21
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Auch muss die Minderung angemessen sein. Ob 50€ Minderung angemessen sind, das vermag glaube ich kaum jemand hier beurteilen.
Das ist das Problem für beide Seiten - bei Minderung ist das Prozesskostenrisiko kaum sinnvoll, weil man schon Minus macht, wenn man auf 50 EUR klagt und nur 30 zugesprochen bekommt - ist die Gegenseite anwaltlich vertreten, zahlt man 30% von 164,25 EUR Prozeßkosten = 49,29 EUR, hat aber nur 30 gewonnen, landet also bei -19,29 EUR für die Nummer.
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