Käufer will defektes Notebook zurückgeben

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
da_brain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Käufer will defektes Notebook zurückgeben

Hallo,

ich habe ein defektes Notebook in einer Internetauktion angeboten.
Das Notebook war ausdrücklich als defekt deklariert, da ich nicht weiß was genau defekt war und was dazu geführt hat, da es einem Bekannten gehört hat, konnte ich keine weiteren Details dazu angeben.
Der Käufer meint der Defekt ist durch einen Flüssigkeitsschaden eingetreten. Hätte er dies gewusst hätte er den Laptop nie gekauft.
Er fordert jetzt im Grunde genommen eine Rückabwicklung des Kaufes.
Ich bin der Meinung das dies nicht möglich bzw nicht in meinem Sinne war, da das Notebook definitiv als defekt deklariert war und auch jegliche Haftung und Garantie ausgeschlossen wurden. Außerdem bin ich Privatverkäufer.

Hätte der Käufe rechtlich eine Möglichkeit die Rückabwicklung einzuklagen? Da er bereits mit einer Anzeige wegen Internetbetruge gedroht hat.

Grüße, Jörg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

der Käufer hat einen Anspruch auf Rückabwicklung, wenn er über die Eigenschaften des Notebools getäuscht wurde.

Falls z.B. sehr ausführlich die Leistungen des Notebooks aufgeführt werden und nur kurz und versteckt "... sicherheitshalber als Bastlergerät" erwähnt wird, kann eine Täuschung vorliegen.

Für eine genauere Einschätzung müsste man das ganze Angebot - mit Bildern und Texten - kennen.

Viele Grüße

Nervin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

der Käufer hat einen Anspruch auf Rückabwicklung, wenn er über die Eigenschaften des Notebools getäuscht wurde.

Falls z.B. sehr ausführlich die Leistungen des Notebooks aufgeführt werden und nur kurz und versteckt "... sicherheitshalber als Bastlergerät" erwähnt wird, kann eine Täuschung vorliegen.

Für eine genauere Einschätzung müsste man das ganze Angebot - mit Bildern und Texten - kennen.

Viele Grüße

Nervin

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#3
 Von 
da_brain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier der genaue Angebotstext:

--------------------------------------------------------------------------------------------
Biete ein Notebook von Medion MD6200 für Bastler an.
Das Notebook startet leider nicht mehr daher biete ich es als defekt an.
Für Bastler ist das sicherlich kein Problem.

Zum Notebook packe ich noch die Notebooktasche hinzu und da der OS-Aufkleber auch drauf ist, erwerbt ihr eine Lizenz von Windows XP Home Edition dazu.

Also ran an die Tasten und bieten was das Zeug hält ;)

Da es sich um einen Privatverkauf handelt schließe ich hiermit jegliche Gewährleistung aus.
--------------------------------------------------------------------------------------------

Auf den Bilder war auch kein Schaden zu erkennen, da es ja äußerlich völlig unbeschädigt ist und ich es nicht geöffnet habe.

Hier der Link zum Angebot, hoffe er funktioniert:
eBay-Angebot defekter Laptop

Daraufhin hatte mich der Käufer kontaktiert und wir haben ein Sofort-Kauf ausgehandelt, da er es schnell benötigte.

Grüße, Jörg

-- Editiert am 04.07.2009 17:03

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,
..nun denn, dein Bekannter wird schon wissen, das ER Selter, und
co verschüttet hat.

Und ja, nach dem Abtrocknen muss man das nicht unbedingt sehen.

ABER; Du wirst hier seher viele Beiträge finden, wo sehr kontrovers
über die Begrifflichkeit DEFEKT diskutiert wird.

DEFEKT, und somit nicht funktionstüchtig wäre/ist das Teil ja
auch zum Beispiel dann, wenn man aus dem Laptop einzelne
Bauteile entfernt hat.

Und DU bist als Ebayer dafür verantwortlich. An deiner Stelle würde
ich das als Privatmensch nicht machen....nacher gibt es noch Ärger
mit dem Finanzamt.

Und noch heftiger KANN dann so etwas werden, wenn DICH ein Freund/Bekannter
z. B. bittet, SEINE Rolex(Einkauf in der Türkei) zu verkaufen, welche natürlich gefälscht ist.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Der TE hat ein kleines Problem, nämlich das der Verkauf NICHT über Ebay abgewickelt wurde.

Also gelten im Zweifel auch nicht die Angaben die er dort gemacht hat. Wenn der TE also keinen Kaufvertrag gemacht hat, in dem er Haftung ausschliesst und ein ausdrücklich defektes Gerät verkauft.
Dann kann der Käufer a. auf Gewährleistung pochen und b. im schlimmsten Fall sogar ein funktionierendes Notebook verlangen.





-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
da_brain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben uns jetzt so geeinigt dass er die Hälfte des Kaufpreises erstattet bekommt. Es muss doch nicht immer gleich alles vor Gericht ;)

Danke trotzdem für die Beiträge.

Gruß, Jörg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.09.2009 11:02:07
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Fakt ist aber auch, das ein Flüssigkeitsschaden oft als Totalschaden aller Komponenten anzusehen ist. Sonst kann vom Ausfall einzelner Teile (Netzteil, Festplatte, Mainboard etc.) ausgegangen werden oder das man zumindest einzelne Teile weiterverwenden kann.
Auch das Verschweigen wichtiger, aber bekannter Informationen zum Artikel kann als Betrug gewertet werden.

1x Hilfreiche Antwort

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