Käufer will die Jacke zurückgeben obwohl als Bastlerware deklariert war

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dirkdertolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will die Jacke zurückgeben obwohl als Bastlerware deklariert war

Hallo Gemeinde.
der Käufer droht mit Anwalt weil die Jacke zu sehr kaputt sei.
ich habe sie ausschliesslich als Bastlerware und zum umarbeiten ausgeschrieben.
nun droht er mit anwalt.
streitwert 280 Euro
er hat nicht nach details gefragt
--------------------
XXXL-SUPER FLAUSCHIGER, SEXY SILBERFUCHS PELZMANTEL-SILVER Fur
SEHR DICHTER PELZ an Bastler oder zum umarbeiten zu verkaufen
gebraucht, weist Gebrauchsspuren auf. Zum Umarbeiten

die Artikelbeschreibung
und jetzt der Haftungsausschluss

Eine Ratenzahlung ist auch möglich,
Nach Zahlung der letzten Rate wird der Mantel umgehend zugesand
Dies ist ein Privatverkauf kein Umtausch oder Rücknahme Garantie
Restliche Länder Bitte Lieferkosten voher erfragen !!!

-- Editiert von Dirkdertolle am 13.03.2019 18:45

-- Editiert von Dirkdertolle am 13.03.2019 19:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Glückwunsch.

Falls deine Frage war, ob das berechtigt ist: ja, in der Anzeige steht nichts von kaputt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirkdertolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ist es nicht so : Bastelware oder zum umarbeiten ? gleich nicht tragbar da zum umarbeiten ? zb Teddis oder sonst was ?

-- Editiert von Dirkdertolle am 13.03.2019 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Dirkdertolle):
gleich nicht tragbar da zum umarbeiten

Nö, so ist es nicht.


Insbesondere durch das
Zitat (von Dirkdertolle):
weist Gebrauchsspuren auf

hat man sogar zugesichert, das "Gebrauchsspuren" vorhanden sind. Nun sind im Kaufrecht "Defekte" aber nicht unter "Gebrauchsspuren" zu subsumieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Dirkdertolle):
ist es nicht so : Bastelware oder zum umarbeiten ? gleich nicht tragbar da zum umarbeiten ? zb Teddis oder sonst was ?

-- Editiert von Dirkdertolle am 13.03.2019 19:59


Eine Schere, Ein Bogen Pappe, ein paar Perlen, eine Tube Klebstoff... als das ist Bastelware. Im Normalfall ist nichts davon defekt, wenn ich es im örtlichen Schreibwarenladen kaufe.
Der übliche Terminus für das, was wohl hier gemeint sei ist "Bastlerware". Aber wie schon geantwortet wurde, beschreibt dieses Wort, anders als einige zu glauben scheinen, nicht davor, einen Defekt zu beschreiben.

Im Idealfall bietet man dem Käufer an, den Mantel Zug-um-Zug zurückzunehmen und damit den KV aufzulösen. Eingehen muss er darauf jedoch nicht. Ein paar zusätzliche Euros erhöhen die Bereitschaft oftmals.

An Sonsten kann man sich schon mal überlegen, wo man einen XXXL sexy Mantel ... mit max. üblichen Gebrauchsspuren herbekommt.

0x Hilfreiche Antwort

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