Hallo,
habe einen "Rosenthal Windhund von 1947" versteigert, erzielter Preis 151.- Euro. Habe den Käufer nach der Auktion (22.12.) sofort angemailt und ihm meine Daten mitgeteilt. Keine Reaktion darauf! Am 04.01. Erinnerungsmail über ebay geschickt...
Heute bekomme ich eine Mail, in der mir mitgeteilt wird, das er für einen Arbeitskollegen gesteigert hat (glaube ich nicht) und dieser anscheinend den Windhund nicht mehr will...
Es wird mir angeboten, die Gebühren von ca. 5.- Euro erstattet zu bekommen.
Ich möchte aber auf mein Recht bestehen und den Verkauf abschließen.
Wie sollte ich am besten vorgehen, um an mein Geld zu kommen??
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Käufer will ersteigerten Artikel nicht mehr
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sie können den K per Einschreiben/Rückschein eine Frist zur Bezahlung setzen und andernfalls per gerichtlichem Mahnbescheid das Geld eintreiben.
Noch könnte sich der K herausreden, er habe gar nicht geboten (hat vor Gericht schon funktioniert).
Wenn er jedoch Ihrem Einschreiben nicht unverzüglich mit genau dieser Begründung widerspricht, dürfte er diese Ausrede vor Gericht nicht mehr bringen können.
(Die eMail, in der er das von dem Arbeitskollegen schreibt, könnte er vor Gericht wohl erfolgreich bestreiten.)
Der Vertrag ist doch wohl zwischen den beiden ebaymitgliedern geschlossen worden. Stellvertretung kommt mangels Einhaltung des Offenkundigkeitsprinzip nicht in Betracht.
Warum sollte der K erfolgreich bestreiten können, dass er die eMail geschrieben habe, Mareike?
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>
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Warum sollte der K erfolgreich bestreiten können, dass er die eMail geschrieben habe, Mareike?
Es würde mich überraschen (nicht sicher, ob positiv oder negativ , wenn eMails im Zivilprozeß ohne weiteres zulässig sind (wenn deren Authentizität bestritten wird).
Kein anderes Beweismittel läßt sich so leicht fälschen.
K schreibt an VK "ich habe gar nicht geboten", VK legt vor Gericht eMail vor "mein Kollege will das Ding nicht mehr" - wem glauben Sie da?
Wie dem auch immer sei...
Hab´ mich mit dem "Käufer" geeinigt, dass er mir meine Verkaufsprovision erstattet und ich die Sache dann auf sich beruhen zu lassen.
Ist zwar echt total ärgerlich, aber was soll man sich mit "solchen" Leuten noch rumstreiten, naja...
Auf jeden Fall DANKE für Eure Beiträge!!
Wie dem auch immer sei...
Hab´ mich mit dem "Käufer" geeinigt, dass er mir meine Verkaufsprovision erstattet und ich die Sache dann auf sich beruhen zu lassen.
Ist zwar echt total ärgerlich, aber was soll man sich mit "solchen" Leuten noch rumstreiten, naja...
Auf jeden Fall DANKE für Eure Beiträge!!
eMails sind ohne weiteres zulässig. Wer deren Authenzität bestreitet, muss dies substantiiert tun. Das würde hier m.E. nicht gelingen:
1. Müssten der eBay Account und der eMail Account gefaked worden sein und
2. läßt die eMail darauf schließen, dass jemand einen Vertrag geschlossen hat und es später bereute.
3. Das Bestreiten der Authenzität wäre das letzte Glied in einer kleinen Indizienkette.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>
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