Käufer will geld zurück!!?

25. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mermen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will geld zurück!!?

hi leute!!

ich habe folgendes problem!!! habe eine festplatte bei ebay verkauft und verschickt!! der verkäufer behauptet nun, dass die ware defekt ist und er sein geld zurückhaben will....

eigentlich habe ich auf risiko in der auktion hingewiesen!! ich habe die festplatte nicht verkauft, da ich mehrere hatte und mir die arbeit sparen wollte alle festplatten zu testen!!!

könnt ihr euch mal die auktion angucken und vielleicht sagen, ob der käufer im recht ist??? denn wenn das wirklich so ist, möchte ich auch keinen ärger, sindern gewissenhaft verkauft haben!!

folgender link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&sspagename=STRK%3AMEMM%3AIID&viewitem=&item=280072236018&rd=1

bitte um schnelle antwort, da der verkäufer mit dem anwalt droht und ich nicht weiß, wie ich verfahren soll.....

entstehen eigentlich bei dem ersten brief vom anwalt kosten für mich....oder kann ich mich dann immer noch entscheiden das geld zurück zu überweisen...???

gruß und danke im voraus!!!

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*eigentlich habe ich auf risiko in der auktion hingewiesen!! ich habe die festplatte nicht verkauft, da ich mehrere hatte und mir die arbeit sparen wollte alle festplatten zu testen!!!*

Dann lesen wir wohl unterschiedliche Auktionen. Du hast eine funktionierende Fespplatte verkauft!

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#2
 Von 
ManiacX78X
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Also die 18 Euro würd ich zurücküberweisen. Eine positive Bewertung sollte die mehr Wert sein als der Artikel.
"Hat bis zum Ausbau immer funktioniert." Sprich du hast eine Funktionsgarantie gegeben. Also um dir weiteren Ärger zu ersparen überweis das Geld NACH erhalt des Artikel zurück. PS: Mach den Käufer aufmerksam das er den Rückversand zu tragen hat, dann erledigt sichder fall vielleicht schon von selbst :)

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Als kleiner Hinweis: Deine Gewährleistungs-/Garantiebelehrung ist ein Witz!

Die Fristen stimmen nicht, Das Fernabsatzgesetz gibt es schon lange nicht mehr. Auch sieht nicht "das EU-Recht" etwas vor. Es ist das Deutsche Recht. Ausserdem gibt es auch keine 1 jährige Garantie.

Da ist mehr falsch als richtig!

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#4
 Von 
mermen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, ok!!

eigentlich wollte ich den artikel ja als defekt verkaufen.....wußte nicht was ich schreiben sollte und habe einfach den text aus einer anderen auktion kopiert!!!

@ManiacX78X : Zitat: "Mach den Käufer aufmerksam das er den Rückversand zu tragen hat, dann erledigt sichder fall vielleicht schon von selbst ... "

ist er wirklich für den rücktransport veranwortlich???

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
ist er wirklich für den rücktransport veranwortlich???


Wenn die Platte kaputt ist: Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

ok, ok!!

eigentlich wollte ich den artikel ja als defekt verkaufen.....wußte nicht was ich schreiben sollte und habe einfach den text aus einer anderen auktion kopiert!!!


Da hast du was ganz Tolles gemacht. Nun wurdest du damit bestraft. Platte zurücknehmen, noch mal als defekt einstellen und bei Reklamationen musst du nimmer reagieren. Du schreibst bis ... hat sie funktioniert. Dann muss sie auch beim Käufer noch funktionieren.

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#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@mermen:

Unglaublich, oben schreibst du, das du den Artikel als defekt verkaufen wolltest, und in die Auktion schreibst du aber "... Hat bis zum Ausbau immer funktioniert."

Und jetzt, oh Wunder, geht die Platte beim K nicht.

Solche Ebay-VK sind mir die liebsten, neu und schon versuchen, durch "geschickte" formulierungen Schrott an K los zu werden!

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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