hi
ich habe ende November eine Gitarre verkauft.
Privatverkauf über ebay ohne Rücknahme. Zahlung per überweisung ohne käuferschutz.
Gebraucht aber ohne mängel. Die Gitarre wurde vor Versand auch nochmals getestet und beim verpacken wurden Fotos gemacht.
Nach 2.5 Monaten meldet sich der käufer und will die Gitarre zurückgeben. Er hat sie zu einem befreundeten Gitarrenbauer gebracht und prüfen lassen. Es wäre ein Tonabnehmer defekt(hat bei Versand noch funktioniert) und der Hals krumm.
Die Gitarre hatte ich selbst gebraucht erworben und über 3 Jahre ohne Probleme verwendet. An der Gitarre wurde vom Vorbesitzter das original Hersteller Logo entfernt und ein Logo eines anderen Herstellers aufgeklebt. Dies habe ich in der Artikelbeschreibung auch so beschrieben das es sich hierbei nicht um eine original XXX handelt sondern das logo nur aufgebraucht wurde. ( Also nicht davon täuschen lassen, es ist keine original XXX (auch kein XXX hals!)
Es geht um eine Kaufpreis von ca. 100 EUR
Ein Anruf beim eBay Kundenservice meinte auch, das es sehr merkwürdig ist das der käufer dies erst nach 2 Monaten bemängelt und er keinen käuferschutz hat. ich hätte also nichts zu befürchten, er könnte mir nur negativ bewerten aber sonst nichts.
Der Käufer droht mir jetzt das ich haftbar für das anbringen des markenlogos an einer no name gitarre wäre.
Meine Fragen:
Was kann der Käufer machen?(laut ebay ja nichts, da mangelfrei unter zeugen versand wurde und kein käuferschutz besteht)
Was ist mit dem anderen hersteller logo was vom vorbesitzer angebracht wurde?(was ja in Artikelbeschreibung steht!)
-- Editiert fb388253-22 am 09.02.2015 19:25
Käufer will nach 2 Monaten Geld zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Guten Abend,
natürlich kann der Käufer "sehr viel" machen, z.B. einen Rechtanwalt einschalten oder zur Polizei gehen. Aber es stellt sich auch die Frage, ob es ihm was bringt. Will er vielleicht einen Preisnachlass?
M.E. kann er "nur" negativ bewerten. Falls er dies mit etwas sorgfältiger Formulierung tut, können Sie nichts dagegen tun - lediglich eine kurze Gegendarstellung.
Noch einen schönen Abend
Nervin
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Selbst negativ bewerten kan er dich nicht, da der Kauf schon länger als 60 Tage zurück liegt.
Ich würde auf keine Forderung des Käufers eingehen.
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ich hab nochmal nachgesehen
sind jetzt 74 Tage seit dem verkauf. mich wunderts das man da bei ebay noch einen fall eröffnen kann. dachte nach 60 tagen ist schluss
Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
von Harry van Sell am 09.02.2015 23:57
Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
Das ist der beste Tipp
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