Hallo,
habe eine (Rechts-)Frage bezüglich eBay, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Da ich seit dem Ende April T-DSL habe, brauchte ich meine alte AOL-Flatrate nicht mehr und habe sie bei eBay versteigert, da es möglich ist, sie an jede beliebige Person zu übertragen. Diese Flats waren die letzten, die bundesweit für Analog und ISDN angeboten wurden, zuletzt veranstaltete AOL so eine Art Lotterie, wo nur 1000 solcher Flats pro Woche versteigert wurden, daher sind sie sehr begehrt. Es wurde schon immer gemunkelt, dass dieses Angebot sich nicht lange halten könnte, AOL liess aber nichts in diese Richtung verlauten. Vorgestern, am 20.05.03 wurde bekannt gegeben, dass die Flat zum 23.06.03 eingestellt wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe die Flat versteigert und bekomme vom Käufer das Geld nicht, mit der Begründung, er zahle nicht „so viel Geld“ für einen Monat Nutzungsdauer. Das Beste daran ist aber, dass die Auktion 5 Tage vor Bekanntgabe der Abschaffung dieser Flat beendet war.
Hier die Chronologie der Ereignisse (zum besseren Verständnis):
- Ende April/Anfang Mai – ich rufe bei AOL an, will die Flat kündigen und bekomme gesagt, dass ich sie doch einem Kollegen/Freund/Verwandten abgeben könnte. Auf die Frage, ob die Flat nicht bald eingestellt wird, bekomme ich die Antwort „Nein, nicht in nächster Zukunft“.
8.05.03 – Flat bei eBay reingestellt + in der Produktbeschreibung erwähnt, dass ich keine Garantie für die Laufzeit der Flat übernehme.
15.05.03 – Auktion beendet, der Höchstbietende meldet sich am selben Tag und will das Geld am nächsten Tag überweisen.
20.05.03 – AOL gibt die Abschaffung der Flat bekannt.
20.05.03 – Höchstbietender mailt, dass er das Geld erst heute überwiesen hat.
21.05.03 – Wieder eine Mail vom Höchstbietenden, er stoppt die Überweisung (eine Frage am Rande: ist sowas überhaupt möglich oder hat er gar nicht überwiesen?) und weigert sich, den Betrag zu zahlen. Er beruft sich unter anderem auf § 433 I Satz 2 BGB
und meint:
„Nach §433 I Satz 2 BGB
muß der Verkäufer "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen." Eine Sache ist mängelfrei, "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat", bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I BGB
).“
Was meint ihr, muss er den Betrag überweisen? Ich wusste echt nichts davon, dass die Flat eingestellt wird und habe sie eigentlich schon davor versteigert.
Alex
Käufer will nicht zahlen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
hallo,
ich kann nur hoffen, der käufer ist nicht so dumm und lässt sich einschüchtern, bzw. bezahlt das geld.
ich würde hier an seiner stelle von KV zurücktreten und damit hat sich die sache.
also meiner meinung muss er den betrag definitiv nicht überweisen.
*g* jedenfalls sieht dass verdächtig nach nachträglicher (objektiver, unverschuldeter) unmöglichkeit seitens des vk aus.
ergo
http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html
und für käufer ergibt sich aus § 275 bgb absatz 4 http://dejure.org/gesetze/BGB/326.html
hoffe geholfen zu haben
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Tut mir leid selbst wenn alles so "unschuldig" ist (ist schon komisch, dass keine Gewähr für die Laufzeit der Flat gegeben wird und 5 Tage nach Auktionsende wird das Ende selbiger bekanntgegeben), wie es sich hier darstellt. Wäre ich der Käufer ich würde auch nicht überweisen selbst, wenn ich einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen haben, da das Preis-Leistungsverhältnis wohl kaum noch stimmen wird.
Ganz abgesehen davon würde ich als Verkäufer auch selber sagen, dass der Kaufvertrag hinfällig ist, da ich den Käufer ja nicht übers Ohr hauen möchte und ihm etwas verkaufe das er kaum noch nutzen kann. Dann hab ich halt Pech gehabt und krieg die Flat nicht mehr los ... was solls. Hier auf Erfüllung zu pochen finde ich schon ziemlich krass.
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