Käufer zahlt Artikel nicht

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
antrophon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)
Käufer zahlt Artikel nicht

Hallo,

Person A hat etwas bei Ebay verkauft, Wert 1000€. Person A ist eine Privatperson und hat in der Artikelbeschreibung deutlich geschrieben, das weder ein Umtausch, noch eine Garantie gewährleistet wird, da Person A eine Privatperson ist und dies ein Privatverkauf ist. Person B hat den Artikel per Sofort Kauf gekauft und hat nach der Auktion der Überweißung zugestimmt. Person B hat sich danach nicht mehr gemeldet, bis Person A nach 8 Tagen den Fall bei Ebay als "vom Käufer nicht bezahlt" gemeldet hat. Person B hat sich danach dürftig gemeldet, unsachlich, ohne Enschuldigung, Widerruf oder ähnliches, eher im Gegenteil, beleidigend. Person A benötigt nun einen Rat, was man machen kann, damit der Artikel bezahlt wird. Person A sieht es nicht ein, bei diesem Wert den Fall zu schließen und möchte rechtlich vorgehen. Was gibt es dort für Möglichkeiten für Person A? Inkasso, Anwalt? Was kostet z.B. ein Inkasso-Unternehmen und wie wirksam wird das sein?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Die Frage ist immer, wie weit man gehen will und was man riskieren will, da immer die Gefahr besteht, dass man auf seinen Forderungen sitzen bleibt, wenn der Kontrahent nicht zahlungsfähig ist.

Die Voraussetzung für alles weitere wäre, den Schuldner in Verzug zu setzen.

Einschreiben - Rückschein (aus Beweisgründen - keine Email), angemessene Frist setzen -> 10-12 Tage -> Datum bestimmen. "Zahlen Sie bis dann und dann...!"

Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Schuldner in Verzug. Jetzt kann man z. B. einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (relativ kostengünstig)

a) online
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3412308-1228332644231&Command=start

b) schriftlich - Formulare gibt es im Schreibwarenhandel, muss an das zuständige Gericht gesendet werden - nach Bundesland verschieden.

Oder

die Sache einem Anwalt übergeben.

-- Editiert von bogus1 am 03.12.2008 20:35

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

Nach 8 Tagen schon "nicht bezahlt"? So schnell will nicht mal eBay es haben. AFAIK verlangen die mindestens 10-12 Tage.

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#3
 Von 
antrophon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Leibgerichtshof,

das mit den 10-12 Tagen ist leider nicht richtig. Bei Ebay gibt es die Möglichkeit als Verkäufer, den Käufer nach frühestens 7 Tagen zu melden. Früher geht es definitiv nicht, ist aber auch besser so, da die 7 Tage einfach normal sind. Dennoch wollte Person A in erster Linie aber erstmal Kontakt mit Person B aufnehmen durch die Eröffnung des Falls. Person B hatte nämlich 3 Tage nach der Auktion auf keine E-Mail geantwortet. Weder auf die nach 3 Tagen noch auf die 2 Tage später. Desweiteren war der Anreiz zum Kontakt über Ebay, eine schlechte Bewertung von Person B gegenüber Person A. Ebay wurde auch telefonisch kontaktiert und sicherte zu, das die Bewertung entfernt werden würde. Person B hat laut Ebay auch kein Recht etwas zu bewerten, was Person B nicht bezahlt hat bzw. auch nicht angekommen ist, eben weil es nicht bezahlt wurde. Dazu muss Person A sagen, das es sich vermutlich um einen Spaßbieter oder Fake Account handeln könnte. Person B hat 0 Bewertungen und hat sich wenige Tage vor Einstellung des Artikels bei Ebay registriert.

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#4
 Von 
antrophon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo melde mich mal wieder mit aktuellen Problemen.

Person B hat nun von Person A einen Brief mit Einschreiben und Rückschein erhalten. Dieser kam aber nach 1 Woche mit folgender Nachricht von der Post zurück: Empfänger unbekannt / nicht ermittelbar.

D.h. Person B hat bei Ebay falsche Adressdaten hinterlegt. Was soll Person A jetzt zu tun? Die Adresse ist falsch und Ebay kann nichts mehr machen. Person A würde jetzt per Online Anzeige ein Strafanzeige mittels speziellem Onlineauktionsbetrugs-Formular tätigen.

Person A kennt soweit er weiß aber den Namen und den Ort, nur die Straße ist vermutlich falsch, da Google den Namen und Ort definitiv ausspuckt und das womöglich kein Zufall sein wird. Aber dies ist auch nur eine Vermutung.

Was kann Person A übrigens tun, damit der Artikel nach 90 Tagen nicht bei Ebay verschwindet, was normalerweiße immer der Fall ist? Er wäre nämlich dann gelöscht und Person A hätte ein Problem. Wären Screenshots eine ratsame Lösung?

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Was kann Person A übrigens tun, damit der Artikel nach 90 Tagen nicht bei Ebay verschwindet, was normalerweiße immer der Fall ist? Er wäre nämlich dann gelöscht und Person A hätte ein Problem. Wären Screenshots eine ratsame Lösung?

Zumindest besser als nichts. Würde mir aber keine großen Hoffnungen machen, jetzt noch etwas erreichen zu können. Wenn es tatsächlich ein Fake-Account sein sollte und hier deutet alles darauf hin, wird der kaum ermittelbar sein, wenn überhaupt, nur über den Provider und eine IP-Adresse. Wenn der aus einem Internet-Cafe heraus tätig geworden ist, fällt auch das flach.
****
> D.h. Person B hat bei Ebay falsche Adressdaten hinterlegt.

Offenbar. Aber irgendwie muss er sich ja angemeldet haben. Und da der Adresssatz nicht stimmt, gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1. Online-Anmeldung:

Er hat zuerst einmal einen Satz benutzt (seinen eigenen realen ODER die Daten von jemand, der ihm bekannt war), eBay hat das online geprüft (Schufa), die Prüfung war erfolgreich, er hat sich angemeldet und anschließend die Adresse geändert, das geht ohne neue Prüfung.

2. Identifizierung durch Zusendung des Registrierungs-Codes:

Er hat einen Namen nebst Adresse erfunden, eBay konnte ihn über die Schufa nicht identifizieren und hat an diese Adresse den Code geschickt für die Anmeldung. Das Schreiben hat er abgefangen, Briefträger werfen Schreiben oft auch so in den Hausbriefkasten oder legen es in den Hausflur, wenn zu einem Namen kein Briefkasten existiert, der Empfänger könnte dort zu Besuch sein oder gerade eingezogen sein oder dies noch tun. Man braucht sich also nur den Brief zu schnappen, den Code übermitteln und schon ist man angemeldet. Das funktioniert auch mit einem Haus gegenüber oder einer Straße weiter, es muss nicht das Haus sein, in dem man wohnt. Man muss nur Zugang haben, man weiß, dass der eBay Brief spätestens nach 2-3 Tagen da ist.
***
Aber selbst, wenn man den Computer, von dem alles ausgegangen ist, ermitteln kann, ist man noch nicht am Ziel, wenn jetzt mehrere Leute Zugriff auf diesen haben (berechtigter oder unberechtigter Weise).
***
Wenn der jetzt nicht eindeutig zu identifizieren ist oder er ist es und ist aber minderjährig oder was auch immer - ich glaube einfach, gegen solche Sachen ist kein Kraut gewachsen.



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#6
 Von 
J_Doe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich klink mich hier mal ein, weil ich ein ähnliches Problem habe.

Am 26.12.08 hat ein Käufer einen Artikel über 120 Euro per Sofortkauf gekauft. Und danach war Funkstille. Er hat kein Geld überwiesen und auch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Da nun überhaupt keine Reaktion vom Käufer kam, habe ich vor ein paar Tagen eine Unstimmigkeit bei Ebay gemeldet.Selbst daraufhin hat er sich nicht gemeldet. An der ganzen Sache wundert mich, dass er einen Account mit weit über 2.000 Bewerungen (99,2% Positiv) hat, den er doch nicht so einfach durch seine Untätigkeit aufs Spiel setzt.

Ob er nun bezahlt oder nicht, ist mir mittlerweile egal. Wenn ich den Fall bei Ebay abschließe bekomme ich meine Verkaufgebühr zurück und stelle den Artikel halt neu ein.

Meine Frage ist nun: Muss ich dem Käufer gegenüber noch vom Verkauf zurücktreten? Oder ist das mit Abschluss der Beschwerde bei Ebay geschehen? Nicht, dass der Käufer in sechs Wochen das Geld überweist und ich habe den Artikel zwischenzeitlich erneut verkauft

Telefonisch kann ich ihn nicht erreichen!

-- Editiert von J_Doe am 12.01.2009 17:33

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#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

> Person A würde jetzt per Online Anzeige ein Strafanzeige mittels speziellem Onlineauktionsbetrugs-Formular tätigen.

Wo soll denn der Betrug liegen? Nichtzahlen ist noch kein Betrug.
Vorkasse war doch auch vereinbart, also kommt der K auch nicht ohne Bezahlung an die Ware.
Und mit einer falschen Adresse kann er sich auch keine Ware liefern lassen, um dann vielleicht mal einen Betrug zu begehen.

Ob der K im Zweifel überhaupt zahlungsfähig ist, wenn man ihn auf Erfüllung verklagen will, ist noch die Frage. Oder man hat Pech und er ist minderjährig und der Vertrag damit unwirksam - die Anwaltskosten wiederzukriegen, wird dann schwierig.

Ergo: Zeitverschwendung.

Nur mal aus Neugier: was für eine Bewertung hat der K denn abgegeben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Meine Frage ist nun: Muss ich dem Käufer gegenüber noch vom Verkauf zurücktreten? Oder ist das mit Abschluss der Beschwerde bei Ebay geschehen? Nicht, dass der Käufer in sechs Wochen das Geld überweist und ich habe den Artikel zwischenzeitlich erneut verkauft,
***
Genau da ist das Problem. Eine eBay Auktion ist absolut verbindlich und wenn der Käufer nicht zahlt, besagt das im Grunde (fast) gar nichts. Der Vertrag steht!

Es ist m. E. sogar zweifelhaft, ob die eBay Option, einen unbezahlten Artikel zu melden und bei Untätigkeit des Partners anschließend den Disput zu beenden, man kriegt dann von eBay eine Email ("Sie sind von Ihren Verpflichtungen gegenüber... entbunden"), eine Außenwirkung über eBay hinaus hat.

Würde immer über das eBay-System zumindest eine letzte Frist (eingebettet in die entsprechende eBay-Meldung über den unbezahlten Artikel) setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt). Ist diese Frist abgelaufen, würde ich den Käufer über das eBay-System in Kenntnis darüber setzen, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Anschließend sollten diese Emails dauerhaft abgespeichert werden.

Siehe auch diesen Thread hier:

http://www.123recht.net/K%C3%A4ufer-meldet-sich-nicht__f138431.html

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
antrophon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

> Nur mal aus Neugier: was für eine Bewertung hat der K denn abgegeben?

Eine sehr schlechte, man würde ihn über den Tisch ziehen wollen. Person B hat auch 0 Bewertungen.

Ein Betrug liegt wohl nicht vor nein, aber ein allgemeiner Vertragsbruch oder nicht? Person B hat die Anweißung auf Vorkasse akzeptiert und _bestätigt_ das die Zahlung erfolgt.

Person A wird definitiv nicht aufgeben, da solche Spaßbieter lernen sollten, dass es eben definitiv nicht richtig ist, einfach irgendwo, irgendwas zu kaufen.

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