Käufer zahlt keine Versandkosten, dann Warenbetrug

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
007tiger
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)
Käufer zahlt keine Versandkosten, dann Warenbetrug

Hallo,

habe bei Auvito ein Maus versteigert für 1€, in der Auktion steht unter Versandoption:
Unter Preis 2,50 €, Unter Versandart Ware kann abgeholt werden.
3.90€... durch Dhl.
Käufer nimmt 2,50€.
Käufer schickt seine Adresse per Mail.
Habe dann 3,50 € per Überweisung bekommen.
Habe dann geschrieben:
"habe das Geld bekommen, als Abholung.
Bei Versenden siehe Auktion."
Käufer: in Ihrem Angebot stehen die Versandkosten von 2,50 €, schicken Sie mir den Artikel zu.
Ich: kopierte die Versandoption raus und schickte ihn per Mail.
Käufer: Kann abgeholt werden....
Wenn Sie mir den Artikel nicht zuschicken wollen, dann trete ich vom Kauf zurück..Bitte überweisen Sie dann die 3,50 € auf mein Konto
Ich: Bei Versand bezahlen Sie den Transport, ansonsten können Sie den Artikel abholen!
Käufer: Ich habe Versandkosten bezahlt also schicken Sie mir den Artikel oder wir Stornieren die Auktion.
Das war letztes Mail von Käufer.
Leider habe ich die Differenz zu Versandkosten nicht bekommen, nach 18 Tagen mache ich ein Fall geöffnet bei Auvito, wegen Unstimmigkeit, Ware nicht bezahlt.
Käufer schrieb in den Fall: Hallo, er ist ein Betrüger, die Strafanzeige wegen Betruges ist in die Wege geleitet. Die Ware habe ich selbstverständlich schon längst bezahlt, ist auch bestätigt worden.
Nach ca. 14 Tage bekomme ich ein Brief von der Polizei, Warenbetrug auf dem Internetportal Auvito.
Soll die Persönliche Fragen beantworten und warum ich die Ware nicht versandet habe.
Was soll nun machen?
Käufer hat nur die Gebühr von Ware abholen bezahlt und schreibte das er die Versankosten bezahlt hat, habe nicht die Differenz bekommen.

Vielen Dank für eure Tips.
:???:


-- Editiert am 14.09.2009 06:57

-- Editiert am 14.09.2009 07:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Was soll nun machen?

Hat nix mit Deiner Frage zu tun und mir ist schon klar, jeder kann seine Verträge gestalten wie er will, aber:
Du verlangst bei Abholung noch 2,50 EUR als "Versandart"??!!
Na bravo...

-----------------
"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst vorweg: Ich verstehe Sie nicht, dass Sie selbst ein Verfahren eingeleitet haben ("Ware nicht bezahlt"), obwohl Sie solch unklare Versandbedingungen aufgestellt haben (Abholung ist nun einmal kein Versand!).

Sie haben den Käufer ja gerade zu herausgefordert Strafanzeige zu stellen (Sie liefern nicht, zahlen aber auch den Betag nicht zurück). Ob unberechtigt oder nicht sei dahingestellt.

Mein Rat: Zahlen Sie den Betrag zurück und erklären sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber dennoch rechtsverbindlich mit einer Vertragsaufhebung einverstanden.
Gegenüber der Polizei solltenm Sie angeben, dass kein Warenbetrug vorliegt, sondern es sich um ein streitiges Vertragsverhältniss handele.

Weisen Sie daraufhin, dass ein Warenbertug über den hier streitigen Betrag in Höhe von lediglich EUR 3,50 wirtschaftlich auch keinen Sinn machen würde.

Ferner, dass Sie sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus ökonomischen Gründen mit der Rückabwicklung des Vertrages einverstanden erklärt haben und die 3,50 an den Käufer zurückgezahlt hätten.









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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
007tiger
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)

1. habe in den Fall bei Auvito geschrieben damals, das um eine Umstimmigkeit besteht, wegen den Versandkosten und ich das Geld für die Abholung bekomme habe. Leider habe keine Antwort bekommen.
Habe nun ein Email geschrieben zu Käufer und ich schreibte:
"Da ich keine Nachricht von Ihnen bekomme habe!
Dieses Email war das letzte von Ihnen, Sie schreiben Sie hätten die Versandkosten bezahlt, leider habe keine Differenz bekommen!
Dann geben Sie bei Auvito an, das ich ein Betrüger bin, kann nicht verstehen das Sie mich als Betrüger nennen, habe Ihnen bestätigt das ich das Geld bekommen habe, aber nicht die Versandkosten.
Habe bei Auvito angeben, das eine Unstimmigkeit besteht und geschrieben das Sie das Geld als Abholung bekomme habe, aber leider nicht für den Versand.
Ich schicken Ihnen das Geld zurück, hätten Sie mir in Ihren letzten Email geschrieben, das Geld zurück wollen, ich hätte Ihnen das Geld zurück geschickt, aber verstehe in diesen letzten Email,
das Sie die Versandkosten bezahlt haben!

Bitte schicken Sie Ihre Bankdaten.

Ich hoffe das alles erledigt ist.
mfg"

Noch eine Frage zum Schluß:
Bei den Brief von der Polizei steht das ich das schriftlich machen kann, ohne zu Polizei zu gehen.
Soll ich lieber zu Polizei gehen und alles erklären, alle Papiere von diesen Fall zeige/gebe.
Oder schriftlich?
:???:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sollten sich nur schriftlich äußern und nicht mehr Angaben machen als unbedingt notwendig (also wie geschildert, wobei eine kurze Erwähnung, dass der Käufer geschuldete Versandkosten nicht bezahlte auf die Sie noch warten noch in die Stellungnahme hinein sollte).

Sie können ja einen Schlusssatz hinzufügen, dass Sie für schriftliche Nachfragen jederzeit zur Verfügung stehen.

Den Kaufbetrag sollten Sie aber vorher oder zeitgleich zurückgezahlt haben.

-- Editiert am 15.09.2009 17:45

1x Hilfreiche Antwort

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