Käufer zahlt nur Teil und droht nun

7. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Paul-Otto
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer zahlt nur Teil und droht nun

Hallo!

Ich bin neu hier und habe eine Frage zum Verkauf auf eBay.
Und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Der Käufer hat nicht komplett bezahlt. Der Käufer schreibt nun, dass er den Restbetrag nicht zahlen will, und "droht", dass er wenn Samstag nichts da ist mich melden will.

Meine Frage ist nun, was ich als Verkäufer machen kann.

Am liebsten würde ich ihm den Teilbetrag zurücküberweisen und die Transaktion beenden. Da hab ich aber gesehen, dass das als Verkäufer nicht geht. In diesem Fall auch nicht?

Wenn ich dann doch verkaufen muss, möchte ich aber statt unversicherten Versand den versicherten Weg wählen, da anhand seiner Bewertungen die Vermutung nahe liegt, dass eine unversicherte Sendung "nicht ankommt".

Kann mir hier dazu jemand helfen?

Vielen Dank im Vorraus,
Paul

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Einfaches Prinzip: Kein Geld = Keine Ware
ER muß -wenn er schon trommelt- Nachweisen, das er Dir Kaufbetrag+Versandkosten gezahlt hat. Du kannst getrost nachweisen, das er das nicht getan hat.
Also...wo ist da das Problem???
Hat er wenigstens einen kreativen "Grund" genannt für eine...ähm...Teilzahlung??

Irgendwie wird langsam ebay zum Tummelplatz für Psychopathen :zoff:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Paul-Otto,


sind Sie als privater oder gewerblicher Verkäufer aufgetreten (interessant im Hinblick auf den Gefahrenübergang beim Versenden nach vollständiger Bezahlung)?

Was genau will der Teil-Zahler denn melden? Bei wem? Dürfte interessant sein, das mal zu verfolgen...

'Hallo Ebay, ich weiß was, ich weiß was: Der Paul-Otto, der hat mir den gekauften Artikel nicht geschickt, nur weil ich ihn nicht voll bezahlt habe. Könnt ihr diesen Unzuverlässigen bitte total schnell sperren tun? Das muß verhindert werden, daß der noch andere Käufer um den vollen vereinbarten Kaufpreis bringt. Tut was tun tun, sonst tu ich euch was tun tun und melde euch!'
:grins: :grins: :grins: :grins: :grins:

Okay, Scherz beiseite: Sie haben den Nachweis, zu welchem Endpreis der Kaufvertrag über Ebay geschlossen wurde, und den Nachweis, daß die geschuldete Summe nicht vollständig bezahlt wurde (davon gehe ich jetzt mal aus). Also ganz entspannt zurücklehnen und kommen lassen, den Teil-Zahler...


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich bin schon mal auf die Klagebegründung gespannt.

quote:
Der VK lieferte trotz Teilzahlung den erworbenen Artikel nicht und ...


:party:
:party:
:party:
:party:

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
Paul-Otto
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend zusammen!

Danke erstmal für die für mich positiven Antworten :)

Ich bin in der Tat ein privater Verkäufer. Ich habe Teile einer Sammlung verkauft. Alles ist weg, aber ein schwarzes Schaaf musste ja dabei sein.

Ich schreibe kurz den Ablauf:

1. Auktionsende, Mail an Käufer mit Artikelpreis+Versand (laut Beschreibung)
2. 1,5 Wochen keine Reaktion
3. Dann die erste Frage, wann ich denn endlich den Artikel schicke
4. Antwort: Wenn das Geld eingegangen ist
5. Noch 2-3 nette Mails, wann ich denn nun endlich den Artikel schicke
6. Dann stellt sich raus, dass der Käufer wohl einen Zahlendreher hatte.
7. nach 3 Wochen ist das Geld auf meinem Konto => zu wenig wohlgemerkt.
8. Ich mache darauf aufmerksam, dass was fehlt.
9. Kaufer schreibt, dass ich ruhig losschicken kann, er würde den Fehlbetrag überweisen.
10. Am Folgetag die Nachricht, dass er die Diefferenz ja wohl nicht zahlen braucht und die Frage, ob ich denn nun endlich den Artikel geschickt hätte.
11. Meine Antwort: Nein, da Geld fehlt und dem Hinweis, dass in der Beschreibung alles genau stand, was wo wie anfällt.
12. Seine Antwort: Wenn Samstag nix da, dann eBay...
13. Dann hab ich mal hier angefragt, da der Käufer, sagen wir mal, doch recht merkwürdige Bewertungen erhalten und abgegeben hat.
14. Keine Minuten später habe ich im Posteingang von eBay den Vermerk, dass der Käufer eine Unstimmigkeit gemeldet hat wegen nicht erhaltener Ware.
15. Ich hab mich mal an eBay gewandt, was aber wie ich gelesen habe durchaus etwas dauern kann.

Ich bin also erstmal auf der sicheren Seite, wie ihr geschrieben habt, aber kann ich auch vom Kauf zurücktreten? eBay hat leider keine Möglichkeit für mich als Verkäufer einen zum Teil bezahlten Artikel zu melden. Zur Auswahl stehen nur komplett nicht bezahlte.

Kann ich dem Käufer das Geld zurück überweisen oder muss ich ihm das dann vorher über das eBay Unstimmigkeitsformular anbieten?

Käuferschutz ist ja gut und schön, aber wie KaJott andeutet, wäre ein Verkäuferschutz auch ganz angebracht.

Ich bin mal gespannt, da ich seine Forderung nach "Ware am Samstag" nicht nachkommen kann (logistisch gesehen) und auch nicht will (weil nur Teilbetrag). Und seine Androhung "sonst eBay" hat er ja netterweise schon mal dirket vorgezogen.

Gute Nacht,
Paul

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wo will er dich denn melden? Frage ihn doch, aus welchem Planeten er kommt. Bei uns auf der Erde in Deutschland zahlt man den vollen Preis um Gegenleistung zu bekommen (außer wenn etwas anderes vereinbart wurde). Ich würde ihm eine Frist setzen und selbst mit allem Möglichen drohen.
Nach Fristende Anwalt einschalten, und Mahngebühren etc. verlangen, damit solche Leute endlich begreifen, dass ein Online-Kauf kein Dschungel ist.

Nenn uns doch mal seinen ebay-Namen, seine Bewertungen würden mich interessieren. :)

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#6
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Au ja...lach...den ebay-namen von dem Knaller wüsste ich auch gerne! Den kann man gleich in seine Liste "unerwünschter Bieter" setzen!

Zurück zur Sache:
Auch wenn er bei ebay einen nicht-gelieferten meldet, bringt das nicht viel! Du kannst auf die Mail via ebay reagieren, aber vom prinzip ist's nichts anderes, als wenn ihr euch "normal" mailt. Irgendwann macht ebay dudu u.Du kriegst evtl. eine Ermahnung!
Käuferschutz greift eh erst ab +25 Euros, bringt also bei kleineren Beträgen gar nichts.

Wenn Du dem Hannes die Ware nicht mehr verkaufen willst, dann schreib ihm das! Schreib ihm einfach, Du hast die Faxen dicke mit ihm! Setz Du Ihm eine Frist, bis wann er den Rest zu bezahlen hat oder das Thema ist durch (sprich: Du verkaufst nicht an ihn). Verlange gleichzeitig seine Bankverbindung zwecks Rücküberweisung des gezahlten betrages!! Gibt er Dir die Daten nicht und zahlt auch nicht, schnapp Dir'n gepolsterten Umschlag und schick ihm das Geld in bar per Einschreiben/Rückschein abzüglich Portokosten zurück (Zeugen beim eintüten nicht vergessen!)!
Dann kriegst Du von ihm maximal eine negative Bewertung, aber hast Deine Ruhe! :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Allerdings würde ich sagen, er ist wohl im Verzug, d.h. ich würde für die E-Mail Mahnung bei der Rückerstattung evtl. nochmal 3-5 Euro abziehen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich würde auf keinen Fall Geld per Post senden, auch wenn es ein Einschreiben ist. Solchen Käufern traue ich zu, dass sie sagen, dass die Sendung leer war. Vor allem darf man eigentlich kein Geld per Post senden (ist nicht versichert!).

Ich würde trotzdem eine Unstimmigkeit wegen nicht erhaltene Zahlung melden. Und nach eine gewissen Zeit verwarnen!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn es nicht grad um Unsummen geht, kann man auf jeden Fall schicken!
Bei Einschreiben/Rückschein quittiert der Empfänger den Einwandfreien Erhalt, wie beim Paket z.b.! Reklamiert er nicht sofort bei Übergabe, ist das sein Pech!

@keinname:
Wenn man alles das nicht täte, was man eigentlich nicht darf, würde man den ganzen Tag mit nichts anderem verbringen, als nichts zu tun! :smoke:

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)

Schick ihm statt des Bargeldes einen Verrechnungsscheck (geht immer noch!). Und wenn Du ganz gehässig bist: einen freundlichen Brief mit Abrechnung dazu, dass mit Einlösung des Schecks alle Ansprüche ....

Es wäre etwas hilfreicher, wenn wir wüßten,um welche Summen (Kaufsumme und ausstehender Rest) es geht. Oder habe ich das überlesen???

In solchen Fällen wäre auch die Nummer der Auktion bzw. der Name des K. ganz hilfreich, das man sich mal ein eigenes Bild von dem Vorgang machen kann.

Es ist nicht böse gemeint: aber manche Leute lesen nur das, was sie lesen wollen. Ein neutraler Dritter entdeckt vielleicht Kinken in Deinem Text.



-- Editiert von Dietmar_S. am 08.06.2007 12:10:01

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Einfach nicht bezahlten Artikel (keine einvernehmliche Einigung!) melden. Kannst dann ja als Kommentar noch schreiben, dass der Artikel nicht komplett bezahlt wurde.

Wenn er dann antwortet (wird sicher nichts sinnvolles bei raus kommen), kannst Du die Kommunikation abbrechen und erhältst die Verkaufsgebühren zurück. Ausserdem erhält der Käufer eine Verwarnung wegen einem nicht bezahlten Artikel.

Reagiert der Käufer nicht auf diese Meldung bei Ebay, so dauert es länger, wäre für den Verkäufer aber noch günstiger. Nach 8 Tagen ohne Reaktion kann dann ebenfalls die Kommunikation abgebrochen werden mit dem gleichen Ergebnis. Zusätzlich kann der Käufer danach jedoch keine Bewertung mehr abgeben bzw. wird der Bewertungspunk seiner abgegebenen Bewertung gelöscht!

-- Editiert von Matthias76 am 08.06.2007 14:37:53

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Im Grunde ist schon alles gesagt worden.
Nur das es sich mit der Rücküberweisung einfacher gestalten läßt. Einfach auf der Bank nachfragen von welchem Konto der Betrag kam. Sollte eigentlich kein Problem für die darstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

NICHT NICHT NICHT

1. Antworte nicht auf seinen Mist und wenn dann nur als Mahnung
2. Klagen nutzt nichts, diese Brüder haben kein Geld und man bleibt auf den kosten sitzen
3. Weiterverkauf nur mit anderen Account, aber vorher den sperren

Nach dem Jahresende + 2 Jahren sind seine Rückforderungen verjäht, auch der Anspruch auf Ware. Sowie dein Anspruch auf vollständige Bezahlung

Schreibst du "Ich werfe weg" oder "verkaufe an einen anderen" beenden das Geschäft. Dann hat er Anspruch auf Erstattung und diese Idioten nehmen sofort einen Anwalt....

Also stehts: Die Ware liegt hier und wartet auf Bezahlung......

P:S Hab gerade auch so einen. Der will erst gar keinen Versandbezahlen ist im zu teuer 25 Warenwert hat er bezahlt 5 Versand nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Paul-Otto):
Frage vom 7.6.2007 / 18:13

Zitat (von DumitruKurier):
NICHT NICHT NICHT
Vielleicht inzwischen doch erledigt? :respekt:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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