Käuferin holt Paket nicht ab

3. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Käuferin holt Paket nicht ab

Ich habe letzte Woche auf Kleinanzeigen (Privatverkauf) Markenwolle zum Stricken verkauft. Die Käuferin war nett, hat in ganzen Sätzen geschrieben, zuverlässig bezahlt per Überweisung. Vereinbart war versicherter Versand per DHL an ihre Adresse. Was ich auch umgehend gemacht habe: Am Mittwoch, 27.11. kam das Geld an, wurde von mir direkt die Paketmarke erstellt, von DHL das Paket mitgenommen und ich habe der Käuferin den erfolgten Versand sowie die Sendungsnummer mitgeteilt.
Sie hat sich bedankt und damit war das Thema für mich eigentlich erledigt.

Nun ist das Paket aber noch nicht angekommen.
Sie hat das Paket wohl in die Packstation umgeleitet. Auf der Versandmarke steht nachweislich ihre Adresse, keine Packstation. Da liegt es nun seit Freitag und wurde bislang nicht abgeholt. Ich habe gestern bei der Käuferin interessehalber mal nachgefragt, ob das Paket schon angekommen ist und habe bisher keine Antwort erhalten. Seit heute steht in der App, wenn es innerhalb von drei Tagen nicht abgeholt wird, wird es zurückgesendet.

Was passiert im Falle der Rücksendung? Wie sollte ich mich dann verhalten? Muss ich ihr das Geld zurückerstatten? Erneuter Versand auf wessen Kosten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9048 Beiträge, 1920x hilfreich)

Zitat (von Sommertraum123):
Was passiert im Falle der Rücksendung? Wie sollte ich mich dann verhalten? Muss ich ihr das Geld zurückerstatten? Erneuter Versand auf wessen Kosten?


Im Falle der Rücksendung nimmst du das Paket zurück und wartest mal ab was passiert. Die Wolle erstmal nicht wieder verkaufen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37475 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von Sommertraum123):
Seit heute steht in der App, wenn es innerhalb von drei Tagen nicht abgeholt wird, wird es zurückgesendet.
Ja, richtig, Packstationen sind kein Langzeit-Lagerplatz. Du solltest es dann wieder annehmen.
Weder du noch DHL noch der Zusteller weiß, was der in ganzen Sätzen schreibenden netten Käuferin zugestoßen ist. Vielleicht könntest du sie in kurzen zusammenhängenden Sätzen per E-Mail informieren, dass ihr Paket noch bis xx Datum in der Packstation abholbereit liegt.
Weiteres ergibt sich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Sommertraum123):
Was passiert im Falle der Rücksendung?

Das Paket kommt wieder bei Dir an.



Zitat (von Sommertraum123):
Wie sollte ich mich dann verhalten?

Pakte beiseite stellen, den Käufer gerichtsfest zur Zahlung des erneuten Versandes auffordern und abwarten was passier,



Zitat (von Sommertraum123):
Muss ich ihr das Geld zurückerstatten?

Erst mal nicht



Zitat (von Sommertraum123):
Erneuter Versand auf wessen Kosten?

Kommt ganz darauf an, ob das
Zitat (von Sommertraum123):
Sie hat das Paket wohl in die Packstation umgeleitet.

stimmt oder nicht.

Wenn sie das Paket nicht umgeleitet hat, wird es kompliziert, denn Du müsstest nachweisen, das sie vom Zusteller über die Ablage in der Packstation informiert war und auch das eine Lieferung an die Packstation vertraglich vereinbart war.
Am Ende geht der Versand dann wohl auf Deine Kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn sie das Paket nicht umgeleitet hat, wird es kompliziert, denn Du müsstest nachweisen, das sie vom Zusteller über die Ablage in der Packstation informiert war und auch das eine Lieferung an die Packstation vertraglich vereinbart war.
Am Ende geht der Versand dann wohl auf Deine Kosten.


Das ist wohl tatsächlich richtig kompliziert. Ich ging davon aus, dass man für die Packstation auch einen Account haben muss. Zumindest war das früher so, dass man sich explizit dafür anmelden musste um diese nutzen zu können. Und dann wird man auch über Email benachrichtigt, dass ein Paket da ist, welches man abholen kann.

Aber mittlerweile wurde mir erzählt, dass DHL wohl generell in Packstationen liefert wenn sie niemanden antreffen und den Leuten, die keinen Account haben, eine Karte mit QR-Code einwirft.
Wer hat sich denn sowas Bescheuertes ausgedacht? Will nicht wissen, wie viele alte Menschen damit überfordert sind. Zumal es mittlerweile Packstationen ohne Display gibt und man zwingend ein Smartphone haben muss, um diese zu bedienen.

Jedenfalls vielen Dank für die Antworten. Bin ich ja schon mal schlauer.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Sommertraum123):
Aber mittlerweile wurde mir erzählt, dass DHL wohl generell in Packstationen liefert wenn sie niemanden antreffen und den Leuten, die keinen Account haben, eine Karte mit QR-Code einwirft

Korrekt.



Zitat (von Sommertraum123):
Wer hat sich denn sowas Bescheuertes ausgedacht?

Die professionellen Dienst-Lügner aus der Marketingabteilung verkaufen das als "Kundenservice".
In Wahrheit wollen die Zustelldienstleister sich zwecks Gewinnmaximierungen einfach die Kosten für zusätzliche Anfahrten sparen. Aber so ein "wir streichen Kundenservice um mehr Gewinn zu machen" hört sich halt nicht ganz so gut an wie "Sie brauchen nicht auf die nächste Zustellung zu warten, sondern können 24/7 abholen" ...



Zitat (von Sommertraum123):
Will nicht wissen, wie viele alte Menschen damit überfordert sind.

Gar keinen. denn da gibt es durchaus folgende inoffizielle Denkweise
"Wer das Internet nicht versteht, der bestellt da auch nichts und bekommt dann logischerweise auch keine Pakete. Im übrigen haben wir ja noch die Hotline. die können die dann ja anrufen"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37475 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von Sommertraum123):
Ich ging davon aus, dass man für die Packstation auch einen Account haben muss.
Nö. Wenn der Empfänger nicht zu Hause ist und die Packstation noch Platz hat, gehts dorthin. Der Empfänger bekommt ne Mitteilung in den Briefkasten. Seit Jahren ist das bei DHL so. Eigentlich nicht kompliziert. Nur Lebende Ware wird nicht so behandelt.
Seit Jahren gibts auch die Mitteilung an den nicht erreichbaren Empfänger in den Briefkasten, dass das Paket bei der nächsten Abholstelle abzuholen ist. Da es aber immer weniger Post/DHL-Stationen gibt, aber immer mehr Packstationen, ist das nachvollziehbar und gar nicht bescheuert.
Kein Empfänger muss nun unbedingt zur xxZeit zu Hause hocken, um die Sendung persönlich überreicht zu bekommen. Er kann ---jederzeit--- innerhalb 2 Wochen sein Paket aus dem Fach holen. Könnte sogar in Urlaub fahren...
Zitat (von Sommertraum123):
Aber mittlerweile wurde mir erzählt,
Richtig erzählt. Ist schon länger so.
Zitat (von Sommertraum123):
Wer hat sich denn sowas Bescheuertes ausgedacht?
Das ist nicht bescheuert. Wer nicht zu Hause ist, kriegt die *DHL-Abholkarte mit dem QR*. Wer ein Smartphone hat, machts anders, eben mit Account.
Zitat (von Harry van Sell):
Die professionellen Dienst-Lügner
Ich finde diesen Kundenservice nicht verlogen.
Es herrscht Personalmangel, es herrscht ein Überzahl von Warensendungen, es herrscht ein Kundenanspruch, nicht von x-y zu Hause zum Empfang der Warensendung parat zu stehen. Was ist jetzt daran neu oder nicht kundenfreundlich?
Willst du das wie zu fast wilhelminischen Zeiten, wo man Tag der Kohlenlieferung den ganzen Tag hinter der Gardine hockte, um endlich um 17Uhr die Kellertür aufzuschließen und dem Typ die Lieferung zu bezahlen?
:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2597 Beiträge, 416x hilfreich)

Was wurde denn als Zustellung vereinbart?
Wenn nicht ausdrücklich DHL einschließlich der Option das Paket an der nächsten Packstation oder DHL-Filiale selbst abzuholen, dann hat der Empfänger einen Anspruch auf Zustellung zu Hause.

Wenn man dann trotzdem mit einem Dienstleister verschickt, der die Zustellung zu Hause nicht anbietet, ist das Problem des Verkäufers.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12146 Beiträge, 4461x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
dann hat der Empfänger einen Anspruch auf Zustellung zu Hause.

Aber nicht gegenüber des privaten Verkäufers.
Der hat das Paket ordnungsgemäß Adressiert, frankiert und dem Dienstleister übergeben, womit der Verkäufer seine Schuldigkeit getan hat.

Zitat (von Kalanndok):
Wenn man dann trotzdem mit einem Dienstleister verschickt, der die Zustellung zu Hause nicht anbietet,

Ich wüsste jetzt nicht, dass DHL sich weigern würde die Heimadresse eines Empfängers anzusteuern.
Das Pakete in Stationen oder Abholshops umgeleitet werden, ist übrigens bei ALLEN größeren Versanddienstleister so.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich wüsste jetzt nicht, dass DHL sich weigern würde die Heimadresse eines Empfängers anzusteuern.

Richtig, das macht DHL auch nicht (einige Zusteller machen das schon, ist aber deren eigenen Entscheidung).
Sie bieten es halt einfach nicht an, weshalb ihnen alle 5 Zustellmöglichkeiten offen belieben.


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